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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 05.07.2003, 19:23
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imu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wechselverzichterklärung

Wer kennt sich mit sowas aus? Gibt es dafür Vordrucke, kann man das selbst formulieren, wie muß das dann aussehen? Gibt es irgendwo im Web eine Vorlage? Gibt es Unterschiede, wenn man das für Buli bis Oberliga und für die Klassen darunter macht? Ich brauche es für tiefere Klassen im Bereich des TTVN!

Bin für relativ schnelle Erklärungen dankbar!

Gruß aus Seelze

Ingo
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  #2  
Alt 05.07.2003, 20:47
macbean macbean ist offline
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macbean ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Soweit ich mich erinnere muss zumindest der "neue" Verein zustimmen.
Inwiefern dort ein Antrag oder ähnliches zu gebrauchen ist weiß ich nicht, rein rechtlich müsste aber auch eine selbstgeschriebener Wechselverzicht ausreichen wo der andere Verein unterschreibt bzw. seinen Stempel runtersetzt.
In Berlin gibt es diese Möglichkeit jedoch nur bis zum 30.06. danach ist sie verwirkt.
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  #3  
Alt 06.07.2003, 00:19
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@macbean: Ich meine nicht den Verzicht auf einen bereits stattgefundenen Wechsel, der in der Tat nur bei Einverständnis aller Beteiligten bis zum 30.06. rückgängig zu machen ist, sondern den Verzicht (für einen festgelegten Zeitraum) auf zukünftige Wechsel.

Ingo
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  #4  
Alt 06.07.2003, 02:01
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micwin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Ich bezweifle das es für so etwas einen Vordruck gibt und ob sowas überhaupt rechtens wäre.
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  #5  
Alt 06.07.2003, 05:51
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auf www.httv.de gibt es einen für den hessischen Bereich, den kann man sicher als Vorlage nehmen. In Hessen ist es so, dass er nur wirksam ist, wenn er bei der Geschäftsstelle hinterlegt ist
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  #6  
Alt 06.07.2003, 07:23
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@micwin: Natürlich ist das rechtens, guck mal in Abschnitt B der WO, Absatz 4 (Wechsel der Spielberechtigung) unter 4.1.

@klugscheisser: Das sieht gut aus, vielen Dank.

Ingo
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  #7  
Alt 06.07.2003, 12:15
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Hätte ich nicht erwartet, dass es dafür sogar einen Paragraphen gibt. Ich verstehe auch nicht wofür so etwas in den unteren Klassen gut sein soll? Man sollte doch nur bei einem Verein bleiben wenn es dem Spieler dort auch Spaß macht, aber wieso sollte man einen Verzichtserklärung unterschreiben für einen Zeitraum, in dem vieles passieren kann.
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  #8  
Alt 06.07.2003, 12:52
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Ich glaube auch das man einen unterschriebenen Wechselverzicht juristisch anfechten kann.
Ich kann mir nicht vorstellen das man einen Spieler/in über einige Jahre per Wechselverzicht an den Verein binden kann, selbst in einer Regionalliga nicht.
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  #9  
Alt 06.07.2003, 16:00
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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klugscheisser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
in Hessen gilt der Wechselverzicht nur für zwei Jahre und müsste dann erneuert werden. So selten ist der Vorgang gar nicht, wenn ein Verein Planungssicherheit braucht. Wir haben das gelegentlich auch schon gemacht. Es bringt nicht nur Sicherheit für den Verein, sondern unterbindet auch Abwerbungsversuche in letzter Minute, die wohl auch schon viele Vereine erdulden mussten.

Wenn ein von uns besonders geförderter Spieler (viele Leistungs-Trainerstunden, Fahrdienst, Materialunterstützung und und und ) damit kokettiert, dass er von anderen Vereinen umworben wird, lassen wir ihn so einen Vertrag unterschreiben, für 1 Jahr. Mag er das nicht, schmeissen wir ihn natürlich nicht raus, aber wir wissen, dass wir im nächsten Jahr wohl nicht mit ihm rechnen können und verteilen unsere Ressourcen auf die Spieler, die gerne bei uns spielen.

Wenn sich eine neue Situation ergibt und der Spieler sich sportlich deutlich verbessern kann, kann man auf den Verzicht ja auch verzichten.
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  #10  
Alt 06.07.2003, 16:40
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Zitat:
Original geschrieben von klugscheisser
in Hessen gilt der Wechselverzicht nur für zwei Jahre und müsste dann erneuert werden. So selten ist der Vorgang gar nicht, wenn ein Verein Planungssicherheit braucht. Wir haben das gelegentlich auch schon gemacht. Es bringt nicht nur Sicherheit für den Verein, sondern unterbindet auch Abwerbungsversuche in letzter Minute, die wohl auch schon viele Vereine erdulden mussten.

Wenn ein von uns besonders geförderter Spieler (viele Leistungs-Trainerstunden, Fahrdienst, Materialunterstützung und und und ) damit kokettiert, dass er von anderen Vereinen umworben wird, lassen wir ihn so einen Vertrag unterschreiben, für 1 Jahr. Mag er das nicht, schmeissen wir ihn natürlich nicht raus, aber wir wissen, dass wir im nächsten Jahr wohl nicht mit ihm rechnen können und verteilen unsere Ressourcen auf die Spieler, die gerne bei uns spielen.

Wenn sich eine neue Situation ergibt und der Spieler sich sportlich deutlich verbessern kann, kann man auf den Verzicht ja auch verzichten.
Was Abwerbungsversuche angeht hast du aus meiner Sicht recht, nur man sieht ja das ihr falls ein Spieler diesen Verzicht nicht unterschreibt sofort seine Förderung innerhalb eures Vereines abgebrochen wird.
Was dann in diesem Spieler während einer Saison vorgeht dürfte jedem klar sein und seine besten Leistungen wird auch er nicht mehr abrufen.
Man kann auf einen Verzicht verzichten, man kann !
Welcher Verein tut dies gerne wenn er einen Spieler abgeben soll?
Kaum ein Verein sodaß auch hier der Spieler der angears.... ist.
Ich würde so ein Zeugs niemals unterschreiben, selbst dann nicht wenn ich dafür 2 Beläge pro Jahr extra bekäme !
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