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  #1  
Alt 13.04.2005, 08:38
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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EU Urteil zu Ausländern

Der EU - Gerichtshof hat entschieden, dass Sportler aus Staaten außerhalb der EU, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU haben wie EU - Bürger zu behandeln sind. Folge: Russische Spieler können uneingeschränkt verpflichtet werden.
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  #2  
Alt 13.04.2005, 09:03
Benutzerbild von Kakerlake
Kakerlake Kakerlake ist offline
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AW: EU Urteil zu Ausländern

Gute Nachricht für mich als Spielerhändler. Welche Länder neben Russland sind denn noch mit uns assoziiert ?
__________________
Hinten kackt die Ente
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  #3  
Alt 13.04.2005, 09:37
Müsli Müsli ist offline
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AW: EU Urteil zu Ausländern

Zitat:
Zitat von Kakerlake
Gute Nachricht für mich als Spielerhändler. Welche Länder neben Russland sind denn noch mit uns assoziiert ?
Spielerhändler?? Du hast bis jetzt aber hoffentlich immer nur ausländische
Spieler vermittelt, die dann auch in Deutschland legal als Arbeitnehmer
angemeldet wurden und Sozialabgaben bezahlt haben?

Oder?
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  #4  
Alt 13.04.2005, 09:48
Benutzerbild von dau8888
dau8888 dau8888 ist offline
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AW: EU Urteil zu Ausländern

Zitat:
Zitat von Müsli
Spielerhändler?? Du hast bis jetzt aber hoffentlich immer nur ausländische
Spieler vermittelt, die dann auch in Deutschland legal als Arbeitnehmer
angemeldet wurden und Sozialabgaben bezahlt haben?

Oder?
vielleicht hat er ihnen auch noch einen studienplatz besorgt .

glaubst du wirklich er wird dir deine frage wahrheitsgemaess beantworten,
wenn er es nicht so machen wuerde? wohl kaum
__________________
DAU8888 spielt in der nächsten Runde im HTTV/Bezirk SÜD in der BKL Gruppe 5
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  #5  
Alt 13.04.2005, 10:02
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AW: EU Urteil zu Ausländern

Zitat:
Zitat von Kakerlake
Gute Nachricht für mich als Spielerhändler. Welche Länder neben Russland sind denn noch mit uns assoziiert ?
da würde ich eher sagen:
welcher spielerhändler weiss denn nicht, welche länder da dazugehören? nur ein ganz schlechter würde ich vermuten, denn alle spielerhändler haben sicherlich händeringend auf das urteil gewartet und waren dementsprechend vorbereitet.
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  #6  
Alt 13.04.2005, 10:19
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Rainer Rainer ist offline
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AW: EU Urteil zu Ausländern

Zitat:
Zitat von Rudi Endres
Der EU - Gerichtshof hat entschieden, dass Sportler aus Staaten außerhalb der EU, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU haben wie EU - Bürger zu behandeln sind. Folge: Russische Spieler können uneingeschränkt verpflichtet werden.
Ohne die Entscheidungsgründe des EuGH zu kennen: zumindest für die TT-Bundesligen (BLO D-6.2 in Verbindung mit D-6.1) sollten sich keine großen Änderungen ergeben.

Gruß,
Rainer
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  #7  
Alt 13.04.2005, 11:27
21-11 21-11 ist offline
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AW: EU Urteil zu Ausländern

aus der Financial Times

Zitat:
Jetzt sind auch Russen, Chinesen oder Kubaner EU-Ausländer
von Heinz Peter Kreuzer, Köln
Ein russischer Fußballer erwirkt ein brisantes Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof. Legal beschäftigte Profis dürfen nicht eingeschränkt werden.

Für Sportler aus aller Welt ist seit Dienstag die Tür zu den europäischen Ligen weiter geöffnet worden. Bedanken können sie sich beim Europäischen Gerichtshof (EugH), der im Fall des russischen Fußballprofis Igor Simutenkow die Ausländerbeschränkung im spanischen Fußball für unrechtmäßig erklärt hatte. "Jetzt müssen Ausländerbeschränkung und Nachwuchsförderung neu geordnet werden", meint der Kölner Anwalt und Europarecht-Experte Dieter Frey, denn die bisherige Regelung widerspreche dem Diskriminierungsverbot, das in dem Partnerschaftsabkommen zwischen EU und Russland von 1994 ausdrücklich enthalten sei. Deswegen müssten Spieler aus Russland ebenso behandelt werden wie Kicker aus EU-Staaten. Und nicht nur Sportler aus Russland.

Simutenkow war als russischer Staatsangehöriger Inhaber einer Aufenthalts- und einer Arbeitserlaubnis in Spanien und beim Zweitliga-Klub Deportivo Tenerife als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er wollte seine vom spanischen Fußballverband erteilte Lizenz für Spieler, die nicht der EU angehören, in eine Lizenz umwandeln, wie sie für Kicker gilt, die der Gemeinschaft angehören. Der Fußballverband hatte jedoch abgelehnt. Das zuständige spanische Gericht verwies das Verfahren an den EuGH, der diese Beschränkung am Dienstag nun für unrechtmäßig erklärte. Denn in dem Diskriminierungsverbot, das in dem Partnerschaftsabkommen ausdrücklich enthalten ist, heißt es: Legal in der EU beschäftigte russische Arbeitnehmer dürfen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Entlohnung oder der Entlassung gegenüber den Bürgern der EU-Staaten nicht benachteiligt werden.

Zusätzliche Brisanz erhält dieses Urteil, weil die EU nicht nur mit Russland, sondern mit einer Reihe anderer Staaten ähnliche Vereinbarungen unterzeichnet hat. Dazu gehören das so genannte Countonou-Abkommen, das 77 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks betrifft, sowie Marokko, Tunesien und Algerien. "In diesen Verträgen gibt es ebenfalls ein solches Diskriminierungsverbot, und deshalb ist dieses Urteil wohl auch wegweisend für diese Abkommen", sagt Frey.

Verbände können regeln

Eine Schwemme von hungrigen Talenten aus der dritten Welt ist jedoch nicht unbedingt zu befürchten, glaubt Frey. "Die Verbände können das über Lizenzordnung und die entsprechende Vergabe von Arbeitserlaubnissen regeln", sagt der Jurist. "Nach der Lizenzordnung der Deutschen Fußball-Liga dürfen nur fünf Spieler aus nichteuropäischen Konföderationen unter Vertrag genommen werden. Nur Spieler, die schon unter Vertrag sind und eine Arbeitserlaubnis haben, können sich auf dieses Urteil berufen."

Die Uefa reagiert noch gelassen. "Das Urteil betrifft keinen unserer Wettbewerbe, sondern die nationalen Verbände. Profitieren können davon nur Spieler, die schon bei einem europäischen Verband unter Vertrag stehen", sagt Jonathan Hill, der das EU-Büro der Uefa in Brüssel leitet.

Außerdem, so Hill, gebe es künftig Regeln zur Stärkung des Nachwuchses. Jeder Verein, der ab 2006 an einem europäischen Wettbewerb teilnimmt, muss in seinem 25-Spieler-Kader vier Akteure haben, die im Klub selbst oder bei einem anderen Verein seines nationalen Verbands ausgebildet wurden. In den folgenden beiden Jahren erhöht sich die Quote auf sechs beziehungsweise acht Spieler.

Was in Ländern ohne Ausländerbeschränkung passieren kann, zeigt das Beispiel des belgischen Erstligisten KSK Beveren. Der stand im Jahr 2001 vor der Insolvenz, als der französische Ex-Nationalspieler Jean Marc Guillou auftauchte. Er betreibt eine Fußballschule an der Elfenbeinküste und verdient sein Geld damit, die afrikanischen Talente nach Europa zu vermitteln. Jetzt ist Guillou Technischer Direktor in Beveren, und mittlerweile sind 13 Nationalspieler der Elfenbeinküste beim KSK unter Vertrag. Der Franzose benutzt den belgischen Erstligisten als Schaufenster für seine Talente, der Verein zahlt ihnen nur 68.000 Euro, das Mindestgehalt für Nicht-EU-Ausländer. Für beide Seiten ein profitables Geschäft, nur die Konkurrenz ärgert sich. "Ich verstehe, in welch misslicher Lage Beveren war. Ich denke aber, dass es dem belgischen Fußball schadet", sagte Jos Vaessen, Präsident vom KRC Genk. "Wenn sich jede Mannschaft in Afrika oder Asien bedient, fürchte ich um die Zukunft der belgischen Nachwuchsspieler. Es ist notwendig, die Aufnahme von Nicht-EU-Spielern zu begrenzen."

Simutenkow selbst profitiert nicht mehr von seinem Sieg vor dem EuGH. Der 31-Jährige spielt derzeit wieder in Russland, bei Rubin Kazan.
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  #8  
Alt 14.04.2005, 19:05
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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AW: EU Urteil zu Ausländern

Spieler aus über 100 Staaten sind nun den EU - Spielern gleichgestellt. Es sind (laut Veröffentlichung unter GMX) keine Einschränkungen zulässig, die nicht auch für EU - Spieler gelten. Ich hoffe, dass Urteil und Begründung bald in Deutsch vorliegen.
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