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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
| Umfrageergebnis anzeigen: Ist ein Schlägerbruch durch Frustwerfen zufällig oder wissentlich in Kauf genommen? | |||
| Schlägerbruch durch Frustwerfen passiert zufällig |
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13 | 29,55% |
| Schlägerbruch durch Frustwerfen passiert nicht zufällig |
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31 | 70,45% |
| Teilnehmer: 44. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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Themen-Optionen |
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#81
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Hi,
@Pinguin man darf das Wort "zufällig" in 5.2.5 nicht zu genau nehmen. Es geht in diesem Punkt nicht darum, einen Spieler zu bestrafen. Selbst wenn er den Schläger mutwillig auf dem Boden zerschmettert, greift 5.2.5 m.E. nicht - dafür gibt es andere Sanktionen. Ein beschädigter Schläger ist, wie jocar schrieb, sofort durch einen regelgerechten zu ersetzen - dazu gehört auch ein Schläger, bei dem sich der Belag löst. Durch die Regelung in 5.2.5 soll lediglich das willkürliche Wechseln des Schlägers verhindert werden - mehr nicht. Gruß. |
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#82
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Zitat:
das seh ich etwas anders. Wenn er den Schläger mutwillig auf dem Boden zerschmettert, dann ist das keine zufällige Beschädigung - das wäre ja auch "willkürliches Wechseln" - wenn einer genug Geld hat, könnte er ja 4 Schläger im Spiel brauchen... Wenn er den Schläger wirft und dabei der Schläger beschädigt wird, darf er nicht wechseln. Bei der SR-Ausbildung hab ich dies mal die Ausbilder gefragt, sie waren sich zuerst nicht einig, haben sich aber letztlich drauf geeinigt, dass er den beschädigten Schläger billigend in Kauf genommen hat beim Werfen. Also: kein Wechsel, gelbe Karte natürlich dazu... Ach ja - es kam auch zur Sprache, dass er nur mit dem Blatt ja auch weiterspielen dürfte - ein Griff ist ja nicht verlangt ![]() Über letzteren Fall, wenn sich der Belag dank mangelnder Klebekünste löst, würde ich gerne noch mehr Meinungen hören. Meiner Meinung nach ist der Spieler doch selbst schuld... er könnte ja auch extra schlecht kleben, damit er während des Spiels auf ein anderes Material umstellen kann
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#83
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@ Pinguin
da solltest Du Dich aber auch anhand diverser anderer Threads lieber schnell vom Gegenteil überzeugen lassen; das "absichtliche" Beschädigen (mit der Folge, daß das Spiel kampflos verloren geht) liegt nur vor, wenn der Spieler den Schläger in Unkenntnis des Verbots wechseln will, er darauf hingewiesen wird, daß er das nicht darf und er daraufhin den Schläger zerbricht, um doch wechseln zu dürfen. Es muß also wirklich schon sehr eindeutig sein ....! Das "normale" (uiuiuiui ) Schlägerwerfen dient in der Regel ja nur dem Frustabbau und nicht der Materialvernichtung.Gruß Ralph |
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#84
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@Ralph:
diese "Frustabbau" Version habe ich auch gehört, diese Version habe ich auch dem SR-Lehrwart vorgetragen - Resultat? Die SRs (1xVSR, 2xDTTB-SR) meinten, er nimmt es billigend in Kauf und damit ist es sein Problem... von daher weiß ich auch nich wirklich, was nun gültig ist... |
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#85
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ich bin der Meinung die Schiris sollten sich mehr mit Rechtsfragen befassen. Dann könnten sie auch solch knifflige Sachen entscheiden.
Beim Schlägerwechsel stellt sich nur die tatsache: ist der Schläger beschädigt oder nicht! Die Frage nach dem warum der Schläger beschädigt ist, ist für einen Schlägerwechsel völlig unerheblich. |
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#86
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Zitat:
a) wir haben keine Profi-SRs, die SRs haben also durchaus noch was anderes zu tun, als Regeltexte zu interpetieren. b) wenn die SRs die Regeln (mit)formulieren dürften bzw. vor deren Erlass gefragt würden, dann würden viele Probleme nicht mehr existieren da die Regeln dann deutlich genug formuliert wären c) die Frage Warum stellt sich durchaus - lies den Regeltext!!! - da steht "zufällig so stark beschädigt..." - und das "zufällig" bedingt die Frage "warum ist der Schläger beschädigt"... |
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#87
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@ Pinguin
Es gibt dazu eine ganz klare Regelauslegung vom SRA des DTTB namens Karlheinz Schuster, die sinngemäß das aussagt, was ich oben schon geschrieben habe. Und Aufgabe dieses SRA ist es nun mal, verbindliche Auslegungen festzulegen und zu veröffentlichen. Und Deine genannten DTTB-Schiris haben diese Auslegung sicherlich auch per Rundschreiben erhalten und außerdem war es im dts nachzulesen. Bei der Formulierung der Regeln sind auch Schiedsrichter mit dabei .... genauso wie bei der Formulierung von Finanzgesetzen Fachleute am Werk sind, die eben auch nicht jeden Blickwinkel berücksichtigen können, so daß es auch da (wie überall) dazu kommt, daß man Löcher findet. Gruß Ralph |
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#88
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Zitat:
okay, klar dass nicht jede Formulierung immer 100% wasserdicht ist. Aber mein Kommentar bezog sich eher auf die Aufschlagregel, mit einer anderen Formulierung hätte man den Sinn der Regel u.U. besser erfassen können... v.a. dass man den Schläger jetzt wieder verstecken darf ist wahrscheinlich nicht gewollt aber halt im Regeltext nicht berücksichtigt... |
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#89
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@ Pingiun
Vorschlag: mach mal einen besseren Regeltext und dann sehen wir mal weiter .... Gruß Ralph |
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#90
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Zitat:
doch gesetz des falles, pinguin schafft es tatsächlcih, einen adäquaten text hinzubekommen, wer schafft es, dass dieser text auch übernommen wird? du etwa? |
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) Schlägerwerfen dient in der Regel ja nur dem Frustabbau und nicht der Materialvernichtung.
