Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 12.06.2005, 21:05
Mephistopheles Mephistopheles ist offline
Der Teufel mit der Noppe
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 10.05.2003
Ort: Detmod/Klüt
Alter: 45
Beiträge: 655
Mephistopheles ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Hallo,

die diskussionen im Thread Hier klicken! haben mich auf die Frage gebracht, was ich als Spieler eigentlich für Möglichkeiten habe, wenn ich einmal "Opfer" einer fehlerhaften Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters werde.

Ich konstruiere mal zwei hypothetische Situationen um zu verdeutlichen was ich meine.

Beispiel 1:
Spieler XY entschließt sich eines schönen Tages zu einem weit (sagen wir mal 200km) entfernten Turnier aufzubrechen um sich dort sportlich zu messen. Sein erster Gegner wendet sich, als er das Spiel zu verlieren droht an den örtlichen OSR und beanstandet das Material von Spieler XY (Meinetwegen wegen behandelten Noppen oder lösungsmittelhaltigen Frischkleber oder was auch immer.) und der OSR entscheidet Spieler XY aus dem Turnier auszuschließen. Nehmen wir weiter an das Spieler XY sich keiner Schuld bewußt ist und das beanstandete Material noch vor ort unter den Augen des OSR und der Turnierleitung eintütet und versiegelt. Kann er dann den OSR vor einem ordentlichen Gericht auf Schadensersatz (Fahrtkosten, Startgebühr...) verklagen und würde er dies gesetzt dem Fall er wäre fälschlicherweise Disqualifiziert worden auch bekommen ?

Beispiel 2:
Die selbe Situation wie in Beispiel 1 nur das es sich diesmal nicht um ein Turnier, sondern um eine Ranglistenzwischenrunde gehandelt hat, bei der Spieler XY ohne Disqualifikation einen Platz erreicht hätte der zum Weiterspielen auf nächst höherer Ebene berechtigt hätte. Kann Spieler XY in diesem Fall mit Rechtsmitteln seine Nominierung für die nächte Runde erreichen ?

Wäre schön wenn jemand was dazu sagen könnte der sich mit der Materie/Rechtslage auskennt!
__________________
Dirk Runte

TTG Klüt e.V.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.06.2005, 00:10
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.790
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Zitat:
Zitat von Mephistopheles
Kann er dann den OSR vor einem ordentlichen Gericht auf Schadensersatz (Fahrtkosten, Startgebühr...) verklagen und würde er dies gesetzt dem Fall er wäre fälschlicherweise Disqualifiziert worden auch bekommen ?

[...]

Wäre schön wenn jemand was dazu sagen könnte der sich mit der Materie/Rechtslage auskennt!
Ich probier mal meinen - nichtjuristischen - Ansatz darzulegen:

Keinesfalls kann der Spieler in meinen Augen den OSR vor einem ordentlichen Gericht verklagen.

Solch eine Zivilklage würde voraussetzen, dass der OSR für seine Amts-Handlungen privatrechtlich verantwortlich wäre. Allerdings handelt er im Auftrag und Namen des Tischtennisverbandes. Insofern käme höchstens der jeweils zuständige Landesverband für juristische Streitigkeiten in Frage.

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung des DTTB bzw. eines seiner Landesverbände akzeptiert jeder Spieler die Richtlinien und Ordnungen der entsprechenden Organisation. In diesen Richtlinien sind auch die Kompetenzen und Befugnisse des OSR geregelt - einschließlich der Tatsachenentscheidungen. Hieraus wäre der Rückschluss, dass der Spieler dann die Entscheidungen des OSR akzeptieren muss - auch wenn sie gegen ihn ausfallen.

Solange der OSR im Rahmen seiner Befugnisse und der Regularien handelt, wird er zivilrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen sein.

Im Breitensportbereich einen Schadensersatzanspruch herzuleiten stelle ich mir generell schwierig vor. Ich möchte dies mal mit einer anderen "Tanz-Veranstaltung", also einer Party o.ä. vergleichen - auch hier steht es dem Veranstalter frei, ob er einen Gast - egal wie weit er angereist ist - Zutritt gewährt oder nicht.

Wie eine - nachweislich falsche - Tatsachenentscheidung von Sportgerichten der Verbände gehandhabt werden, dazu kann ich wenig sagen. Dies wird wohl immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.

Dies war mal mein Versuch einer Argumentation - diese Vorlage darf jetzt gerne von Juristen bis in jedes Einzelteil zerrupft werden .
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.06.2005, 00:44
Mouselook Mouselook ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 08.10.2003
Ort: Rohrau
Alter: 40
Beiträge: 285
Mouselook ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Ich versuche mal mein Glück:

Zitat:
Zitat von Mephistopheles
Beispiel 1:
Spieler XY entschließt sich eines schönen Tages zu einem weit (sagen wir mal 200km) entfernten Turnier aufzubrechen um sich dort sportlich zu messen. Sein erster Gegner wendet sich, als er das Spiel zu verlieren droht an den örtlichen OSR und beanstandet das Material von Spieler XY (Meinetwegen wegen behandelten Noppen oder lösungsmittelhaltigen Frischkleber oder was auch immer.)...
Mit einer solchen Beanstandung zu warten bis man kurz davor ist zu verlieren, ist - vorsichtig gesagt - unsportlich. Das aber nur nebenbei.

Zitat:
... und der OSR entscheidet Spieler XY aus dem Turnier auszuschließen.
Ich bezweifle, dass ein OSR jemals so reagieren würde. Das übliche Verfahren wäre, den fraglichen Belag/Schläger nicht zum Spiel zuzulassen. Falls sich kein Ersatzschläger besorgen lässt, kann das natürlich einer Diqualifikation gleichkommen.

Zitat:
Nehmen wir weiter an das Spieler XY sich keiner Schuld bewußt ist und das beanstandete Material noch vor ort unter den Augen des OSR und der Turnierleitung eintütet und versiegelt. Kann er dann den OSR vor einem ordentlichen Gericht auf Schadensersatz (Fahrtkosten, Startgebühr...) verklagen und würde er dies gesetzt dem Fall er wäre fälschlicherweise Disqualifiziert worden auch bekommen ?
Zuerst: Wie ist die Regelsituation? Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielmaterial fällt in den Zuständigkeitsbereich des OSR und wird wie eine Regelauslegung behandelt (B 3.1.2.10). Gegen diese Entscheidung kann dann ein Protest eingelegt werden (über den allerdings nicht die Turnierleitung entscheidet). Das kann dann seinen Weg durch die Instanzen gehen - am Ende steht dann ein Urteil.

Durch sein Antreten zum Turnier hat sich der Spieler dem geltenden Reglement unterworfen. Wenn alles so zugeht wie oben beschrieben, sehe ich nicht, woher ein Anspruch auf Schadenenrsatz kommen sollte. Ich bin aber auch kein Jurist...

Zitat:
Beispiel 2:
Die selbe Situation wie in Beispiel 1 nur das es sich diesmal nicht um ein Turnier, sondern um eine Ranglistenzwischenrunde gehandelt hat, bei der Spieler XY ohne Disqualifikation einen Platz erreicht hätte der zum Weiterspielen auf nächst höherer Ebene berechtigt hätte.
Die Situation ist eigentlich genau die gleiche wie oben beschrieben. Was für eine Art von Turnier gespielt wird bzw. welche Ergebnisse möglicherweise erreich worden wären, ist irrelevant.

Zitat:
Kann Spieler XY in diesem Fall mit Rechtsmitteln seine Nominierung für die nächte Runde erreichen?
Zivilrechtlich aus den gleichen Gründen wie oben nicht. Welches Ergebnis ein Protest haben könnte, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Sollte der OSR tatsächlich falsch entschieden haben, müsste evtl. das Turnier ganz oder zum Teil neu ausgespielt werden.
__________________
"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.06.2005, 01:09
Mouselook Mouselook ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 08.10.2003
Ort: Rohrau
Alter: 40
Beiträge: 285
Mouselook ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Wieder mal zu langsam

Was man in Pinguins Beitrag vielleicht noch einmal besonders hervorheben sollte, ist:
Zitat:
Zitat von Pinguin
Keinesfalls kann der Spieler in meinen Augen den OSR vor einem ordentlichen Gericht verklagen.
...vielleicht mit der Ausnahme einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Missachtung der Regeln. Darum ging es aber hier nicht.
__________________
"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.06.2005, 07:20
Benutzerbild von Fozzi
Fozzi Fozzi ist offline
Remigriert euch ins Knie!
Foren-Urgestein - Master of discussion *****
 
Registriert seit: 11.12.2001
Ort: Bensem
Alter: 54
Beiträge: 17.280
Fozzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Zitat:
Zitat von Pinguin
...
Keinesfalls kann der Spieler in meinen Augen den OSR vor einem ordentlichen Gericht verklagen.
...
Wenn einem Unrecht wiederfährt, kann man immer vor einem ordentlichen Gericht klagen - es stellt sich allerdings die Frage nach Zuständigkeit und Erfolgsaussichten. In der Rechtsordnung des HTTV heißt es sinngemäß hierzu, das ordentliche Gerichte bemüht werden können (1.4), wenn vorher die Rechtsmittel* innerhalb des DTTB ausgenutzt werden (Satzung 17.3 bis 17.5). => das ordentliche Gericht ist definitiv eine dem DTTB entsprechende Option!

Nach meinem Rechtsempfinden dürfte der Schiedsrichter vor einem ordentlichen Gericht aber selbst bei Fehlern kaum zu belasten sein, da nach meinem Empfinden eine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht nachgewiesen werden müßte. Das dürfte schwer werden und trifft bei ungenauer Kenntnis des Sachverhaltes (nicht grob fahrlässig) ja auch nicht zu ... (bin allerdings kein Jurist und was hat Rechtsempfinden schon mit Rechtsprechung zu tun ... )

* Hier werden genannt:
Klassenleiter
Kreisrechtsausschuss
Bezirksrechtsausschuss
Verbandsrechtsausschuss
Berufungskammer
Revisionskammer
Vizepräsident Finanzen
__________________
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.06.2005, 08:15
hermano hermano ist offline
Taktiker
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 25.11.2003
Ort: Berlin
Alter: 48
Beiträge: 409
hermano ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Wenn der Gang vor ein ordentliches Gericht bei einer fehlerhaften Tatsachenentscheidung erfolgversprechend wäre, dann vermute ich mal, dass dies z.B. beim Fussball ständig passieren würde. Dort geht es um einen Haufen Geld, und fehlerhafte Tatsachenentscheidungen sind durch Fernsehaufzeichnungen oft auch zweifelsfrei nachzuweisen. Da dies dort nicht geschieht, gehe ich einmal davon aus, dass es im Fussball nicht möglich ist, und ich sehe keinen Grund, warum dies beim TT anders sein sollte.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.06.2005, 08:37
Benutzerbild von Fozzi
Fozzi Fozzi ist offline
Remigriert euch ins Knie!
Foren-Urgestein - Master of discussion *****
 
Registriert seit: 11.12.2001
Ort: Bensem
Alter: 54
Beiträge: 17.280
Fozzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Zitat:
Zitat von hermano
Wenn der Gang vor ein ordentliches Gericht bei einer fehlerhaften Tatsachenentscheidung erfolgversprechend wäre, dann vermute ich mal, dass dies z.B. beim Fussball ständig passieren würde. Dort geht es um einen Haufen Geld, und fehlerhafte Tatsachenentscheidungen sind durch Fernsehaufzeichnungen oft auch zweifelsfrei nachzuweisen. Da dies dort nicht geschieht, gehe ich einmal davon aus, dass es im Fussball nicht möglich ist, und ich sehe keinen Grund, warum dies beim TT anders sein sollte.
Nochmal: natürlich ist es möglich! Du kannst sogar den Wellensittich Deiner Oma anklagen, weil er in Deinen Garten gepißt hat. Die Frage ist nur, welche Erfolgsaussichten ein solches Verfahren hat (wird wahrscheinlich abgelehnt, weil der Wellensittich keine juristische Person ist)! Und wie Du schon richtig schreibst, gibt es im Fußball durchaus parallelen. Im Fall Hoyzer werden ja meines Wissens auch Prozesse von geschädigten Vereinen und Personen angestrebt. Dort kann man wohl aber von Absicht bzw. grober Fahrlässigkeit sprechen. Ansonsten wohl kaum ...
__________________
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 13.06.2005, 08:45
Benutzerbild von mastermind777
mastermind777 mastermind777 ist offline
Der Noppenmagier
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.10.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 889
mastermind777 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Beim Fußball ist der konkrete Schaden schwer zu beziffern: wieviel Euro ist denn ein versagtes Tor wert ? Ändert sich dadurch das Ergebnis ? Und mit welchen Folgen ? Außerdem wird dort auch niemand disqualifiziert, sondern "lediglich benachteiligt".

Wenn ich auf einem Turnier zu Unrecht disqualifiziert würde, dann könnte ich sehr wohl Schadenersatz für den mir zugefügten Schaden einklagen (Anfahrtskosten, evtl. sogar Zeitausfall, u.ä.). Und ich behaupte, die Aussicht auf Klageerfolg wäre nicht grundsätzlich gleich null.
__________________
Holz: Stiga Defensiv Pro - SL Irbis 2,1 - Dawei 388D OX
Manchmal gewinne ich, manchmal verlieren die anderen.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 13.06.2005, 08:46
Rhett Butler Rhett Butler ist offline
gwtwgwtw
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 24.09.2004
Ort: Lautertal-Gadernheim
Alter: 64
Beiträge: 49
Rhett Butler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Smile AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?


"Kinners", was ist denn eine TATSACHEN-Entscheidung?
Bin auch kein Jurist, nur Theologe und ISR, aber eine Tatsachen-Entscheidung kann NIEMAND "umstülpen". Eine Regelauslegung, - entscheidung jedoch.
Sorry, tut mir Leid - und ich hab' mich auch schon 'mal getäuscht, wurde aber immer (!) von den Spielern rsp. Spielerinnen korrigiert.
... und dies zeichnet ja (zumeist) unseren Sport aus - ist doch toll, oder?
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 13.06.2005, 09:06
Benutzerbild von Fozzi
Fozzi Fozzi ist offline
Remigriert euch ins Knie!
Foren-Urgestein - Master of discussion *****
 
Registriert seit: 11.12.2001
Ort: Bensem
Alter: 54
Beiträge: 17.280
Fozzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Zitat:
Zitat von mastermind777
Beim Fußball ist der konkrete Schaden schwer zu beziffern: wieviel Euro ist denn ein versagtes Tor wert ?
Du kannst aber durchaus Schäden mit konkreten Werten beziffern. Häufig sind ja in Sponsorenverträgen Prämien nach Tabellenplätzen aufgeführt (zB erreichen UEFA-Cup, Ligaverbleib usw.).
__________________
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77