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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Regelkonformität eines Schlägergriffes
Hallo,
mich beschäftigt eine Modifikation, die ich an meinem Holz vorgenommen habe. Ich habe noch kein offizielles Spiel damit bestritten, würde es aber gerne. Meine Modifikation: Ich habe ein ganz normales bestehendes TT-Schlägerholz genommen und den Griff abgesägt. Anstelle des Griffes habe ich dann einen anderen (auch aus Holz bestehenden) eigenen Griff erstellt und diesen kurzerhand an den Schläger geklebt. Mit einem entsprechenden Kleber sitzt das bombenfest. Der Griff ist nach unten gebogen. Nun ist die Regel bezüglich des Holzes nicht eindeutig beschrieben. Es stehen in Regel 4.1 und 4.5 die entscheidenden Auszüge: 4.1 Größe, Form und Gewicht des Schlägers sind beliebig. Das Blatt muss jedoch eben und unbiegsam sein. 4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger -Dicke sein. Was ist nun das Schlägerblatt und was gehört zum Griff? Darum dreht sich eigentlich das Ganze. Schiedsrichter Gruppe A: Ein paar Schiedsrichter haben mir gesagt, dass mein Schläger nicht regelkonform ist, weil das Schlägerblatt nicht durchgängig ist. Da ich den ja abgesägt und durch einen anderen ersetzt habe. Schiedsrichter Gruppe B: Andere sagen, dass das Schlägerblatt nur der Teil des Schlägers ist, mit dem ich tatsächlich beabsichtige den Ball zu spielen. Das würde auch dem Sinn dieser Regel entsprechen. Was ich mir dann da dran klebe unterliegt keiner weiteren Einschränkung. Das Problem ist, dass nirgendwo einwandfrei definiert ist, was nun regeltechnisch das Schlägerblatt ist und was kein Schlägerblatt ist. Habt ihr irgendwo eine eindeutige und vor allem schriftliche Definition, Regel, Regelauslegung oder irgendetwas Offizielles, was ich vorlegen kann, wenn mich jemand fragt, ob ich damit überhaupt spielen darf? Der Verweis auf die Regeln reicht auf jeden Fall nicht aus. Eventuell ja auch etwas, was tatsächlich bestätigt, dass meine Modifikation nicht erlaubt ist. Aber dann weiß ich eben Bescheid. Vielen Dank Klüsi |
#2
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Ich kann Dir das leider nicht genau sagen, aber ich denke, dass das erlaubt sein sollte. Du hast ja das Schlägerblatt nicht geändert - egal ob abgesägt oder nicht. Die herkömmlichen Griffschalen sind ja auch nur aufgeklebt. Und du hast jetzt ja nur einen anderen Griff aufgeklebt bzw. angeklebt.
Aber vielleicht kannst Du mal ein Foto einstellen, dann können wir uns das leichter vorstellen. |
#3
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Ein Foto wäre sinnvoll.
Meinem Verständnis nach müsste deine konstruktion aber regel konform sein. Es gibt meines wissens auch irgendein (Abwehr-)Holz, das im Griffbereich 3-schichtig und sonst 5-schichtig ist.
__________________
Tibhar Hybrid MK Pro – Tibhar Dynamic JC – Tibhar Evolution MX-P |
#4
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Hier ein Bild von der Seite:
Geändert von Hansi Blocker (06.04.2016 um 15:38 Uhr) |
#5
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Du hast ja selber die Definitionen Blatt und Griff angeführt; Blatt ist da, wo die Beläge aufgeklebt werden und Griff ist "der Rest". Dein Schläger ist ok, was aber nicht heißt, dass du garantiert stressfrei spielen kannst. Manch ein Schiedsrichter ist evtl. doch anderer Meinung - dann musst Du dich mit ihm auseinandersetzen .... so wie im wahren Leben!
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Ralph Reglin TTC Assenheim |
#6
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Hi
Ja, ich möchte aber meine Mannschaft nicht gefährden. Wenn ich ein Punktspiel habe und der Gegner danach Beschwerde einreicht wird sich das ja sicherlich der Staffelleiter ansehen. Bei dem könnte ich mir gut vorstellen, dass er das als nicht regelgerecht ansieht. Ich habe festgestellt, dass es da so eine Altersgrenze gibt ab der gehäuft dagegen argumentiert wird. Die Definition die ich oben gegeben habe ist das was ich darunter verstehe. Das nützt mir aber nichts wenn der Staffelleiter das Spiel danach mit 0:9 bewertet. Ich brauche eine offizielle Stelle die mir das bestätigt, oder ein Schriftstück welches dies eindeutig definiert. Mein eigener Trainer sagt ganz einfach, dass das Schlägerblatt nicht durchgehend ist - fertig. Nirgendwo steht, das das Schlägerblatt beim Griff aufhört. Man könnte ja das Schlägerblatt auch als das Stück Holz definieren welches durch den Griff hindurch geht. Mit solchen Leuten kann man auch nicht diskutieren. Die sagen einfach es sei nicht erlaubt und fertig. Da muss man was in der Hand haben. Viele Grüße Klüsi |
#7
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Wenn diese Formen schon gehen, sollte das bei dir doch eigentlich auch gehen...
Gruß Pulex
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Zufall ist das Pseudonym Gottes, wenn er nicht unterschreiben will. Anatole France |
#8
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Zitat:
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#9
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Noch ein Tipp:
den Thread: http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=111786 auf der Seite 182 des Threads ist der Schläger um den es da geht in einem Video zu sehen. Vllt. einfach mal eine PN an den Threadersteller schreiben, welche Erfahrungen er mit seinem Schläger gemacht hat. Ist ja eigentlich vergleichbar die Situation und ob er damit spielen darf. Vllt. klärt das ja viel auf... VG Pulex
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Zufall ist das Pseudonym Gottes, wenn er nicht unterschreiben will. Anatole France |
#10
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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht.
Jeder PH-Spieler würde sich über den Schläger sehr erfreuen, weil er endlich einen optimalen Griff hat, und nicht mit einen zufälligen Griff vorlieb nehmen muss. ![]() |
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