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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wehrübung Grund für Spielverlegung
Hallo Forum
heute öffne ich nichts böses denkend meine Post und finde einen Einberufungsbescheid für eine Wehrübung. Ansich nichts schlimmes... musste ja nach fast 5 Jahren mal wieder kommen.... Aber die Übung liegt ganz genau so, dass ich bei den beiden wichtigsten Spielen der Runde nicht spielen kann. Die Gegner werden auch ganz sicher nicht verlegen, da es für alle 3 Mannschaften um den Aufstieg geht. Ist eine Wehrübung, ein Grund für eine Spielverlegung? Immerhin ist eine Wehrübung ein Grund von der Arbeit freigestellt zu werden...?? Grüße Oxyuranus |
#2
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Also ich glaube nicht, dass eine Wehrübung ein Verlegungsgrund ist. Jedenfalls findet sich in der WO keine explizite Regelung dafür. Allerdings kann in begründeten Fällen eine Verlegung von der zuständigen Stelle genehmigt werden. Von daher würde ich mich an deiner Stelle an den Staffelleiter wenden, der ja im Endeffekt entscheidet.
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#3
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berechtigen zur Spielverlegung tut´s wohl nicht.
Vielleicht kannst Du ja auf die Milde des Staffel/Spielleiters hoffen. SOFORT um eine Spielverlegung bitten, um den Dienst am Vaterland verrichten zu können (auch berechtigte Sachen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden beantragt werden!) Kannst Du dich vielleicht von der Wehrübung freistellen lassen? würde ich parallel schon mal versuchen. Oder brauchen die Dich, weil Du das Kampfschwein schlechthin bist? (mich wollten die gar nicht mehr sehen, bin direkt ausgekleidet worden...) |
#4
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Wie wär's mit einer nachträglichen Kriegsdienstverweigerung?!
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#5
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Was ist denn eigentlich ein offizieller Verlegungsgrund? Mir sind da nur überregionale Tischtennisveranstaltungen (z.B. SWTTV-Ranglisten) oder Katastrophen wie z.B. Vulkanausbrüche oder Erdbeben bekannt.
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#6
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mehr Gründe gibt es eigentlich auch nicht ...
nur wenn eine Epidemie ausbricht ist das ein Verlegungsgrund. Ansonsten auch, wenn keine Halle zur Verfügung steht (weder bei der Heim, noch bei der Auswärtsmannschaft). Also Nachverlegungen sind mehr oder weniger nicht möglich ... Und bei Vorverlegungen muss das auch eine Woche vorher beantragt werden (glaube ich). |
#7
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Das mit der Halle kenn ich aber anders, also bei uns setzt der Klassenleiter in dem Fall einen neutralen Austragungsort fest, an dem beide zu erscheinen haben.
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#8
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Wenn man einen neutralen Austragungsort findet ... kann gut sein, dass das in der WSO steht ... weiß ich aber nicht genau ...
Aber wie oft kommt es denn vor, dass eine Halle so kurzfristig unbenutzbar ist, dass man sich nicht vorher ums verlegen kümmern kann ? |
#9
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Zitat:
Auch werden Sporthallen immer wieder gerne doppelt belegt. |
#10
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Re: Wehrübung Grund für Spielverlegung
Wie regelt Ihr das, wenn Ihr ein Spiel verlegen möchtet, weil Ihr sonst Aufstellungsschwierigkeiten hättet. Theoretisch ist dies ja überhaupt nicht zulässig.
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