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Freigabe von Schülern
Ich hätte mal ne Frage bez. der Freigabe von Schülern (A und B) für den Einsatz in Erwachsenenmannschaften.
In der Jugendordnung steht als Voraussetzungen folgendes: 3.2.1.2 Die Freigaben werden nur nach Leistungen der abgelaufenen Saison erteilt. Dabei gilt: ... Schüler/innen A: nur für Teilnehmer der Hessischen Vorrangliste Schüler/innen A Schüler/innen B: nur für Teilnehmer der Hessischen Endrangliste Schüler/innen B ... Jetzt gibt es aber im Bereich des HTTV keine Hess. Vor- und Endrangliste mehr, sondern das TOP 40 Turnier. Müssen hier bestimmte Platzierungen erzielt werden, um eine Freigabe zu erhalten? Hier kann doch bestimmt jemand weiterhelfen. |
#2
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AW: Freigabe von Schülern
Nun, soweit ich weiß (Aussage A. Heckwolf/VJA), muss ein A-Schüler bei den letzten TOP 40 mindestens die Einladung erhalten haben, dort zu spielen (auch wenn er dann nicht mitspielen konnte, hat er das Kriterium erfüllt, in der nun kommenden Saison in den Erwachsenenbereich gemeldet zu werden) und ein B-Schüler muss im bei den letzten TOP 40 mindestens die Plätze 1-15, evtl. 20 (weiß ich nicht mehr so ganz genau), belegt haben, um jetzt im Sommer hochgemeldet zu werden!
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