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  #1  
Alt 24.11.2007, 17:43
Clausthaler Clausthaler ist offline
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Clausthaler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

Guten Tag,

hab mal ein paar Fragen zur Quotientenberechnung und zur Umstellung im STTV. Habe in der Wettspielordnung dazu keine Angaben gefunden.

Also gelten folgende Angaben aus dem Jahrbuch von Ostsachsen für den gesammten STTV speziell die Klausel, dass zur Rückrunde kein Spieler ein Paarkreuz überspringen darf? Und wann darf man zwischen zwei Paarkreuzen umstellen?

Danke für die Info.
Ralf

JAHRBUCH Ostsachsen:

8. Auswertung

8.1 Vor Beginn der Rückrunde werden auf Grund der Ergebnisse der Hinrunde unter folgenden Bedingungen Änderungen der Mannschaftsaufstellungen vorgenommen:
Innerhalb des Paarkreuzes oder Paarkreuzübergreifend darf die Differenz der errechneten Quotienten in der gleichen Spielklasse nicht höher als 1,3 sein. Wenn höher, muss umgestellt werden. Innerhalb des untersten Paarkreuzes wird umgestellt, wenn die Differenz mehr als 5 Spiele beträgt. Umstellungen über 2 Paarkreuze (1. Paarkreuz <-> 3. Paarkreuz) sind nicht gestattet!
Für die Quotientenberechnung gelten die folgenden Regeln.
Für jeden Einzelsieg gibt es folgende Punkte:

6-er Paarkreuz
- im 1. Paarkreuz 9 Punkte
- im 2. Paarkreuz 6 Punkte
- im 3. Paarkreuz 4 Punkte

Werner-Scheffler-System
- gegen Nr. 1 = 10 Punkte
- gegen Nr. 2 = 08 Punkte
- gegen Nr. 3 = 06 Punkte
- gegen Nr. 4 = 04 Punkte

Die Einzelsiege werden mit der entsprechenden Punktzahl
multipliziert und durch die Anzahl der ausgetragenen Einzelspiele dividiert. Das ergibt den Quotienten.
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  #2  
Alt 24.11.2007, 22:12
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AW: Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

Wissen tue ich es nicht, nur kann ich es mir nicht vorstellen, dass du in der Rückrunde nicht auch oben spielen könntest.
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  #3  
Alt 25.11.2007, 14:52
Benutzerbild von Keyser Soze
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AW: Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

Die Regelung stimmt so, wie sie da steht!
Außer:
Zitat:
Umstellungen über 2 Paarkreuze (1. Paarkreuz <-> 3. Paarkreuz) sind nicht gestattet!
Dieser Satz scheint mir etwas mißverständlich!

Denn: Es ist natürlich erlaubt, dass ein Spieler aus dem Oberhaus zur Rückrunde ins Unterhaus rückt, v.v.! Es darf nur niemand dazu gezwungen werden, egal wie weit die Quotienten voneinander entfert sind!

Soll heißen: Wenn der Verein wünscht, dass seine Nr.2 mit der Nr.5 tauscht, weil z.B. der 2er 1:17 steht und der 5er 17:1 (und die beiden in der Mitte ausgeglichen), dann würde ich als Staffelleiter das natürlich absegnen. Wenn der Verein das nicht will, kann ich sie auch nicht dazu zwingen (in dem Fall würde der 2er dann nur an 4 runterrücken).

Wenn du mir ein konkretes (Zahlen-)Beispiel nennst, sag ich dir gern meine Meinung dazu.
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  #4  
Alt 25.11.2007, 15:28
Clausthaler Clausthaler ist offline
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AW: Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

Ok. Danke für die Auskunft! Wenn ich das also richtig verstehe hat man relativ freie Wahl bei der Änderung der Mannschaftsaufstellung zur Rückrunde, so lange es durch Quotientenunterschiede gerechtfertig erscheint bzw. dem Staffelleiter "gut" begründet werden kann.

Ich dachte es gäbe striktere Regeln dafür aber umso besser!

Gruss
R
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  #5  
Alt 25.11.2007, 18:04
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AW: Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

es gibt strikte Regeln, wann jemand tauschen muss (und die hast du ja auch zitiert)!
wann jemand tauschen darf, der nicht muss, aber will, lege ich fest (in meinen ligen zumindest)
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  #6  
Alt 26.11.2007, 14:07
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77axl 77axl ist offline
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AW: Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

Zitat:
Zitat von Keyser Soze Beitrag anzeigen
es gibt strikte Regeln, wann jemand tauschen muss (und die hast du ja auch zitiert)!
wann jemand tauschen darf, der nicht muss, aber will, lege ich fest (in meinen ligen zumindest)
der "andere" Staffelleiter im Bezirk der Herren verfährt analog zum Keyser
(im Teamwork selbstverständlich)
__________________
"Wir begießen den Gegner mit einem kräftigen Pils."
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  #7  
Alt 17.12.2007, 14:59
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AW: Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

Ich hab hier mal ein Thema an, welches uns bei der nächsten Spielkommisionssitzung beschäftigen könnte:

TTC Musterhausen hat in der Hinrunde folgende Spielerbilanzen:
1. Lehmann 15:3 oben = Quotient 7,5
2. Meier 17:1 oben = Quotient 8,5
3. Schulze 8:6 mittig = Quotient 3,43
4. Dietrich 13:5 mittig = Quotient 4,33
5. Ackermann 4:0 mittig 11:3 unten = Quotient 3,78
6. Hempel 3:1 unten = Quotient 3,00 (war anfangs verletzt)

Soweit so gut. Nun gibts aber einen Spieler, der sich mit einer 10:0 Bilanz in diesem Team festgespielt hat. Somit ist sein Quotient mit 4,00 nicht um 1,3 besser als der Quotient von Hempel. Zur Rückrunde soll dieser Ersatzspieler wieder in seiner ursprünglichen Mannschaft antreten. Wäre ein "R" vom Staffelleiter gerechtfertigt?

Hoffe auf Anregungen...
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  #8  
Alt 17.12.2007, 15:33
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AW: Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

Mahlzeit!
Also grundsätzlich sind Bilanzen, welche aus nur 2 Einsätzen (z.B. 3:1 Spiele) bestehen, nicht aussagekräftig! Sportfreund Förster (um mal die richtigen Namen zu verwenden und Missverständnisse auszuschließen) kann man demnach nicht wirklich eine Spielstärke zuordnen.
Wenn der Sportfreund Ovecka zur Rückrunde wieder in der 5. spielt, würde ich ihm kein "R" geben. Und wenn der 3,0-Quotient von Förster über 9 Punktspiele entstanden wäre, dürfte man es theoretisch gar nicht.
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  #9  
Alt 17.12.2007, 15:43
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AW: Frage zu Quotientenregelung und Umstellung

Also der Sportfreund Ovecka, um die Katze nun doch aus dem Sack zu lassen, kommt aus der 7. Mannschaft und bekam durch uns schon vor der Saison ein R für die 6. und 5. Mannschaft. Nur der Vollständigkeit halber.
Würde es ja genauso sehen wie Du. Denn der Quotient bleibt nun mal immer gleich beim Hochrechnen auf eine Halbserie, scheint mathematisch bedingt zu sein
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  #10  
Alt 17.12.2007, 17:31
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Zitat:
Zitat von Bautzemann Beitrag anzeigen
Denn der Quotient bleibt nun mal immer gleich beim Hochrechnen auf eine Halbserie, scheint mathematisch bedingt zu sein
Jawohl, die Multiplikation als Verknüpfung reeller Zahlen unterliegt dem Assoziativgesetz.
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