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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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abmelden ?
Hallo,
ein Arbeitskollege der auch TT spielt hat mich gefragt: er ist ein einem TT-Verein gemeldet, hat dort aber schon seit 2 Jahren nicht mehr gespielt. Ob er überhaupt noch weiter TT spielen will weiß er noch net. In diesem Verein will er aber, weil umgezogen, sicher nicht mehr spielen. Nun wollte er sich dort "abmelden", damit wenn er später sich einen neuen Verein suchen will sofort spielberechtigt wäre und nicht den Wechselfristen unterliegt da er ja schon längere Zeit nicht gespielt hat. Da es ja aber keine Pässe oder ähnliches mehr gibt, diese man sich geben lassen kann und es im TTVWH nur das Wechselformular gibt, konnte ich ihm keine Antwort geben... also nun die Frage, wie er sich abmelden kann oder welche Regeln/Fristen es gibt, damit er nicht mehr unter die Wechselfristen fällt ? Danke euch und Grüsse MEC |
#2
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AW: abmelden ?
Ich denke, es reicht aus, einfach aus dem Verein auszutreten. Ohne Vereinszugehörigkeit keine Spielgenehmigung also ist er damit praktisch abgemeldet.
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#3
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AW: abmelden ?
Zitat:
1. Haben Vereine ne Kündigungsfrist. ZB bei meinem letzten 3 monate zum Ende des Kalenderjahres. Also habe ich im April gekündigt war aber noch MItglied bis 31.12. 2. So einfach ist das nicht. Die Fristen muß er trotzdem einhalten. Sonst meldet sich einer 3 Spieltage vor Schluß aus nem Verein ab und spielt die letzten drei Spiele damit die nicht absteigen in nem anderen???? 3. Wenn er natürlich 2 Jahre nicht gespielt hat und auch nicht auf nem MMF stand sollte der Verband kein Problem haben (war zumindest hier im WTTV so) Manchmal reicht aber das bloße auftauchen auf der Liste um die Fristen einhalten zu müssen. Das sollte am besten mit dem Verband direkt geklärt werden wie es in diesem Einzelfall ist.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#4
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AW: abmelden ?
Ich war davon ausgegangen, dass es um längere Zeiträume geht - mit den Fristen hast Du natürlich Recht.
Das Abmelden aus dem Verein würde ich aber dennoch so schnell wie möglich machen (eben fristgerecht - darum möglichst noch im Septmeber falls die Frist hier auch 3 Monate zumJahresende lautet) , um eben dem zu entgehen, dass der bisherige Verein ihn einfach aufstellt, um in der Hinterhand noch eine "Karteileiche" für Phantom-Einsätze zu haben. |
#5
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AW: abmelden ?
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#6
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AW: abmelden ?
Hallo,
danke für eure Antworten. Hab gerade mit ihm gesprochen, es verhält sich natürlich alles noch etwas komplizierter. Im Verein gemeldet off. ist er gar net, d.h. er hat keinen Mitgliedsantrag unterschrieben und zahlt auch keinen Beitrag.. soweit so gut, aber auf dem Mannschafsmeldeformular haben sie ihn aufgestellt, damit er immer mal wieder aushelfen konnte. Dies hat er aber die letzten zwei Jahre nimmer gemacht, aber draufgestanden ist er halt. Und einen neuen Verein um ein Wechselformular auszufüllen gibt es ja nicht, noch nicht. Aber genau darum geht's , er will nicht warten bis er einen gefunden hat und dann erst die Wechselfrist beachten, sondern jetzt sich "abmelden", damit er dann sofort spielen kann wenn er z.B. nächstes Jahr wieder mit TT richtig anfängt. Grüssle aus BaWü MEC |
#7
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AW: abmelden ?
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Zitat:
Falls doch: Wenn dein Kollege sich nicht in nächster Zeit einen neuen Verein sucht, tritt er einfach aus dem alten Verein aus und wartet ein Jahr. Falls sich der Austritt verzögern sollte (Kündigungsfristen etc.), bittet er seinen alten Verein einfach darum, einen Antrag auf Löschung seiner Spielberechtigung zu stellen. Falls er es etwas eiliger hat, kommt er nicht um einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung herum. In diesem Fall muss der Antrag bis zum 31. Oktober unter Beachtung der geltenden Formvorschriften (WO B5) eingereicht werden. Die neue Spielberechtigung tritt dan zum 1.1. des kommenden Jahres in Kraft. (WO B4.4.2). Falls diese Frist versäumt wird oder ein Einsatz ab Oberliga aufwärts geplant ist, ist der Wechsel erst wieder zum 1. Juli möglich (WO B 4.4.1). Durch die etwas ungewöhnliche Sachlage bzgl. Mitgliedschaft im Verein, empfehle ich aber sich mal mit dem Verband in Verbindung zu setzen.
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt |
#8
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AW: abmelden ?
Hallo,
alles klar, danke euch für die Antworten. Er hat ja keinen Streit mit dem Verein, deshalb hört sich das mit der Löschung gut an... er und ich auch wussten nur nicht das es so'ne Löschungsbeantragung der Spielberechtigung gibt. Das soll er jetzt mal "versuchen"... melde mich dann was herausgekommen ist. Danke nochmals und Grüsse MEC |
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