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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage
Ich hab zwei Regelfragen bei denen ich mir leider nicht ganz schlüssig bin.
1.) Es geht um das spielen in 2Mannschaften, bei uns ist in der einen Staffel eine Frau welche einmal in der ersten Herren Mannschaft spielt und außerdem noch bei der ersten Damenmannschaft.... ist das erlaubt? nach meinem Wissen nicht oder? Gibt es da Sondergenehmigungen? 2.) Dürfen die Damen grundsätzlich bei einer Herren Mannschaft Ersatz spielen? -Bei allen Herrenmannschaften? -Alle Damenmannschaften? -Wie oft in einer Halbserie (3mal?) bin da leider nicht so ganz fit mit meinen 19 Jahren, würde mich also über schnelle Hilfe sehr freuen....!!! mfg Boris
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Spaß am Spiel |
#2
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Dame in Herrenmannschaft
@ Boris
Ich kenne das bei uns im BTTV nur so: Eine Dame darf fest (also alle Spiele) in einer Herrenmannschaft spielen, sofern es in diesem Verein keine Damenmannschaft gibt. Auf zwei Ranglisten stehen ist grundsätzlich verboten. Die höchste Spielklasse, in der Damen eingesetzt werden dürfen, ist die 1.Kreisliga (viertunterste Klasse), eine stärkere Dame würde einen Sperrvermerk (nach WO G25) für höher spielende Mannschaften erhalten. Ob es bei euch in Niedersachsen eine andere Regelung gibt |
#3
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WO DTTB A 7:
7.4 [...] In allen Wettbewerben spielen männliche und weibliche Aktive jeweils unter sich; [...]; weitere Ausnahmen bei den unter 7.2 genannten Wettkampfarten können die Mitgliedsverbände für den Spielbetrieb ihrer untersten Gliederung (Kreisverbände o.ä.) beschließen. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Hauptausschuss des DTTB. Dazu noch die Ausführungsbestimmungen des TTVWH (gilt natürlich auch nur für TTVWH): 7 Gemischtgeschlechtliche Mannschaften Die Bezirke können für ihre Spielklassen Ausnahmen im Sinne von WO – A 7.4 beschließen. Die Eckpunkte einer Ausnahmeregelung, die für alle Bezirke verbindlich sind, sind in Anhang 3 zu den Ausführungsbestimmungen abgedruckt. Und dazu noch der Anhang: Für Ausnahmeregelungen im Sinne von WO – A 7.4 sind folgende Eckpunkte zu beachten: a) Der Einsatz von Damen ist bis zur höchsten Kreisklasse bei den Herren möglich. b) Bei Sollstärke +1 ist eine Damenmannschft zu melden. c) Stammspielerinnen einer Damenmannschaft (Nr. 1 bis Nr. 4) dürfen nicht bei den Herren gemeldet werden. d) Ersatzspielerinnen einer Damenmannschaft (ab Nr. 5) können bei den Herren gemeldet werden. e) Die Zahl der gemeldeten Damen darf die Hälfte der Sollstärke einer Herrenmannschaft nicht übersteigen. f) Mädchenersatz in Herrenmannschaften ist nicht möglich. So siehts im TTVWH aus - jeder Bezirk kann da eigene Regelungen erlassen... ich denke mal, dass dies von Bezirk zu Bezirk verschieden ist (nicth nur von Verband zu Verband) und insofern ists ziemlich schwierig, das allgemein zu beantworten |
#4
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Ich kann ja jetzt aus eigener Erfahrung sprechen.
Dass es in dem Verein keine Damenmannschaft geben darf ist meiners Wissens nach nicht richtig. Das kann allerdings von Verband zu Verband auch verschieden sein. In meinem alten Verein hatten wir sogar 2 Damenmannschaften, ich hab trotzdem bei den Kerlen mitgespielt (dumme Ziegen ). Richtig ist, dass die "Bezirke" eigene Bestimmungen erlassen dürfen. Wenn wir aufsteigen sollten (bis dahin bin ich 100), dürfte ich nicht mehr in der 1. Mannschaft spielen, weil wir dann Bezirksklasse spielen würden.
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Meine Hobbys sind Tischtennis, Kino und Sex. Ist natürlich nur Quatsch: Ich hasse Kino. |
#5
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Bei uns im Bezirk (im ganzen TTVWH?) ist das so geregelt, dass alle Damen, die in keiner Damen-Mannschaft als Stammspielerinnen aufgestellt sind, bei den Herren gemeldet werden dürfen - allerdings nur in der Mannschaft spielen dürfen, in der sie auch gemeldet sind...
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#6
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Auszugsweise aus den Durchführungsbestimmungen des TTVN.
a Im TTVN können die Kreisverbände für die unter 7.2 genannten Wettkampfarten in ihren Spielklassen für männliche Aktive (Herren, Jungen, Schüler) Mannschaften mit einer oder mehreren weiblichen Aktiven zulassen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einerseits einer Mannschaft mit sowohl männlichen als auch weiblichen Aktiven (gemischte Mannschaft) und andererseits einer Mannschaft mit ausschließlich weiblichen Aktiven in einer Spielklasse für männliche Aktive (Damen-/Mädchen-/Schülerinnen-Mannschaft in einer gemischten Spielklasse). Der Start einer gemischten Mannschaft in einer Spielklasse für weibliche Aktive (Damen, Mädchen, Schülerinnen) ist genauso verboten wie der Start von männlichen Aktiven in einer Damen-/Mädchen- oder Schülerinnen-Mannschaft in einer gemischten Spielklasse. c.b Eine Sonderersatzspielerin darf pro Halbserie bis zu dreimal in der Damen-, Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft Ersatz spielen, in der sie als Sonderersatzspielerin gemeldet ist, jedoch in keiner oberen Damen-, Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft. Ihre Ersatzspielberechtigung in den männlichen bzw. gemischten Mannschaften wird dadurch nicht eingeschränkt. In der Kurzfassung heißt das: Damen dürfen in Herrenmannschaften spielen, wenn der Kreis das so beschlossen hat (max. Kreisliga). Als Sonderersatzspieler dürfen sie dann noch 3 mal Ersatz in einer Damenmannschaft spielen.Ob eine Damenmannschaft vorhanden ist oder nicht ist egal.
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Munter bleiben |
#7
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aber kann es denn sein, dass eine Frau in 2Mannschaften gleichzeitig spielen darf und ich als Mann nicht??? ist doch zum
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Spaß am Spiel |
#8
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Auf jeden FAll würde ich mal bei Eurem Kreisverband anfragen, wie die Regelungen aussehen.
Wie bereits gesagt wurde, dürfen Ausnahmen eben nur auf Kreisebene gemacht werden. Und da es da dann von Kreis zu Kreis unterschiedlich aussehen kann, wird Dir hier wohl keiner definitiv antworten können. |
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