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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
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#1
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Arbeitsrecht - studentische Aushilfen
Hallo zusammen,
ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund von mir. Er fängt jetzt bei einer neuen Firma als studentische Aushifle an. Im Gespräch hat er sich darüber beschwert, dass sie ihm Leistungen laut Tarifvertag (Weihnachstgeld/Urlaubsgrati) nicht zahlen wollen, da er als studentische Auhilfe keinen Anspruch darauf hätte. Ich habe ihm dann bestätigt, dass die Firma richtig handeln würde, da studentische Aushilfen hier eine Ausnahme darstellen. Jede "normale" Aushilfe wäre im Tairfvertrag integriert, studentische Aushilfen nicht. Da war ich mir eingentlich sehr sicher. Einige Wortwechsel später bin ich mir nicht mehr so sicher... Mhh kennt sich da jemand aus? Wie schaut es nun wirklich aus? Studentische Aushilfen stellen doch eine Ausnahme da, da ihre Tätigkeit nicht ihre Haupttätigkeit ist - die ist das Studium. Daher sind sie nicht im Tarifvertrag und auch eine befristete Vertragsverlängerund ist doch ohne Angabe von Gründne mehrfach möglich, oder? Grüße Benjamin
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ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen... |
#2
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so wie du es sagst, ist es meines wissens richtig;
ich arbeite auch schon seit über einem jahr als studentische hilfskraft bei einer firma, und bekommen die erwähnten leistungen auch nicht, sondern werde nach stunden bezahlt; man muss ja auch bedenken, das man als student keine steuern zahlt, und der arbeitgeber von den meisten sozialabgaben befreit ist
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"Nun, ich habe vor, sie [die Welt] zu erforschen, ohne sie vorher zu definieren! Richard P. Feynman |
#3
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dass stimmt nicht ganz.
steuern zahlst du schon, du bekommst sie nur in der regel über den jahressteuerausgleich wieder, da du unter dem freibetrag bleibst. ausser du verdiehnst unter 700eppes Euro, das hat aber nichts mit Deinem Status als Student zu tun. Ich habe jetzt auch noch ein wenig geschaut. Auf der Seite www.jobber.de wird geschriebne, dass man tarifliche Leistungen auch als Student zu bekommen hat :confused: Jetzt bin ich etwas verwirrt Grüße benjmin
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ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen... |
#4
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Tatsächlich drücken sich sehr viele Firmen um die Leistungen, die sie auch studentischen Aushilfskräften schulden. Die Überlegung geht eben dahin, daß diese Studenten meist froh sind, einen Job zu haben und wenn jemand auf sein Recht pocht, dann wird eben angedroht, in Zukunft keine Studenten mehr zu beschäftigen, so lassen sich die Leute schon mal schön gegeneinander ausspielen.
Ist einem Freund von mir genau so pasiet, als er mit Hilfe der Gewerkschaft Auszahlung seiner Urlaubstage etc einklagen wollte. Ganz genau kenne ich mich auch nicht aus, aber ich denke, man muß zwischen kurzfrisitg geringfügiger Beschäftigung und einem "normalen" Teilzeitjob unterscheiden. Zumindest wenn man über einen längeren Zeitraum regelmäßig arbeitet, darf man als Teilzeitkraft gegenüber Vollangestellten lt. Teilzeitarbeitsgesetz nicht benachteiligt werden. D.h. daß mir die meisten Leistungen zumindest anteilig zustehen. |
#5
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Re: Arbeitsrecht - studentische Aushilfen
Zitat:
Mich würde aber interessieren, ob "studentische Aushilfe" gleichzustellen ist mit "Werksstudent". In meiner Zeit bei HP habe ich auch nach Stunden gearbeitet. Allerdings waren neben dem Basisstundenlohn noch Urlaubsgeld, Urlaubsvergütung etc. auf den Studnenlohn draufgerechnet worden. Insofern also kein Problem bei dieser Firma |
#6
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Hallo,
ich habe mal ein wenig geforscht und folgende Passage gefunden: Zitat:
Ich lese daraus, dass der Arbeitgeber nur dann tariflcihe Leistungen erbringen muss, wenn er es bei anderen Aushilfen schon getan hat (wäre er ja schön dumm, also fällt das weg) oder die Aushife in einer Gewerkschaft organisiert ist. (würde es also langen MItglied in einer Gewerkschaft zu werden??)) Für mich sieht das so aus, als müssten Aushilfen nicht unbedingt tariflich beachtet werden. Von studentischen Aushilfen finde ich da nix.... Auf www.jobber.de habe ich dafür dann aber folgendes gefunden: http://www.jobber.de/1b72b7bde90c8e2...?show=jobforum Zitat:
Grüße benjamin
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#7
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Da mußt Du zwischen tariflichen Ansprüchen und gesetzlichen Ansprüchen unterscheiden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, genereller Urlaubsanspruch etc sind gesetzliche Regelungen und Mindestansprüche, die ein Unternehmen natürlich nicht mal so einfach im Vertrag ausklammern kann. Die tariflichen Regelungen sind eine Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vertreten durch Verband und Gewerkschaft) gibt es hier keine Regelungen für Aushilfskräfte, dann können die Bedingungen zwischen Arbeitgeber und Aushilfe frei ausgehandelt werden, wobei eben natürlich die gesetzlcihen Mindestanforderungen beachtet werden müssen. |
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