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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #81  
Alt 11.02.2009, 08:55
Schokomat Schokomat ist offline
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Schokomat ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Naja, das hat er ja toll vorgelesen

"With the additional module "MicroFriction" one is able to determine the friction within the mN-range. The microfriction table is fixed at the positioning table. A test sample fixed on the micro-friction table is moved under the loaded counterpart / stylus. The friction force transmitted from the counterpart to the test sample is detected by a highly sensiitive Piezo sensor, which is integrated into the positioning table. The micro-friction module can be used for haptical as well as for micro-tribological examinations of plane or structured surfaces."

Könnte die ITTF der Allgemeinheit bitte auch mal diese "friction force" nennen. Und womit wird der "counterpart" denn geladen?

Ich geh doch auch nicht zum Fleischer und sage: "Guten Tag, ich hätte gerne 25g..." "Wie, was denn?" "Egal, Hauptsache 25g"
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  #82  
Alt 11.02.2009, 13:19
tt-trommler tt-trommler ist offline
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AW: Verbotenes Material entarnt

Zitat:
Zitat von Schokomat Beitrag anzeigen
Könnte die ITTF der Allgemeinheit bitte auch mal diese "friction force" nennen. Und womit wird der "counterpart" denn geladen?

Ich geh doch auch nicht zum Fleischer und sage: "Guten Tag, ich hätte gerne 25g..." "Wie, was denn?" "Egal, Hauptsache 25g"
Mannomann - gib in eine Suchmaschine einmal Tribologie an oder Reibwert. Dann wirst Du solche Fragen nicht mehr stellen.
Der Wert sind übrigens 25 mN - ist schon zigmal angesprochen.
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  #83  
Alt 11.02.2009, 15:49
Schokomat Schokomat ist offline
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Schokomat ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotenes Material entarnt

Zitat:
Zitat von tt-trommler Beitrag anzeigen
Mannomann - gib in eine Suchmaschine einmal Tribologie an oder Reibwert. Dann wirst Du solche Fragen nicht mehr stellen.
Der Wert sind übrigens 25 mN - ist schon zigmal angesprochen.
Das weiß ich selbst, dass das 25 mN sind. Aber was? Gleitreibung? Haftreibung? Welcher Druck/welche Kraft wird auf den zu prüfenden Belag ausgeübt, bei welcher Geschwindigkeit? Es reicht doch nicht einfach zu schreiben 25mN.
Oder etwa doch? Erklärt mir´s bitte!
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  #84  
Alt 11.02.2009, 20:01
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Schau einfach einmal auf Beitrag #80.

Das Gerät wird angewandt um Musterbeläge der Hersteller zu testen. Dass man in der Tribologie sehr genau auf die Bedingungen achten muss ist ja erkannt. Insofern sind die 25 mN eine Hausnummer, aber hier ist das völlig irrelevant weil die Hersteller verpflichtet sind bei der Zulassung solche Beläge freitesten zu lassen die auch für die Serie relevant sind. Ansonsten müssen sie nachtesten lassen. Und dass den Herstellern die Bedingungen der Tests bekannt sind - davon gehe ich nun einmal aus. Wenn Du es genau wissen willst - schreib doch einfach eine mail an Adham.
Natürlich ist es unschön dass man mit solchen Geräten nicht routinemässig bei Meisterschaftsspielen testen kann aber wenn sich Spieler und Hersteller an die Regeln halten ist es auch nicht nötig.
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  #85  
Alt 12.02.2009, 07:03
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Soweit ich es mitbekommen habe, ging es hier um NI-Beläge, die sollen aber nicht getestet werden, da die Hersteller nur ein Exemplar einreichen müssen.
Wie soll denn eine Abeichung bei den Reibungswerte ermittelt werden, wenn sie weder vorher noch nachher getestet werden?
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  #86  
Alt 12.02.2009, 07:16
Hogar Hogar ist offline
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Einen Notar brauchen wir nicht zu bemühen, wir gehen ja vom selben Sachverhalt aus.

Du möchtest den Schläger gezielt verändern, indem du ihn Umwelteinflüssen aussetzt (langfristiges auslüften) denen er bei der üblichen Verwendung nicht ausgesetzt wird. Das widerspricht auch nach meinem Verständnis gegen die Intension der Regel.

Wenn eine Behandlung ein zusätzliches aktives Vorgehen voraussetzt könnte man ihn nach deiner Argumentation ja jeder Umweltbedingung aussetzen. UV-Strahlung, Salzwasser, saurer Regen etc.
In meinem Beispiel, macht der Spieler das, was ihm vom DTTB vorgeschlagen wird. Nur er läßt den Schläger etwas länger als vorgeschlagen auslüften. Ob er dies gezielt macht oder aus Versehen oder weil er dazu durch die Polizei oder eine Krankheit genötigt wurde, ist unerheblich, denn der Belag wurde in der Zeit nicht behandelt. Wenn Umwelteinflüsse als Behandlung angesehen würden, dann dürfte ja kein älterer Belag mehr zugelassen sein.

Diese Uhr ohne Zeiger ( die Zeit ) verändert halt alles, da gibt es keine Ausnahme. In 4.7 wird aber nicht unterschieden, ob es sich um eine große oder geringe Veränderung handelt, bei einer Behandlung müssen alle Beläge verboten werden. Also muss Alterung ausgenommen werden. Was ja auch in den ursprünglichen Formulierungen extra so beschrieben worden ist.
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  #87  
Alt 12.02.2009, 07:23
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Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Soweit ich es mitbekommen habe, ging es hier um NI-Beläge, die sollen aber nicht getestet werden, da die Hersteller nur ein Exemplar einreichen müssen.
Wie soll denn eine Abeichung bei den Reibungswerte ermittelt werden, wenn sie weder vorher noch nachher getestet werden?
Also es ging hier ursprünglich um tarnen und täuschen - also vorsätzlichen Betrug (habe ich schon einmal geschrieben)- es wurde etwas anderes daraus.

Geh einfach einmal auf www.ittf.com und lies dort nach wie Beläge von Herstellern freigegeben werden bzw. wie die Regularien des ITTF dazu sind.

Und es kann nur darum gehen dass Hersteller das produzieren was sie auch zur Testung einreichen - so wie jedes ordentliche Industrieunternehmen auch. Oder was würdest Du sagen wenn die Glühbirne statt 60 W nur noch 40 W bringen würde obwohl 60 W draufsteht.
Den Reibungswert bei Turnieren oder Meisterschasftsspielen entsprechend der ITTF Testung zu ermitteln ist nicht möglich - also muss man sich auf seriöse Hersteller verlassen und die schwarzen Schafe vom Markt eliminieren.
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  #88  
Alt 12.02.2009, 19:34
Hogar Hogar ist offline
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Die entsprechende Seite ist mir durchaus bekannt.
http://tabletennis.about.com/library...rings_2007.pdf
Dort wird aber für alle Beläge bei der Zulassung eine Mindestreibung verlangt.
A.
"1.4.4. Friction
The minimum friction level is 25 mN. The rubber surface of the racket
coverings should be uniform and without coating."
Doch nur bei den Noppen-außen-Belägen soll dieser Test durchgeführt werden.
D 1
"Full instructions are available there; however, the supplier should:
1. Submit racket covering samples, one of each colour, with no
sponge. For pimples-out it may be required to make a friction test,
and one extra sample may then be useful."
Wenn die Reibungswerte der NI-Beläge aber nicht ermittelt werden und wenn es nicht möglich ist, den Test vor den Spielen durchzuführen, dann kann doch auch nicht festgestellt werden, ob es hinsichtlich der Reibungswerten zu erheblichen Abweichungen gekommen ist.

Wie ich schon öfter sagte, gilt dieser Test aber nur für die Herrsteller der Beläge. Wenn es im laufe der Zeit zu Veränderungen kommt, dann kann sich dies hinsichtlich der Zulassung vor dem Spiel doch nur auswirken, wenn

1. dies durch die Tischtennisregeln, welche für die Spieler gelten geregelt ist, und
2. es ein Testverfahren vor dem Spiel gibt, welches
3. mit einer Tabelle der bei der ursprünglichen Zulassung nach T4 ermittelten Werte vergleichbar ist.
4. sollte auch festgelegt werden, welche Toleranzgrenzen gelten.

Wenn es nicht möglich ist, vor dem Spiel die Reibungswerte zu ermitteln, dann macht es für mich keinen Sinn, eine Mindestreibung fest zu legen.
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  #89  
Alt 12.02.2009, 20:27
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Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
...Wenn es nicht möglich ist, vor dem Spiel die Reibungswerte zu ermitteln, dann macht es für mich keinen Sinn, eine Mindestreibung fest zu legen.
Man kann doch den Sinn, eine Mindestreibung fest zu legen, ermitteln, wenn man tatsächliche Auswirkung betrachtet.

ITTF hat eine Mindestreibung festgelegt (imho auf einem illegalen Wege, aber das ist ein anderes Thema). Auswirkung: GLN dürfen nicht mehr hergestellt werden.

Anderseits, weil es kein Testverfahren für Turniere gibt, können nachbehandelte Noppen, praktisch GLN, weiterhin genutzt werden.

Schlussfolgerung: die Regel ist gegen Hersteller gerichtet, die GLN hergestellt haben.
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  #90  
Alt 14.02.2009, 11:33
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Es sei denn, dass die SR ihre Entscheidungen willkürlich treffen. Kraft seines Amtes ist der OSR scheinbar in der Lage, Entscheidungen zu fällen, die durch keinen Test bekräftigt sind.

Doch mir ging es ja nicht nur um die GLN, denn auch die Veränderung der NI-Beläge wird ja nur durch den Test mit dem ENEZ-Gerät und das Messen der Belagsdicke ermittelt. In wie weit sich die Reibungswerte durch eine Behandlung verändert haben, wird doch auch nicht festgestellt.

Wobei ich nach wie vor davon ausgehe, dass nach 4.7 nur Beläge verboten werden können, bei denen die Spieleigenschaften durch eine Behandlung verändert worden sind.

Ich stimmen dir aber zu, dass sich die Regelung der Mindestreibung nur auf die Herrsteller der Beläge bezieht. Wobei die NA-Beläge ja scheinbar anders getestet werden als die NI-Beläge. Anders ist es ja nicht zu erklären, dass die Herrsteller der NI-Beläge nur ein Exemplar pro Farbe einreichen müssen, die anderen aber mehrere Exemplare. Man wollte also die Herrsteller der GLN treffen.
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