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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
Viele haben es ja mitbekommen:
Zitat:
Nun gibt es die Entscheidung, und jetzt stellt sich mir die Frage: "Geht sowas überhaupt?" Berichte aus Österreich und der Schweiz gab es ja im Vorfeld, ich erinnere mich da an die Diskussionen mit JanMove und seinen Lagebericht aus der Schweiz, wo Plastikbälle einfach als bindend bestimmt worden sind. Ich habe damit ein großes Problem. Die ITTF ist unser internationaler Dachverband und hat die Oberhoheit über Zulassungsfragen bezüglich des Materials. Kann sich nun ein nationaler Verband einfach über diese Zulassungen hinweg setzen und einfach Material aus der Zulassungsliste auswählen und selektiv verbieten, denn das findet ja hier de facto statt. Das unterhöhlt meiner Meinung nach die Autorität der ITTF und der Materialkommission, indem der DTTB "besser weiß", was zugelassen sein darf und was nicht. Üblich war es doch immer, dass die nationalen Verbände zusätzliches Material gestatten durften, wie zum Beispiel Aufbrauchfristen für die Zulassung verlierendes Material zu verlängern oder für den eigenen Hoheitsbereich zusätzliches Material nach eigenen Normen zu gestatten (z. B. Tische und Netzgarnituren). Nun ist der umgekehrte Fall eingetreten - Material, das vom Weltverband für zulässig erklärt wurde, wird auf nationaler Ebene verboten. Geht sowas überhaupt? Was bedeutet das für niedrigere Verbandsebenen? Wenn der DTTB die ITTF-Vorgaben nicht übernehmen muss, ist das dann der Präzedenzfall, dass auch untergeordnete Verbandsebenen sich nicht der DTTB-Vorgabe anschließen müssen und z. B. der Z-Ball auf Verbandsebene per Antrag zugelassen bleiben kann? Haben die Unterverbände nun auch das Recht, einzelne Marken oder Belags-, Netz-, Ball- oder Tischtypen für ihren Hoheitsbereich zu verbieten? Wer hat die Kompatibilität einer solchen Entscheidung mit den ITTF-Regeln überprüft und eine entsprechende Anfrage gestellt? Nach meinem Gefühl ist eine solche Entscheidung, wenn man die Zulassungshoheit der ITTF-Materialkommission anerkennt, folgerichtig unzulässig und der Beschluss nichtig, unabhängig vom Abstimmungsergebnis. Wer ist der Ansprechpartner, um sich über die Rechtswirksamkeit dieser Entscheidung zu vergewissern oder was das zuständige juristische Gremium? Werden die untergeordneten Verbände (Verbände, Bezirke, Kreise) jetzt ihr eigenes Materialpüppchen kochen? Der DTTB macht es vor, indem er er selektiv ITTF-zugelassenes Spielmaterial vom Spielbetrieb ausschließt... Geändert von Setz-It (20.11.2016 um 23:37 Uhr) |
#2
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
1. Ich denke deine Bedenken sind berechtigt/logisch nachvollziehbar
2. Wenn jemand wirklich eine Klage durchfechten würde um zu erreichen, dass ein Ball (oder andere Materialie) die ITTF zugelassen ist auch in Deutschland zulässig sein muss, dann würde er damit vermutlich Recht bekommen 3. Allerdings ist das ganze dann nur theoretischer Natur und er wird praktisch davon keinen Nutzen haben, denn a) Die Bälle werden nicht mehr gebaut und er müßte dann welche auf entsprechenden Vorrat horten b) wenn wie vermutet die TT industrie dahinter steckt könnte es passieren, das die den jeweiligen Z Ball ihrer Marke bei der ITTF nicht mehr auf die Zulassungsliste setzen lassen und ohne ITTF Zulassung für diesen Ball kannst du ihn dann nicht mehr nutzen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#3
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
Danke Dir. Es geht mir aber eher darum, zu klären, ob der Beschluss zulässig ist, nicht darum einen bestimmten Ball einzuklagen. Also ob er vielleicht wegen Widersprüchlichkeit zu ITTF-Regeln einfach zurückgenommen werden muss.
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#4
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
Er muss sicher nicht automatisch zurück genommen werden, weil jemand in einem TT Forum seine Bedenken äußert und ihm da womöglich 100 Laien zustimmen.
![]() Er muss erst dann zurück genommen werden, wenn jemand dagegen bei entsprechender Stelle klagt und ein entsprechendes Urteil bekommt. Und das womöglich über X Instanzen usw. Und bis dahin hat wahrscheinlich keiner mehr nen Z ball im Schrank ![]() Eine Klärung kann dir hier sicher keiner geben höchstens wie ich seine Meinung sagen. Klärung gäbe es nur bei Gericht und dafür müßte jemand klagen. Von daher sagte ich auch. Theoretisch könnte man Recht bekommen, aber das ganze lohnt nicht, weil man praktisch nichts davon hat. Ich denke die gerichte sind eh genug beschäftigt, so dass man Ihnen einen Prozess nur um recht zu haben/bekommen ohne wirklichen Wert ersparen sollte. Fazit: Wo kein Kläger da kein Richter und ohne richterlichen Beschluss der was anderes sagt, bleibt der Beschluss bestehen. Einzige Möglichkeit wäre, dass die ITTF sagt: So geht das nicht- ihr könnt nichts untersagen, was wir zugelassen haben. Aber ich denke da wird man sich vorher abgesichert haben, dass die kein Veto einlegen...wieso auch ist ja in diesem Fall in ihrem Sinne..die wollen den Z Ball ja "ausrotten" bzw dass der möglichst bald "natürlich ausstibt"
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (21.11.2016 um 01:01 Uhr) |
#5
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
Zitat:
Klagen könnten theoretisch die Hersteller wegen eines wirtschaftliches Verlusts, aber die haben da vermutlich kein so großes Interesse dran.
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 |
#6
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
Nach welchen Kriterien nehmen denn "ordentliche Gerichte" Klagen an?
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#7
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
Zitat:
Die ITTF verwendet den Plastikball für alle Weltmeisterschaften und ITTF Veranstaltungen. Für alle anderen Veranstaltungen (International, national etc.) stellt die ITTF es jedem Veranstalter oder nationalen Verband frei, die Art des Balls zu wählen, den sie verwenden möchte. Wenn der DTTB Bundestag die Entscheidung trifft, ab dem 01.Juli 2019 für alle Ligen bundeseinheitlich den Plastikball einzuführen, dann wird das das Regelwerk der ITTF nicht berühren. Ob eine Anfechtung seitens des einen Landesverbandes zum Erfolg führen würde, kann ich nicht beurteilen, wage es aber zu bezweifeln. Siehe hierzu: http://ittf.com/ittf_handbook/ittf_hb.html, Index 2.03, in der die Form, Gewicht, Material und Farbe des Balls beschrieben wird http://ittf.com/stories/pictures/Pla...lls_Q_A_v2.pdf, Seite 5 http://www.tischtennis.de/aktuelles/meldung/18948
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Gruß, Duque |
#8
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
BTW: In den ITTR sind zwar C-Bälle zulässig, aber die ITTF juckt das auch nicht, wenn sie bei allen internationalen Veranstaltungen schon seit langer Zeit P-Bälle vorschreiben
![]() Die treiben es meines Wissens nach gar so weit, dass noch bei keinem internationalem Turnier P-Bälle ohne Naht eingesetzt wurden ![]() |
#9
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
Beläge, Hölzer und auch Bekleidung benötigt in Japan eine Zulassung der JTTA. Das wird bei Bällen also bestimmt nicht anders sein. Es werden also nochmal abweichend von der ITTF Zulassungen vergeben.
Auf nationaler Ebene wird dort übrigens erst einmal nur mit dem Butterfly 40+ gespielt werden. |
#10
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AW: DTTB-Entscheidung über Plastikballpflicht - ist das legal?
Könnt ihr mir 3 Länder auf der Welt nennen, in denen außer Deutschland auch noch mit Zelluloidbällen gespielt wird?
Vielleicht sind ja wir das letzte gallische Dorf und die ganze Welt lacht über unsere Rückständigkeit? ![]() ![]()
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Falls du heute Morgen gesünder als kränker aufgewacht bist, bist du glücklicher als 1 Million Menschen, welche die nächste Woche nicht erleben werden. |
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