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WTTV siegt vor Gericht - Zulässigkeit Schlägermaterial
Ich habe über Umwege folgende E-Mail erhalten:
Lieber XXX, im September 2013 hat eine Oberschiedsrichter einen Schläger im Verbandsgebiet nicht zugelassen. Er begründetet seine Entscheidung mit zu wenig Reibungswiderstand eines Belages. Daraufhin hat der Spieler beim Verbandsspruchausschuss Ost Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Im Oktober 2013 wurde dem Spieler seitens des Verbandsspruchausschuss Ost dann Recht gegeben. Der WTTV ist daraufhin in Berufung beim Verbandsgericht des WTTV gegangen. Im Dezember 2013 wurde das Urteil des Verbandsspruchausschusses korrigiert und die Entscheidung des Oberschiedsrichter als korrekt eingestuft (Anlage ist das Urteil des Verbandsgerichts). Der Spieler ist im Anschluss über einen Rechtsanwalt vor ein Zivilgericht gezogen und hat gegen das Urteil des Verbandsgericht des WTTV Klage eingereicht. In diesem Monat ist die Klage nun mit einer ausführlichen Begründung abgewiesen und dadurch die Verbandsautonomie bestätigt worden. Die beglaubigte Abschrift des Urteils liegt dem WTTV vor. Aufgrund der Möglichkeit gegen dieses Urteil eine Berufung einzulegen, werden wir dieses Urteil noch nicht zur Verfügung stellen können. Mit dieser Entscheidung werden die Befugnisse des Oberschiedsrichters bei der Bewertung und Beurteilung der Spielmaterialien im Grundsatz gestärkt. Dem Ausschuss für Schiedsrichter wurde von einigen Kollegen mitgeteilt, dass Spieler mit Urteilen des WTTV oder des DTTB die Legalität ihres Spielmaterials dokumentieren zu versuchen. Diese Urteile sind ALLE zu ignorieren!!! Wir bitten jeden einzelnen Kollegen weiterhin um eine gewissenhafte Überprüfung des Spielmaterials mit der Berücksichtigung der Richtlinie zum Schlägertest. Wenn man zu dem Entschluss kommen sollte, dass ein Schläger nicht zulässig ist, muss das Spielen mit diesem Schläger untersagt werden und ein entsprechendes Protokoll angefertigt und an den Ausschuss für Schiedsrichter des WTTV geschickt werden. Die Anlage war leider nicht dabei ![]()
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Wenn Tischtennis einfach wäre, würde es Fußball heißen. |
#2
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AW: WTTV siegt vor Gericht
Ich versuche mir gerade vorzustellen was diejenigen, die damit zufrieden sind, dass eine rein subjektive Beurteilung Rechtskraft erhält sagen würden, wenn sie von einem Polizisten angehalten und zur Kasse gebeten würden, weil der GLAUBT das derjenige zu schnell gefahren wäre.
Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten.entweder wird investiert um ein objektives Messgerät entwickeln zu lassen oder die Regel vübezüglich der Reibung wieder aufgehoben. Ok, es gäbe noch die Möglichkeit alle langnoppen zu verbieten, aber dass wäre das aus für den größten Teil der Abwehrspieler. Ich bin wahrlich kein Freund der Glattnoppen , aber eine solche Entscheidung stört mein Rechtsempfinden erheblich. |
#3
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AW: WTTV siegt vor Gericht
selbst wenn es ein solches Gerät gäbe...
95% aller Spiele finden ohne OSR statt. 99% ohne vorhandene Messgeräte wie minirae , geeichte digitale Dickenmesser usw. Sprich in der absoluten Mehrzahl der Spiele im WTTV können die Spieler glatte Noppen, getunte oder frischgeklebte Beläge oder anders behandelte Beläge spielen, ohne dass man was machen kann weil nachträgliche Nichtzulassung, zb nach einem Protest auf dem Spielbericht, ist schwierig (beweise) bzw garnicht zulässig (auch da gibt es ein Urteil zu). Dazu kommt, das die Spieler dann meist gleichwertige Alternativen finden die die tests bestehen. Zb glatte Antis oder getunte NI Beläge mit denen die meisten dann genauso "unangenehm" bzw Spin und Tempogesteigert spielen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (24.06.2015 um 22:07 Uhr) |
#4
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AW: WTTV siegt vor Gericht
Wenn Sie eine klar nachweisbare Methode heranziehen welche die Entscheidung belegt dürfen sie gerne alle zu glatten Noppen herausnehmen. Hat man dann gemogelt hat man halt Pech gehabt. War der Belag zu glatt obwohl genauso aus der Verpackung gekommen könnte man den Lappen zumindest mit dem Beleg des OSR an den Hersteller schicken. Es ohne Nachweisbarkeit dem Gusto des OSR zu überlassen na ja auf die Entscheidungen bin ich jetzt schon gespannt
![]() P.S. außerdem geb ich Fastest recht, es müssten dann auch mal mehr Tests mit ordentlichen Testgeräten durchgeführt werden ! Geändert von K4B4L (24.06.2015 um 23:11 Uhr) |
#5
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AW: WTTV siegt vor Gericht
Man möge mich korrigieren, ist ja auch noch früh, aber verstehe ich es so, dass man nicht einmal Einspruch gegen die Entscheidung des SR einlegen kann, bzw., man erhält nicht einmal die Chance das Gegenteil zu beweisen? Eine rein subjektive Entscheidung ist ein in Stein gemeisseltes Urteil?
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"Ich habe darüber hinaus ein Video erstellt,..." |
#6
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AW: WTTV siegt vor Gericht
Gott ja, genau so wie ein Elfmeter beim Fußball.
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht. (Danny Kaye) |
#7
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AW: WTTV siegt vor Gericht
Zitat:
Nimm mal an du fährst am SA zu nem Turnier und willst da mut einem Schläger spielen wo der SR den nicht zulässt. Um beim Ausgangsfall zu bleiben: Er sagt die Noppen haben zuwenig Reibung. Dich mit dem Spieler spielen lassen -du gewinnst- und nachträglich bestätigt eine höhere Instanz das der Schläger zu glatt ist...Wie willste dann den den dum im Achtelfinale geschlagen hast Gerechtigkeit zukommen lassen. Ergo darfste nicht mit dem Schläger spielen und verlierst zb im Achtelfinale. Du legst Protest ein direkt nach dem positiven Test. Es kommt später zu einem Verfahren 1. Wie willst du beweisen, dass der Schläger bei der Verhandlung der ist den du an dem Tag dabei hattest? 2. Wie willst du beweisen, dass der nicht zu glatt ist. Labortest, den du ggf bezahlst. 3, Und selbst wenn die sagen: Jau der war nicht zu glatt..was haste dann davon? bekommste die TTR Punkte aus dem AF zurück? Vermutliches Ende: Die sagen: Der ist zu glatt gewesen und bestätigen den OSR und du zahlst die Verfahrenskosten. Nein es gibt nur 2 Lösungen: 1. Tatsachenentscheidung des OSR/Materialtesters sind zulässig und die gilt dann für das Turnier (analog Elfmeter im Fußball nach Schwalbe) oder 2. Keine subjektiven Tests zulassen nur mit geeigneten und geeichten Messgeräten
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#8
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AW: WTTV siegt vor Gericht
Die Frage war nicht die, ob es etwas bringt, sondern ob es grundsätzlich als eine Tatsachenentscheidung angesehen wird oder nicht. Was ich im übrigen für völlig an den Haaren herbeigezogen finde. Einen Kantenball nicht zu sehen oder einen Elfmeter zu geben, ist es etwas völlig anderes. Da kann sich der Verband auch die anderen Messmittel sparen, die im übrigen nie geeicht werden. Eine gute Nase und ein gutes Auge sollten ausreichen und ich muss darauf hoffen, dass der Schiedsrichter keinen schlechten Tag erwischt hat
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"Ich habe darüber hinaus ein Video erstellt,..." |
#9
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AW: WTTV siegt vor Gericht
Und welche Auswirkungen hat das Urteil für den Spielbetrieb:
Ich denke da z. B. an die Spieler: Gester, Kautz, Boden, Malmwieck, Winnen. Muss jetzt damit gerechnet werden, dass der Gegner bei jedem Spiel Protest einlegt? |
#10
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AW: WTTV siegt vor Gericht
Dieses ganze rumgeweine is doch albern.
Gester spielt nen Anti, Boden kann auch sehr gut mit dem Anti umgehen und braucht nicht zwingend ne glatte Noppe, Kautz kann auch ohne Rückhand Verbandsliga oben spielen. Den Rest kenne ich nicht. Sollen doch die Leute einfach nen Anti nehmen und gut is. Den kann man zur Not auch dem Gegner in die Hand geben und gucken, wie er sich zum Deppen macht. Ne glatte Noppe kann halt echt ein trainierter Affe spielen. Allerdings wenn man oft gegen Anti/Störspieler trainiert verliert man nicht wegen des Antis sondern wegen der normalen Seite oder weil der andere einfach jeden Ball irgendwie bekommt. Und kleben is ja auch nicht das Allheilmittel. Ich hab sicherlich noch nie gegen wen verloren, weil der geklebt hat...
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born to lie and suffering from mythomania |
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osr, schläger, wttv |
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