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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#81
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
![]() "With the additional module "MicroFriction" one is able to determine the friction within the mN-range. The microfriction table is fixed at the positioning table. A test sample fixed on the micro-friction table is moved under the loaded counterpart / stylus. The friction force transmitted from the counterpart to the test sample is detected by a highly sensiitive Piezo sensor, which is integrated into the positioning table. The micro-friction module can be used for haptical as well as for micro-tribological examinations of plane or structured surfaces." Könnte die ITTF der Allgemeinheit bitte auch mal diese "friction force" nennen. Und womit wird der "counterpart" denn geladen? Ich geh doch auch nicht zum Fleischer und sage: "Guten Tag, ich hätte gerne 25g..." "Wie, was denn?" "Egal, Hauptsache 25g"
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1: Matsushita Pro / Sriver FX 1,9mm rot / Curl P1r ox schwarz |
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#82
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Der Wert sind übrigens 25 mN - ist schon zigmal angesprochen. |
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#83
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Oder etwa doch? Erklärt mir´s bitte!
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1: Matsushita Pro / Sriver FX 1,9mm rot / Curl P1r ox schwarz |
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#84
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AW: Verbotenes Material entarnt
Schau einfach einmal auf Beitrag #80.
Das Gerät wird angewandt um Musterbeläge der Hersteller zu testen. Dass man in der Tribologie sehr genau auf die Bedingungen achten muss ist ja erkannt. Insofern sind die 25 mN eine Hausnummer, aber hier ist das völlig irrelevant weil die Hersteller verpflichtet sind bei der Zulassung solche Beläge freitesten zu lassen die auch für die Serie relevant sind. Ansonsten müssen sie nachtesten lassen. Und dass den Herstellern die Bedingungen der Tests bekannt sind - davon gehe ich nun einmal aus. Wenn Du es genau wissen willst - schreib doch einfach eine mail an Adham. Natürlich ist es unschön dass man mit solchen Geräten nicht routinemässig bei Meisterschaftsspielen testen kann aber wenn sich Spieler und Hersteller an die Regeln halten ist es auch nicht nötig. |
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#85
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AW: Verbotenes Material entarnt
Soweit ich es mitbekommen habe, ging es hier um NI-Beläge, die sollen aber nicht getestet werden, da die Hersteller nur ein Exemplar einreichen müssen.
Wie soll denn eine Abeichung bei den Reibungswerte ermittelt werden, wenn sie weder vorher noch nachher getestet werden?
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
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#86
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Diese Uhr ohne Zeiger ( die Zeit ) verändert halt alles, da gibt es keine Ausnahme. In 4.7 wird aber nicht unterschieden, ob es sich um eine große oder geringe Veränderung handelt, bei einer Behandlung müssen alle Beläge verboten werden. Also muss Alterung ausgenommen werden. Was ja auch in den ursprünglichen Formulierungen extra so beschrieben worden ist.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
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#87
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Geh einfach einmal auf www.ittf.com und lies dort nach wie Beläge von Herstellern freigegeben werden bzw. wie die Regularien des ITTF dazu sind. Und es kann nur darum gehen dass Hersteller das produzieren was sie auch zur Testung einreichen - so wie jedes ordentliche Industrieunternehmen auch. Oder was würdest Du sagen wenn die Glühbirne statt 60 W nur noch 40 W bringen würde obwohl 60 W draufsteht. Den Reibungswert bei Turnieren oder Meisterschasftsspielen entsprechend der ITTF Testung zu ermitteln ist nicht möglich - also muss man sich auf seriöse Hersteller verlassen und die schwarzen Schafe vom Markt eliminieren. |
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#88
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AW: Verbotenes Material entarnt
Die entsprechende Seite ist mir durchaus bekannt.
http://tabletennis.about.com/library...rings_2007.pdf Dort wird aber für alle Beläge bei der Zulassung eine Mindestreibung verlangt. A. "1.4.4. Friction The minimum friction level is 25 mN. The rubber surface of the racket coverings should be uniform and without coating." Doch nur bei den Noppen-außen-Belägen soll dieser Test durchgeführt werden. D 1 "Full instructions are available there; however, the supplier should: 1. Submit racket covering samples, one of each colour, with no sponge. For pimples-out it may be required to make a friction test, and one extra sample may then be useful." Wenn die Reibungswerte der NI-Beläge aber nicht ermittelt werden und wenn es nicht möglich ist, den Test vor den Spielen durchzuführen, dann kann doch auch nicht festgestellt werden, ob es hinsichtlich der Reibungswerten zu erheblichen Abweichungen gekommen ist. Wie ich schon öfter sagte, gilt dieser Test aber nur für die Herrsteller der Beläge. Wenn es im laufe der Zeit zu Veränderungen kommt, dann kann sich dies hinsichtlich der Zulassung vor dem Spiel doch nur auswirken, wenn 1. dies durch die Tischtennisregeln, welche für die Spieler gelten geregelt ist, und 2. es ein Testverfahren vor dem Spiel gibt, welches 3. mit einer Tabelle der bei der ursprünglichen Zulassung nach T4 ermittelten Werte vergleichbar ist. 4. sollte auch festgelegt werden, welche Toleranzgrenzen gelten. Wenn es nicht möglich ist, vor dem Spiel die Reibungswerte zu ermitteln, dann macht es für mich keinen Sinn, eine Mindestreibung fest zu legen.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
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#89
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
ITTF hat eine Mindestreibung festgelegt (imho auf einem illegalen Wege, aber das ist ein anderes Thema). Auswirkung: GLN dürfen nicht mehr hergestellt werden. Anderseits, weil es kein Testverfahren für Turniere gibt, können nachbehandelte Noppen, praktisch GLN, weiterhin genutzt werden. Schlussfolgerung: die Regel ist gegen Hersteller gerichtet, die GLN hergestellt haben. |
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#90
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AW: Verbotenes Material entarnt
Es sei denn, dass die SR ihre Entscheidungen willkürlich treffen. Kraft seines Amtes ist der OSR scheinbar in der Lage, Entscheidungen zu fällen, die durch keinen Test bekräftigt sind.
Doch mir ging es ja nicht nur um die GLN, denn auch die Veränderung der NI-Beläge wird ja nur durch den Test mit dem ENEZ-Gerät und das Messen der Belagsdicke ermittelt. In wie weit sich die Reibungswerte durch eine Behandlung verändert haben, wird doch auch nicht festgestellt. Wobei ich nach wie vor davon ausgehe, dass nach 4.7 nur Beläge verboten werden können, bei denen die Spieleigenschaften durch eine Behandlung verändert worden sind. Ich stimmen dir aber zu, dass sich die Regelung der Mindestreibung nur auf die Herrsteller der Beläge bezieht. Wobei die NA-Beläge ja scheinbar anders getestet werden als die NI-Beläge. Anders ist es ja nicht zu erklären, dass die Herrsteller der NI-Beläge nur ein Exemplar pro Farbe einreichen müssen, die anderen aber mehrere Exemplare. Man wollte also die Herrsteller der GLN treffen.
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