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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#851
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Ja, das ist wohl die Masche Nr.3. Ich zähle mal zu Sicherheit noch mal nach: 1. Masche Nr.1: VOCs sind schädlich (widerlegt durch MAK-Werte und ähnliche, die zulässige Konzentrationen festlegen) 2. Masche Nr.2: IOC hat es gefordert (offensichtlich kein jeweiliges Dokument existiert). 3. Masche Nr.3: Regressforderungen. Aus logischer Sicht unmöglich, weil unbegründet, und das wiederum, weil zulässige Konzentrationen nicht überschritten werden, sonnst hätten wir längst den Beweis. Und wie ich schon sagte, aus der Expertise des Bundesinstitutes für Risikobewertung kann man sogar ein Beweis für Ungefährlichkeit des Frischklebens ableiten, wenn man die Trickserei mit dem NAOEL-Wert berücksichtigt. Geändert von Mighty (20.01.2011 um 15:28 Uhr) |
#852
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Laut TT-Regeln ist es nicht prinzipiell untersagt, dass Beläge oder Hölzer VOC enthalten. Beläge sollen lediglich ohne VOC aufgeklebt werden, dieses soll durch VOC-Konzentrationsmessungen (miniRAE) praktisch durchgeführt werden, die allerdings VOC-haltigen Kleber (illegal) leider nicht von VOC-haltigen Belägen ((noch) legal) unterscheiden können. Somit sollte Deine Forderung entweder in Richtung Regel gehen - nicht das Kleben mit VOC soll in Zukunft verboten werden, sondern dass der Schläger VOC oder Spuren davon enthält, oder du forderst eine Änderung der praktischen Überprüfung der Kleberegelung ("miniRAE wird durch ein Verfahren ersetzt, das VOC-Kleber von VOC-haltigen Belägen unterscheiden kann.") Bei jetziger Regellage wäre ein VOC-armes Ausliefern von Belägen sicherlich wünschenswert, ich wüsste aber nicht auf welcher Regelgrundlage man das von den Herstellern fordern könnte. Eine Bestrafung der Hersteller wäre deshalb bei der aktuellen Regellage völlig absurd. |
#853
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Ad 3. Du mutmasst oder glaubst zu wissen - aber ich weiss was ich jährlich an ähnlichen Fällen zu bearbeiten habe und gerade auch im Rahmen von REACH bearbeitet habe .....
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Cogito sum res cogitans |
#854
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Zitat:
http://www.tischtennis.de/media/down..._dttb_2010.pdf Dort findest du gleich am Anfang unter: "1 Hintergründe und Entwicklung" folgendes: Im Jahr 2009 hat die ITTF die Grenzwerte für den Test von Lösungsmitteln in Schlägern und Belägen deutlich reduziert und neue digitale Messgeräte zum Standard erhoben. Es geht eben nicht mehr nur ums Kleben, sondern der Schläger und Belag darf die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Genau darauf zielen die Messungen mit dem minirae ab. Allerdings ist es mit dem Gerät noch nicht mal möglich einen Noppenbelag zu messen. Willst du mir jetzt ernsthaft weiterhin erzählen, dass Beläge von dem vorgegebenen VOC-Grenzwert durch die Regel ausgeschlossen sind Das wäre nach dem Lesen der "Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB" in der Tat absurd. Ebenso absurd ist es bei solchen Richtlinien die Hersteller nicht dazu zu bringen, dass ihre Beläge unter Einhaltung des vorgegebenen Grenzwert ausgeliefert werden müssen. Natürlich unterstütze ich das Frischklebeverbot und sehe selbstverständlich auch die gesundheitlichen Risiken! Das sich die ITTF hinter dem Gesundheitsaspekt beim Kleben durch die Spieler versteckt, aber auf der anderen Seite nicht dazu in der Lage ist, die gesundheitlich bedenklichen Stoffe ebenso aus den Belägen zu verbannen, ist gradezu lächerlich. Das ein neuer Belag, frisch aus der Packung genommen, selbst dann, wenn er mit gesundheitlich garantiert unbedenklichem und lösemittelfreiem Mehlkleister aufs Holz geklebt würde, zudem dazu führt, dass Werte die um ein zig-faches höher sind als die vorgegebenen 3 ppm gemessen werden, was dann zur Folge hat, dass der Schläger als unzulässig erklärt werden muss, kommt dann noch als Bonus oben drauf. |
#855
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Du hast doch gerade einen Beweis ad absurdum gebracht. Dann ziehe einfach den richtigen Schluss daraus und Schluss damit. |
#856
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Logik der ITTF : der Wert wird nach einigem "Auslüften" auch erreicht ..... wenn also jemand mit miniRae geprüft wird und mehr als 3 ppm gemessen wird muss derjenige mit VOC-Klebern seinen Belag befestigt haben und das verstösst gegen die Regularien des Verbandes.
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Cogito sum res cogitans |
#857
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
@Brett13
Die Richtlinie ist hier zur Umsetzung der Regel nicht geeignet, bzw. setzt praktisch vorauseilend eine Regel um, die so nicht existiert. Die aktuelle Regel steht aber in der Hierarchie höher als eine Richtlinie zu deren Ausführung. Soll die Regel, die mit der Richtlinie nicht harmoniert, beibehalten werden, verliert die Richtlinie in widersprüchlichen Fällen ihre Gültigkeit zugunsten der wichtigeren Regel. Eine Regel zum VOC-Gehalt des Spielmaterials gibt es nicht, diese kann daher auch nicht durch die genannte Richtlinie umgesetzt werden. In der Praxis sieht es anscheinend anders aus... Geändert von Setz-It (20.01.2011 um 18:36 Uhr) |
#858
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Zitat:
Die Spieleigenschaften der neuen Materialien zu einem frischgeklebten Belag sind auf kaum messbare Unterschiede geschrumpft. Womit sie eindeutig recht haben Die neuen Spielmaterialien - sprich Beläge - weisen in der Tat die gleichen auf VOC basierenden Spieleigenschaften auf, wie die alten Beläge zu Frischklebezeiten. Kann man mit dem minirae auch prima nachmessen |
#859
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
2.4.2.1 Das Schläger-Kontrollzentrum prüft – nach den auf Empfehlung des Materialkomitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien und Verfahrensweisen – Schläger, um sicherzustellen, dass die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören u.a. (Aufstellung ist nicht erschöpfend) Dicke und Flachheit des Schlägerbeläge sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen. Geändert von User 17544 (20.01.2011 um 18:02 Uhr) |
#860
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Oder verstehst du es so, dass man in eine Richtlinie alles mögliche reinschreiben darf, völlig unabhängig von den Regeln? |
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