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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 25.01.2006, 18:18
jocar jocar ist offline
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Knifflige Regelfrage - nur für Experten

Thema: MANNSCHAFTSKAMPF – AUFGABE VON EINZELSPIELEN WEGEN VERLETZUNG

Eine Bayernliga-Herren-Mannschaft tritt als Heimmannschaft mit 6 Spielern an. Die Nummer 2 ist jedoch verletzt und schenkt sein erstes Doppel (Nr. 2 ist mit Nr. 3 als Doppel 2 aufgestellt) und sein erstes Einzel, ohne dabei aktiv ins Spiel einzugreifen. Er ist aber bei Aufruf dieser beiden Spiele in der Spielhalle anwesend.

Wie lange muss dieser Spieler dann noch in der Halle bleiben? Gar nicht mehr? Bis zu seinem 2. Einzel?
Bis zum Schluss des Mannschaftskampfes? Zu seinem 2. Einzel war er nämlich nicht mehr anwesend.

Hat es der Oberschiedsrichter hier versäumt, korrigierend einzugreifen? Hätte der OSR vor (oder nach) dem ersten Spiel (Doppel) des verletzten Spielers handeln müssen?

Welche Konsequenzen hätte es, wenn der verletzte Spieler bereits nach dem aufgegebenen Doppelspiel die Halle verlassen hätte?

Viel Spaß beim Lösen dieses anspruchsvollen Falles wünscht

Joachim Car
VFW SR-Lehrwesen im BTTV
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  #2  
Alt 25.01.2006, 21:45
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Knifflige Regelfrage - nur für Experten

Zitat:
Zitat von jocar
Thema: MANNSCHAFTSKAMPF – AUFGABE VON EINZELSPIELEN WEGEN VERLETZUNG

Eine Bayernliga-Herren-Mannschaft tritt als Heimmannschaft mit 6 Spielern an. Die Nummer 2 ist jedoch verletzt und schenkt sein erstes Doppel (Nr. 2 ist mit Nr. 3 als Doppel 2 aufgestellt) und sein erstes Einzel, ohne dabei aktiv ins Spiel einzugreifen. Er ist aber bei Aufruf dieser beiden Spiele in der Spielhalle anwesend.

Wie lange muss dieser Spieler dann noch in der Halle bleiben? Gar nicht mehr? Bis zu seinem 2. Einzel?
Bis zum Schluss des Mannschaftskampfes? Zu seinem 2. Einzel war er nämlich nicht mehr anwesend.

Hat es der Oberschiedsrichter hier versäumt, korrigierend einzugreifen? Hätte der OSR vor (oder nach) dem ersten Spiel (Doppel) des verletzten Spielers handeln müssen?

Welche Konsequenzen hätte es, wenn der verletzte Spieler bereits nach dem aufgegebenen Doppelspiel die Halle verlassen hätte?

Viel Spaß beim Lösen dieses anspruchsvollen Falles wünscht

Joachim Car
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Er muß nur zum ersten Einzel da sein und das schenken das reicht.

Wie willste sosnt vorgehen wenn sich einer während des ersten Einzel-Spiel verletzt und zum Arzt muß

Manche Veerbände reicht anwesendheit in der halle. eigentlich wird er aufgerufen geht an den tisch. spielt zur not einen ball wenn das der gegner unbedingt so will und schenkt dann
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 25.01.2006, 22:27
abär abär ist offline
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AW: Knifflige Regelfrage - nur für Experten

Wenn er bereits nach bzw. im Doppel aufgegeben hat, kann ein Ersatzspieler für die Einzel nachnominiert werden, da ja die Einzel erst nach den Doppeln aufgestellt werden müssen.
Hab ihr keinen Ersatzmann, ist in den meisten Fällen ratsam, dass der Spieler für das erste Einzel, wie mein Vorschreiber schon sagte, anwesend ist und dann schenkt bzw. verletzt aufgibt.
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  #4  
Alt 26.01.2006, 11:07
1600i 1600i ist gerade online
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AW: Knifflige Regelfrage - nur für Experten

Wenn er überhaupt nicht an den Tisch gegangen ist und nicht mal einen Aufschlag versucht hat, und dann sogar beim zweiten Einzel nicht anwesend war, dann hat er an dem "Mannschaftskampf nicht mitgewirkt". Das bedeutet, dass alle hätten aufrücken müssen. Somit müsste das Spiel eigentlich 9:0 für Euch gewertet werden.
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  #5  
Alt 26.01.2006, 11:41
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Knifflige Regelfrage - nur für Experten

Zitat:
Zitat von 1600i
Wenn er überhaupt nicht an den Tisch gegangen ist und nicht mal einen Aufschlag versucht hat, und dann sogar beim zweiten Einzel nicht anwesend war, dann hat er an dem "Mannschaftskampf nicht mitgewirkt". Das bedeutet, dass alle hätten aufrücken müssen. Somit müsste das Spiel eigentlich 9:0 für Euch gewertet werden.
Das ist es was ich meinte....Eine Art Gentlement Aggreement. Natürlich müßte er eigentlich an den Tiosch gehen usw...Aber würdest du da als Gegner drauf bestehen.....ich nicht. Wenn er in der Halle ist würde mir das reichen besonders wenn die Gegner mir vorher sagen würden der schenkt.

Wenn man son Regelhocker ist kann man ja sagen. Hör mal der muß aber an den Tisch gehen einen Aufschlag machen usw...könnte er ja ohne Probleme selbst mit beiden beinen in gips

Aber umgekehrt wäre es mir viel lieber. Ich brauch als Gegner nicht kleben, umziehen mich Spielbereit machen usw. Zeit auch noch gespart und das ganze Heckmäck. da würde ich persönlich freiwillig auf diese Pflicht des einen aufschlags verzichten...das ist Kindergartenkram. Obwohl natürlich nach den Regeln richtig aber unsinnig.

Ich habe den Fall schon öfter erlebt und nie hat einer verlangt das der sich an den Tisch stellt und nen AAufschlag versucht. Am besten noch in sportgerechter Kleidung...und wenn er in Zivil kommt trägste wahrscheinlich ein: Nicht einheitliche Trikots...

Übrigens wurde das thema hier schonmal ausgiebig durchgekaut. Dazu kommt wie fast immer bei solchen Fragen das es in Bayern anders ist als im WTTV weil dieses in der WO geregelt wird und die ist Verbandsabhängig
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (26.01.2006 um 11:45 Uhr)
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  #6  
Alt 29.01.2006, 14:35
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Edwin Edwin ist offline
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Hi,

Zitat:
Zitat von jocar
Viel Spaß beim Lösen dieses anspruchsvollen Falles wünscht

Joachim Car
Joachim, m.E. ist dieser Fall überhaupt nicht anspruchsvoll. Es ist lediglich die Frage zu klären, ob der Spieler am Mannschaftskampf "mitgewirkt" hat, denn in der WO D 3.1 heißt es:

Zitat:
Ein Spieler gilt als ausgefallen, wenn er bis zum Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat.
Er kann also die Halle verlassen, nachdem er als "mitwirkend" gilt. Wann das im BTTV der Fall ist, solltest du eher wissen als ich.

Gruß,
Andreas Görtz.
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  #7  
Alt 30.01.2006, 00:33
jocar jocar ist offline
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Hallo Andreas
das anspruchsvolle an diesem Fall ist, herauszufinden wie sich der OSR zu verhalten hat.
Im übrigen ist das "Mitwirken" eine bundeseinheitliche Regelung und müsste streng genommen in allen Mitgliedsverbänden des DTTB gleich beurteilt werden. Mich interessiert deshalb, wie das "Mitwirken" definiert wird. Wenn das als erster Schritt geklärt ist, dann kann man den Fall erst richtig analysieren.
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  #8  
Alt 30.01.2006, 08:58
Vollblutprofi Vollblutprofi ist offline
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AW: Knifflige Regelfrage - nur für Experten

Ich weiss nicht, ob das in jedem Verband gleich geregelt ist.
Im PTTV ist das jedenfalls eindeutig:

WO D 3.1

[...]
Fallen Spieler aus, so haben die übrigen Spieler geschlossen aufzurücken und die Ersatzspieler treten an die letzten Plätze. Ein Spieler gilt als ausgefallen, wenn er bis zum Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat. Mitwirken bedeutet, dass der Spieler bei Aufruf seines Spiels im Spiellokal anwesend ist.

Somit braucht der Spieler einfach nur bei einem seiner Spiele bei Aufruf anwesend sein, dann hat er mitgewirkt und darf sowohl in Einzel- als auch Doppelaufstellung drin stehen, egal ob er nun nur beim Einzel oder beim Doppel anwesend war. Einen Ball muss er nicht spielen, er muss nicht mal zum Tisch gehen. Dieser Zusatzsatz bei der WO des PTTV klärt also das Mitwirken-Problem.
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  #9  
Alt 30.01.2006, 12:29
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Zitat:
Zitat von jocar
Hallo Andreas
das anspruchsvolle an diesem Fall ist, herauszufinden wie sich der OSR zu verhalten hat.
Im übrigen ist das "Mitwirken" eine bundeseinheitliche Regelung und müsste streng genommen in allen Mitgliedsverbänden des DTTB gleich beurteilt werden. Mich interessiert deshalb, wie das "Mitwirken" definiert wird. Wenn das als erster Schritt geklärt ist, dann kann man den Fall erst richtig analysieren.
Das ist keine bundeseinheitliche Regelung sondern in den Verbänden verschieden...dh je nach Verband der für die Spielklasse zuständig ist wird das unterschiedlich gehandhabt. Bei einigen müssen die in der Halle sein bei anderen an den Tisch gehen und einen Ball spielen(in einem Spiel)...was da jetzt warum mehr Sinn macht bleibt die Frage
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #10  
Alt 30.01.2006, 16:06
Pinguin Pinguin ist offline
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Soweit die Landesverbände keine weitergehende Regelung erlassen, gilt die WO des DTTB und was diese unter "Mitwirkung" versteht. Die Frage muss sich auch für den DTTB allein beantworten lassen, da in den Bundesligen die BLO m.W. nichts weiter explizit hierzu regelt.

Was findet sich zum Thema "Mitwirkung" in der WO?

WO D3 3 Einzelaufstellung:
3.1 [...] Fallen Spieler aus, so haben die übrigen Spieler geschlossen aufzurücken und die Ersatzspieler treten an die letzten Plätze. Ein Spieler gilt als ausgefallen, wenn er bis zum Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat.

Für die Einzelaufstellung ist es somit unerheblich, ob der Spieler in einem Doppel oder einem Einzel "mitwirkt". Dabei wird m.W. gemeinhin das "Mitwirken" als "Spielen" interpretiert, d.h. der Spieler muss zu einem Ballwechsel an den Tisch.

Das Thema Einzelaufstellung ist somit wohl recht eindeutig geregelt.

Allgemein und auch insbesondere in diesem Fall ist eher relevant, wie es im Doppel auszusehen hat:

Zum Doppel findet sich:
WO-D4 Doppelaufstellung:
4.1 In den Doppeln können andere Spieler als in den Einzeln eingesetzt werden. Es ist auch zulässig, dass Spieler nur im Doppel mitwirken ([...]). Die Zusammensetzung und die Aufstellungsreihenfolge der Doppel sind frei wählbar.

4.2 Lediglich im Paarkreuz-System (D 6) erfolgt die Aufstellung der Doppelpaare nach Platzziffern [...]

4.3 Können wegen des Ausfalls oder verspäteten Erscheinens von Spielern im Paarkreuzsystem (D 6) nicht alle drei Doppel gebildet werden, so werden die möglichen zwei Doppel unabhängig von der Platzziffer auf Platz 1 und 2 gesetzt; Platz 3 bleibt frei.
(analog 4.4 für 4er-Mannschaften)

Die interessante Frage ist hier: was ist unter dem "Bilden von Doppeln" zu verstehen, d.h. übertragen die Frage ob ein Spieler, der im Doppel aufgestellt werden soll, auch in den Doppel selbst antreten muss? Und somit ob dann aufgerückt werden muss, wenn ein Spieler im Doppel nicht antritt, aber im Mannschaftskampf mitwirkt.

Versteht man unter dem "Bilden von Doppeln" also:
  • das Aufstellen eines spielbereiten Doppels (das dann an den Tisch geht)?
  • die Zuordnung (also das Aufschreiben) zweier Spieler zu einem Doppel, die nicht zwangsläufig zum Doppel spielbereit sein müssen?

Die Punkte unter WO-D 3.1 zum Aufrücken bei Ausfall und Mitwirken sind hier nicht anzuwenden, der Punkt 3.1 steht ja explizit unter dem Punkt "Einzelaufstellung", wird diesem also untergeordnet. Insofern darf man dieses Kriterium (darf aufgestellt werden wenn er irgendwann im Mannschaftskampf mitwirkt) für die Doppel nicht per se heranziehen.

Falls man somit die erste Interpretation des "Bilden von Doppels" heranzieht, ist die Sache somit recht schnell ausdiskutiert. Allerdings wird dies in den Regeln nirgends explizit festgelegt.

Kommt man somit also auf die zweite, so wird es interessanter:

WO-D 4.3 spricht davon, dass, wenn man kein Doppel bilden kann "aufgrund des Ausfalls oder verspäteten Erscheinens eines Spielers", das Doppel 3 frei bleiben muss.

Lässt man mal den Fall der Verspätung außer Acht, bleibt also der "Ausfall" zu diskutieren:

Fällt der Spieler komplett aus (d.h. die Mannschaft spielt nur zu fünft), so kann definitv kein Doppel mit ihm gebildet werden.

Ist der Spieler allerdings in der Halle anwesend, geht aber nicht im Doppel an den Tisch, so kann er als "Ausfall" angesehen werden. Allerdings weiß ich ja, dass der Spieler da ist und somit in keinem anderen Mannschaftskampf gleichzeitig mitwirkt, so hindert mich das nicht zwangsläufig daran, ein Doppel mit ihm "zu bilden". Insofern könnte ich das Doppel natürlich aufschreiben - was unter dem Begriff "bilden" verstanden werden kann - und somit den Spieler auch aufstellen.

Allerdings würde diese Interpretation auch dazu führen, dass ich einen Spieler im Doppel aufschreiben könnte, der im Doppel nicht an den Tisch geht, und im Einzel nicht aufgestellt wird. Er hätte nicht am Mannschaftskampf mitgewirkt - aber wurde dies in den Regeln irgendwo explizit verlangt?

Gegen diese Auslegung spricht allerdings
WO D4.5
[...]Jedes Doppel muss seine Spiele in der gleichen Aufstellung bestreiten, und kein Spieler darf in mehreren Paaren aufgestellt werden.

Dieser Satz legt in meinen Augen fest, dass das Doppel auch wirklich spielen muss - zum Glück .

------------------------------------------------------------------------
Für den hier diskutierten Fall würde es heißen, dass die Doppelaufstellung falsch ist, da der Spieler im Doppel "nicht aktiv ins Spielgeschehen eingegriffen hat", also nicht mitgewirkt hat und das Doppel das Spiel "nicht bestritten" hat. Somit ein Kampflossieg für den Gegner - der betreffende Spieler muss nicht mehr in der Halle bleiben.

Der OSR hätte daher den Spieler darauf hinweisen müssen, dass er zum Doppel an den Tisch muss.

Geändert von Pinguin (30.01.2006 um 16:20 Uhr)
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