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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 12.10.2010, 07:50
Benutzerbild von Die Macht im Norden
Die Macht im Norden Die Macht im Norden ist offline
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Die Macht im Norden ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Werbung auf Tischen

Bei Joola kann man ja neuerdings die Showcourt Tische käuflich erwerben:



Da stellt sich mir die Frage, was ich da für Werbung aufbringen darf und in welchen Farben. Für das Netz und die Umrandung der Spielfläche finde ich entsprechende Passagen in den Regeln. Aber hier wird die Werbung ja quasi am Gestell angebracht.
In der Bundesliga hat Hanau zum Beispiel den Vereinsnamen angebracht, was ja eigentlich auch Werbung ist. Ansonsten prangt da groß der Joola Schriftzug, der immerhin dreifarbig ist.
Kennt sich jemand damit aus? Mein Shopbetreiber konnte mir nicht weiter helfen und eine Nachfrage direkt bei Joola über besagten Betreiber hat auch nichts gebracht. Sollte das etwa nicht in den Regeln stehen?
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Geändert von nevada (12.10.2010 um 12:17 Uhr) Grund: Bild ergänzt
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  #2  
Alt 12.10.2010, 12:10
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Werbung auf Tischen

Da es in den internationalen Tischtennisregeln keine explizite Regelung für das Gestell gibt und es dort auch keine Regelung gibt, die diese Werbung explizit verbietet, würde ich es als zulässig sehen solange die allgemeinen Vorschriften eingehalten sind. Dies ist allerdings die Entscheidung des jeweils zuständigen Referees.

ITTR B 2.5 Werbung
2.5.1 Innerhalb des Spielraums (der Box) darf nur auf Spielmaterial oder Zubehör geworben werden, das normalerweise dort vorhanden ist. Besondere, zusätzliche Werbung ist nicht zulässig.

2.5.3 Innerhalb des Spielraums (der Box) dürfen keine fluoreszierenden Farben oder Leuchtfarben verwendet werden.

2.5.7 Die Längsseiten der Tischplatte dürfen je Hälfte ebenso eine nicht ständig angebrachte Werbung enthalten wie jede Schmalseite. Sie müssen jeweils klar von der ständigen Werbung getrennt sein, dürfen nicht für andere Hersteller/Händler von Tischtennismaterialien sein und jeweils eine Gesamtlänge von 60 cm nicht überschreiten.



Anders sieht die Sache im Zuständigkeitsbereich des DTTB aus. Hier wird dieser Punkt explizit geregelt.

WO DTTB F Werbebestimmungen für Bundesveranstaltungen
1 Geltungsbereich / Allgemeines
1.1 Mit diesen Werbebestimmungen wird die Zulässigkeit der Werbung, der Herstellerzeichen, der Vereins-/Verbandszeichen (Wappen und Namen) einschließlich ihrer Farbgebung, der Spielernamen und der Rückennummern auf der Spielkleidung/Schiedsrichterkleidung und den Materialien geregelt. Sie gelten für alle Bundesveranstaltungen, sofern nicht ausdrücklich Ausnahmen zugelassen sind oder sich aus den zwischen Fernsehanstalten und dem DTTB für Fernsehübertragungen getroffenen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Im internationalen Spielverkehr gelten die Bestimmungen der ITTF (2.2 und 2.4 der Internationalen Tischtennis-Regeln B) ohne Einschränkungen.

3 Materialien
Werbung und Herstellerzeichen sind unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

[...]

3.2 Tische
An Tischen ist nur an den Längs- und Schmalseiten der Tischplatte das Warenzeichen, das Symbol oder der Name ihrer Hersteller erlaubt, und zwar auf jeder Hälfte einer Längsseite und auf jeder Schmalseite nur einmal, wobei jedes Zeichen, jedes Symbol oder jeder Name auf eine Gesamtfläche von 200 cm² beschränkt ist.

Für die Werbung an den Schmalseiten der Tischplatte sind maximal 200 cm² in bis zu zwei einzelnen Flächen freigegeben, die jeweils nur für einen Werbenden verwendet werden dürfen.

Jede andere Werbung ist unzulässig. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von A 6.4 (Satz 1) beliebig.


Damit dürfte diese Werbung am Tischgestell im DTTB strenggenommen nicht zulässig sein.
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  #3  
Alt 12.10.2010, 13:26
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AW: Werbung auf Tischen

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
...Damit dürfte diese Werbung am Tischgestell im DTTB strenggenommen nicht zulässig sein.
So sehe ich das bisher auch.
Aber dann sind die Tische nicht zulässig. Im Rahmen der DTTL vielleicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde für die Fernsehübertragungen, aber sonst dürfen diese Tische mit dem Gestell demnach nicht verwendet werden

... ich hatte schon gehofft eine attraktive Werbefläche für die Finanzierung neuer Tische gefunden zu haben
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  #4  
Alt 12.10.2010, 21:29
Mr. Backhand Mr. Backhand ist offline
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Mr. Backhand ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Werbung auf Tischen

Bei uns in Bayern ist Werbung an Tischen zulässig.

Zitat aus der Bayerische WO: "Für weitere Werbung an den Längs- und Schmalseiten der Tischplatte ist pro Tischhälfte jeweils eine Fläche freigegeben, die jeweils nur für einen Werbenden verwendet werden darf. Diese Werbung muss jeweils klar von der ständigen Werbung getrennt sein, darf nicht für andere Hersteller/Händler von Tischtennismaterialien sein und jeweils eine Gesamtlänge von je 60 cm nicht überschreiten.
Jede andere Werbung ist unzulässig. Die Grund- und Werbefarben sind unter Be-
achtung von WO A 6.3 (Satz 1) beliebig."


Vielleicht gibt es ja in euerer WO einen gleichgelagerten Passus.
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  #5  
Alt 12.10.2010, 22:06
Kompletter Wahnsinn Kompletter Wahnsinn ist offline
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AW: Werbung auf Tischen

Um die Längs- und Schmalseiten ging es hier aber nicht.
Ich denke auch nicht, dass die Einschränkung, dass Werbung an Tischen nur an den Längs- und Schmalseiten erlaubt ist, die Werbung auf dem Bild ausschließt, und zwar weil die Tischverkleidung m.E. streng genommen nicht Teil des Tisches ist.

Zum zugelassenen Mobiliar innerhalb der Spielbox scheint die Verkleidung aber auch nicht zu zählen:

"The following equipment and fittings are to be considered as part of each playing area: The table including the net assembly, umpires tables and chairs, score indicators, towel and ball boxes, printed numbers identifying the table, surrounds, floor mats, boards on the surrounds indicating the names of players or Associations."
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  #6  
Alt 13.10.2010, 06:35
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AW: Werbung auf Tischen

Was an dem Tisch wird eigentlich durch die ITTF genehmigt? Nur die Tischoberfläche, oder Tischoberfläche mit Gestell? Wenn nur die Tischoberfläche genehmigt wird gehört das Gestell ja zum Hallenboden und da kann ja keiner was für, wenn da Werbung aufgebracht wurde
Spaß bei Seite, würde mich aber in der Tat interessieren was da zugelassen wird. Kann man sich das Gestell dann auch selber bauen?
Das Problem mit der Werbung bekommen wir irgendwie nicht gelöst, ich werde mal beim Verband nachfragen.
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  #7  
Alt 13.10.2010, 11:24
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AW: Werbung auf Tischen

Ich denke mal, er sollte den Punkten 1.1 - 1.6 der Regeln entsprechen, wozu ja auch die Höhe gehört. Da aber die Verkleidung (nicht das Gestell), genau wie das Netz oder die Tischnummer nach Belieben angebracht oder abgenommen werden kann, dürfte sie ja bei der Zulassung des Tisches nicht berücksichtigt werden.
Aber ich finde auch nichts Geschriebenes dazu, vielleicht bringt es ja wirklich eine Anfrage.
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  #8  
Alt 14.10.2010, 19:56
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AW: Werbung auf Tischen

Ich würde schon sagen, dass es erlaubt ist.
Hier, beim Verein des Noppenspezies Pascal Tröger, dem TuS Celle, ist auch Werbung am Gestell und ich glaub, dass es 2. Bundesliga ist.
Videobeweis dazu:
http://www.youtube.com/watch?v=3sZ4-...eature=related
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