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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Verfärbung eines Belages
Hallo habe meinen Belag nun schon seit ungefähr einem Monat auf dem Holz. Schon jetzt beginnt er sich dunkel zu verfärben.
Jetzt meine Frage, Ist das zulässig oder nicht ? Und wenn es zulässig ist, ab wann nicht mehr ? In den Regeln habe ich bis jetzt keine Antwort gefunden, es wird nur von einem verblassenden Belag gesprochen. Zitat:
Hatte eig gehofft Donic hätte dieses Problem ( was mir von früher bekannt war) gelöst seit den neueren FK Generationen naja ...
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VH: Neo Hurricane 2 MAX "Rosewood XO"RH: Skyline 3-60 MAX |
#2
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AW: Verfärbung eines Belages
Die Regeln sehen hier einen Ermessensspielraum vor ("geringfügig"), auch für eine Verfärbung durch Abnutzung (z.B. durch Schweißeinwirkung). Was man unter "geringfügig" versteht, sieht wohl jeder anders. Eine aus mehreren Metern deutlich sichtbare Verfärbung wird wohl nicht geringfügig sein. Was ich auf jeden Fall denke, ist, dass ein Verlassen des erlaubten Farbspektrums auf jeden Fall keine geringfügige Farbveränderung mehr sein kann, siehe erlaubte Farben für rote Beläge:
http://forum.tt-news.de/showpost.php...1&postcount=21 Wenn dein roter Belag einen dunkelbraunen oder schwarzen Bereich (Zeigefinger- oder Daumenabdruck) hat, wird er wohl nicht nur geringfügig verfärbt sein. Eigentlich könnte man die Farbtafel auch gut für die Einschätzung der Farbabweichung einsetzen, man könnte z.B. festlegen wieviel Felder in horizontaler und vertikaler Richtung die Farbe auf einem Belag maximal variieren darf. Achso, es ist natürlich wie immer - wenn es keiner moniert (Gegner oder SR), passiert gar nichts. Kann dann aber im ungünstigsten Augenblick dann doch noch passieren (späte Turnierphase, enges wichtiges Punktspiel)... Geändert von Setz-It (23.09.2010 um 17:36 Uhr) |
#3
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AW: Verfärbung eines Belages
... da der Bereich des Fingers mit einem beliebigen Material belegt sein darf (auch gar nix), hast du die Stelle eben mit verfärbtem, rotem Gummi belegt. Ende.
Oder hast du noch an anderen Stellen diese Verfärbungen?
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Das Schönste am Sport ist der anschließende Durst! |
#4
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AW: Verfärbung eines Belages
Nach meiner Einschätzung bedeutet das, dass unterhalb des gespielten Belages, also des Stempels ein beliebiges Material benutzt werden darf, z.B. ein Belagsrest, Filz, Griffband usw. und der Spielbelag entsprechend höher aufgeklebt wird. Denn die Sichtbarkeit und Unversehrtheit des Stempels ist an anderer Stelle gefordert.
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#5
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AW: Verfärbung eines Belages
Erstmal danke für Hilfe meines Problems,
geringfügig ist natürlich wieder ein verd**** ungenauer Begriff deshalb mach ich mir auch Sorgen ...Ok momentan brauche ich mir keine Sorgen zu machen, da die Stelle noch sehr klein ist. Allerdings soll der Belag wenn möglich die ganze Vor- und Rückrunde drauf bleiben. Desweiteren tropft auch manchmal mehr oder weniger viel Schweiß auf den Belag (vom Kopf oder ähnlichem), da ich doch schon stark schwitze. Das sehe ich allein schon daran, wenn ich mir mein Holz ansehe im Vergleich zu denen meiner Vereinsgenossen x). Verstehe nicht das die Ittf das zulässt und dies nicht testet (gibt ja genug Beläge bei denen sowas nicht passiert Sinus zB.) Aber wenn da mit dem Stempel alles drauf sein darf was will, kann da nicht viel schief gehen. Problematischer wäre es also nach euch, wenn es auf der Stelle mit der gespielt wird auch passiert?(wenn ich das richtig verstanden habe)
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VH: Neo Hurricane 2 MAX "Rosewood XO"RH: Skyline 3-60 MAX |
#6
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AW: Verfärbung eines Belages
Das kommt drauf an, normalerweise wird ja ein Schläger zur Begutachtung ausgehändigt, und dann muss sich der Beurteilende evtl. eine Fingerstellung "dazudenken", es ist aber schwierig, jemandem vorzuschreiben, was er da zu sehen hat. Der eine hat vier Finger weit in die Rückhandseite rein, der andere greift den Schläger wie einen Hammer und berührt sie Beläge kaum. Wenn das Problem vor allem an der Auflage der Finger auftritt, wäre es tatsächlich eine Möglichkeit, da wo sie auflegen einen alten Belagrest aufzukleben, dann verfärbt der sich und geht kaputt.
Zum Stempel - ich meinte, dass der unversehrt blieben muss, wenn sich was verfärbt, bröckelt da ja auch mal was ab - wenn der Stempel an einer wichtigen Stelle abbröckelt oder nicht mehr lesbar ist, ist das auch nicht zulässig (Firma, Name, ITTF-Symbol, Zulassungsnummer usw.). |
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