|
Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Rechtlich...
Mal eine Frage an unsere Rechtsexperten hier...
Wenn ich die von einigen Forumsmitglieder aufgezeichneten und hier angebotenen Videos(Fernsehn,Privatvideos) herunterlade. Kann ich die dann einfach so auf meiner Vereinsseite zum kostenlosen Download anbieten?
__________________
Bück dich Fee! Wunsch ist Wunsch... |
#2
|
|||
|
|||
Das ist zulässig, insofern die Personen, die die Rechte an den Videos haben, dir dies gestatten. Willste dich also beim Cheftrainer bedienen, einfach diesen mal fragen.
Etwas anders sieht das aber aus, wenn z.B. der Cheftrainer wie angekündigt, den SternTV - Bericht von Timo Boll auf die HP stellen will. Er kann dir noch so oft gestatten, den Bericht auch auf deine Homepage zu stellen, die Rechte daran hat natürlich RTL und nicht er. Eigentlich kann er dir das also nicht gestatten.
__________________
Gänzlich frei von Signaturen... |
#3
|
||||
|
||||
wenn ich bei tischtennis-bali oder so videos herunterlade, bei denen es sich um aufzeichnungen aus dem tv handelt, müßte ich (rein rechtlich) bei Beijing-TV anfragen, ob ich das zum download anbieten kann?
__________________
Bück dich Fee! Wunsch ist Wunsch... |
#4
|
|||
|
|||
Jein.
Willst du sie dir nur herunterladen, um sie anzuschauen, ist das selbstverständlich möglich ( insofern es nicht allzuoffensichtlich ist, dass der Rechteinhaber da etwas dagegen haben könnte). Willst du sie aber weiterverwenden, solltest du dich mit dem Rechteinhaber ( abgebildete Personen sowie die Fernsehanstalt) in Verbindung setzen.
__________________
Gänzlich frei von Signaturen... |
#5
|
||||
|
||||
... haben denn dann unsere freunde von tischtennis-bali diese genehmigung, oder kräht da einfach kein hahn nach?
__________________
Bück dich Fee! Wunsch ist Wunsch... |
#6
|
||||
|
||||
Vielleicht kann uns der Volkmar hier helfen.
Ich denke, es wird kritisch, wenn jemand die Bilder/Videos kommerziell nutzen will. Kostenlos angebotene Videos sollte man eigentlich ohne Problem auch kostenlos auf der eigenen HP zeigen dürfen. -- Ist meine private Meinung, keine verbindliche Rechtsauskunft --
__________________
Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht |
#7
|
|||
|
|||
Was Sascha Eichmann geschrieben hat, ist meiner Ansicht nach richtig. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn es einer merkt, kann es Ärger geben. Besser ist es immer, das mit dem Rechteinhaber zu klären.
Sofern es sich nicht um sog. Personen der Zeitgeschichte handelt, müssen auch die abgebildeten Personen einverstanden sein, soweit sie nicht die Nutzungsrechte an Dritte - also den Eigentümer des Films oder Clips - übertragen haben. Zum Timo-Boll-Interview: Wer das auch einstellen will, sollte zunächst mal Cheftrainer fragen, ob der das mit rtl abgeklärt hat, daß er selber das überhaupt auf seiner Site anbieten darf. Gruß, Volkmar |
#8
|
||||
|
||||
Gerade mit dem Anbieten von Videoclips von Fernsehsendungen muß man sehr vorsichtig sein. Wie schon mehrfach angeklungen ist, liegen die Rechte der Bilder beim Fernsehsender.
Somit sollte man - um sicher zu gehen - dort anfragen, ob man die Videos zum Download bereitstellen darf...und zwar möglichst, BEVOR man sie tatsächlich zum Download bereitstellt; obwohl ich mir in diesem speziellen Falle - zumal die Bereitstellung ja auch noch unentgeltlich erfolgt - eigentlich nicht vorstellen kann, daß der Sender etwas dagegen hat. Ich habe nämlich schon von diversen Fällen gehört, in denen es für die Betroffenen recht teuer geworden ist. Hier wird von Seiten der Anwälte der Sender des öfteren mit sog. "Abmahnungen" gearbeitet. D.h. der Anbieter des Videos muß eine Erklärung unterschreiben, daß er sich verpflichtet, keine Videos (oder Bilder) mehr anzubieten. Sollte er dies doch tun, so verpflichtet sich der Anbieter, eine meist horrende Summe als "Strafe" zu zahlen. Das allein klingt ja noch recht "human". Aber da dem Video-Anbieter zugleich meistens noch die Anwaltsgebühren "aufgedrückt" werden und diese sich eben an der Höhe der eben genannten Strafsumme orientieren, können da durchaus 1000-2000 € zusammenkommen. Ob das alles so ganz koscher ist weiß ich auch nicht. Damit habe ich mich bislang nicht beschäftigt. Aber die Meisten zahlen halt diese Gebühren, da sie Angst davor haben, verklagt zu werden (dies wird nämlich für den Fall der Nichtunterzeichnung der Unterlassungserklärung angedroht). Bislang sind mir solche Fälle allerdings nur aus dem Bereich der "Celebrities" - also (zumeist weiblicher) Berühmtheiten - bekannt. Ich glaube eigentlich nicht, daß die Sender im Bereich des Sports ähnlich empfindlich reagieren wie in dem der "schlüpfrigen" Bilder. Soviel ich weiß hat es auch noch kein Bilder- oder Videoanbieter darauf ankommen lassen, tatsächlich verklagt zu werden. Würde mich ja mal interessieren, was da rauskäme. Aber das Risiko ist für Otto Normalverbraucher natürlich viel zu hoch.
__________________
Multipler Kreismeister, Ranglistensieger, Rechtsgelehrter und Universalgenie sowie mehrfacher Nobelpreisablehner |
Lesezeichen |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:24 Uhr.