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  #1  
Alt 28.11.2007, 12:59
Benutzerbild von johannesmoosmeier
johannesmoosmeier johannesmoosmeier ist offline
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johannesmoosmeier ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Umstufungen

.


ich habe folgendes problem: ich bin seit juli b-klasse, mein quotient ist jedoch nach der vorrunde im eindeutigen c-klasse bereich. nun stellt sich die frage, ob ich abgestuft werde. eigentlich muesste ich ja schon abgestuft werden.

nun steht jedoch in den richtlinien:


Zitat:
Neueinstufungen werden jeweils zum 1.1. und zum 1.7. eines Kalenderjahres durchgeführt. Dazwischen werden lediglich Aufstufungen, die sich auf Grund von Ergebnissen bei den Bayerischen Einzelmeisterschaften B/C/D ergeben, vorgenommen. Diese gelten für mindestens ein Jahr (siehe DfB für den Spielbetrieb der Erwachsenen, § I, 2.2.3).

so, interessant ist das "Diese" des letzten satzes. Bezieht sich das auf Neueinstufungen oder zweitgenannte Aufstufungen? ich denke, es bezieht sich auf letztgenanntes, wie es im Deutschen eben üblich ist, also auf die Aufstufungen, die sich auf Grund von Ergebnissen bei den Bayerischen Einzelmeisterschaften B/C/D ergeben, oder?

.
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  #2  
Alt 28.11.2007, 15:12
IM Informant IM Informant ist offline
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AW: Umstufungen

Wann wird überhaupt jemand zurückgestuft ? Muss man da einen Antrag einreichen ? Oder genügt es, dass man schlecht spielt ?
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  #3  
Alt 28.11.2007, 15:28
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AW: Umstufungen

das müßte eigentlich in den Richtlinien drinstehen - in den oberbayerischen Richtlinien ist vorgesehen, dass in der Regel ein Abstufung wegen der Ergebnisse in der Spielzeit nur auf Antrag erfolgt.

Wo stehen denn Eure Richtlinien?

nbc
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  #4  
Alt 28.11.2007, 15:46
Benutzerbild von johannesmoosmeier
johannesmoosmeier johannesmoosmeier ist offline
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AW: Umstufungen

.

hier stehen sie, ich denke schon, dass aufgrund von schlechten ergebnissen die jeweiligen spieler abgestuft werden, die frage ist nur, "wann"...

Mittelfränkische Einstufungsrichtlinien

.
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  #5  
Alt 28.11.2007, 15:53
Beginner Beginner ist offline
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AW: Umstufungen

Soviel ich weiß, musst du Quotient und Punkt unterscheiden. Mit einem Quotient, der 1,37 schlechter ist, als der Beste des nachfolgenden Paarkreuzes kommst du zwar in der Rangliste nach hinten, wirst aber nicht abgestuft. Das kann dir erst nach Rundenende hin passieren, wenn deine erspielten Punkt nicht reichen.
Frag mich aber bitte nicht, wie diese berechnet werden, ich hab da selber keinen Durchblick. Außerdem soll dieses System schon seit ca. 2 Jahren geändert werden.
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  #6  
Alt 28.11.2007, 16:42
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AW: Umstufungen

Auweia, Ihr armen Mittelfranken, wer hat Euch denn das System vor die Nase gesetzt? - da waren wohl zuviele Juristen in dem zuständigen Gremium - bin selbst einer, daher darf ich mir die Anmerkung erlauben.

"Neueinstufung" nach Nr. 3 Satz 1 unterscheidet nicht hinsichtlich Abstufung und Aufstufung, müßte also für beide gelten - außer damit ist die erstmalige Einstufung gemeint (also wenn jemand aus einem anderen Verband dazukommt). Das ergibt sich aus dem Text alleine nicht!
Falls Ab- und Aufstufung gemeint sind, dann müßte jeweils automatisch zum 1.1. und 1.7. eine Neueinstufung aufgrund der Punktspielergebnisse erfolgen. Das macht aber wieder keinen großen Sinn, weil sich dann die nächste Frage aufdrängt, ob nach der Vorrunde und erfolgter Umstellung nun zum nächsten Termin 1.7. der Gesamtquotient oder der der Rückrunde alleine maßgebend ist. Wenn ich für die Umstellung nach der Vorrunde bereits eine halbe Runde als ausreichend ansehe (wie bei der Ranglistenumstellung ja auch), könnte ich das doch auch gesondert für die Rückrunde auch machen oder?

Also, die Regelung ist nach ihrem Wortlaut nicht eindeutig, und damit eine schlechte ...

Tipp: Mal beim zuständigen Gremium nachfragen, was die unter "Neueinstufung" verstehen

Geändert von nbc (28.11.2007 um 16:45 Uhr)
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  #7  
Alt 28.11.2007, 16:50
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AW: Umstufungen

Zitat:
2.3 Leistungsklasseneinstufung
Allen Teilnehmern ist es gestattet, in der Leistungsklasse zu spielen, in der sie zum
Zeitpunkt der Bezirkseinzelmeisterschaften startberechtigt waren. Die in den Einzelwettbewerben
auf den Plätzen 1-3 platzierten Spieler steigen mit sofortiger Wirkung
in die jeweils nächsthöhere Klasse auf.
Diese Klasse bleibt ihnen mindestens ein Jahr erhalten.
Zitat:
3 Mindestdauer der Einstufungen:
Neueinstufungen werden jeweils zum 1.1. und zum 1.7. eines Kalenderjahres durchgeführt. Dazwischen werden lediglich Aufstufungen, die sich auf Grund von Ergebnissen bei den Bayerischen Einzelmeisterschaf-ten B/C/D ergeben, vorgenommen. Diese gelten für mindestens ein Jahr (siehe DfB für den Spielbetrieb der Erwachsenen, § I, 2.2.3). Ranglistenumstellungen, die sich durch Aufstufungen bei den Bay EM B/C/D zwangsweise ergeben, werden erst für die folgende Rückrunde ab 1.1. erforderlich.

hallo leute,

ich habe nun mit absicht 2 regeltexte eingestellt. grund: man darf nicht vergessen, es wird zwischen rundenspielbetrieb und einzelsportbetrieb unterschieden.

ABER: aus beiden geht eindeutig hervor, dass eine neueinstufung mind. für ein jahr gültig ist. wichtig für jojo ist die passage im 2 regeltext (die er auch schon online gestellt hat), dass zwischen den terminen 1.1. und 1.7. nur aufstufungen durchgeführt werden.

des weiteren, ist in den durchführungsbestimmungen festgelegt, dass eine spielstärke immer mit den bilanzen aus der vor- und rückrunde eingestuft wird.

ich gebe zu, dass es total verklausuliert formuliert ist, ich musste die passagen auch öfters durchlesen um sie zu kapieren.

@ jojo

du hattest recht, das "DIESE" bezieht sich klar auf den vorangegangenen satz.
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Geändert von Stefan W. (28.11.2007 um 16:53 Uhr)
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  #8  
Alt 28.11.2007, 17:04
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stocksauer AW: Umstufungen

@asv - aus was für Richtlinien ist denn die 2.3. Leistungseinstufung?

Das "Diese Klasse bleibt ihnen mindestens ein Jahr erhalten" düfte sich nach Deinen Ausführungen (denen ich da voll zustimme), dass sich das "diese" nur auf den jeweiligen Satz davor bezieht, dann auch nur auf die bei der BEM evtl. erworbene höhere Spielklasse beziehen, nur diese bleibt ein Jahr erhalten.

Also nur wer bei der BEM eine höhere Einstufung erhalten hat, behält die ein Jahr - oder? Fragen über Fragen ...

nbc

Geändert von nbc (28.11.2007 um 17:07 Uhr)
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  #9  
Alt 28.11.2007, 17:12
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AW: Umstufungen

.

ok, danke euch allen für die netten recherchen, dann gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich in der rückrunde noch b-klasse spiele...

noch eine andere frage: es ist so. ich spiele an 2 in unserer ersten mannschaft und mein quotient ist am ende der vorrunde um mehr als 1.3 schlechter als der von unserer nummer 7 (ersatzspieler mit 5 einsätzen) und auch um 1.3 schlechter als der von allen anderen in der mannschaft. ist es nun möglich (oder vllt sogar nötig), dass ich in der zweiten mannschaft an eins spiele in der rückrunde?

vielen dank schonmal im voraus für die aufklärung

.
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  #10  
Alt 28.11.2007, 18:07
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AW: Umstufungen

Zitat:
Zitat von nbc Beitrag anzeigen
@asv - aus was für Richtlinien ist denn die 2.3. Leistungseinstufung?

Das "Diese Klasse bleibt ihnen mindestens ein Jahr erhalten" düfte sich nach Deinen Ausführungen (denen ich da voll zustimme), dass sich das "diese" nur auf den jeweiligen Satz davor bezieht, dann auch nur auf die bei der BEM evtl. erworbene höhere Spielklasse beziehen, nur diese bleibt ein Jahr erhalten.

Also nur wer bei der BEM eine höhere Einstufung erhalten hat, behält die ein Jahr - oder? Fragen über Fragen ...

nbc
hola,

nein, ich sags nun mal ganz lapidar. alle einstufungen die getroffen werden:

1. zum 1.7., bleiben ein komplettes jahr
2. zum 1.1., bleiben ein komplettes jahr

abstufungen werden nur zum 1.7. gemacht. am 1.1. werden lediglich aufstufungen aufgrund der ergebnisse der BEM und der bayrischen meisterschaft durchgeführt. abstufungen können sie schlecht zum 1.1. machen, da man kein ergebnis aus vor- und rückrunde hat.

wenn ich die regel richtig interpretiere, dann gibt es eine eklatante schwäche daran. z.b.

spieler xy wird zum 1.1.00 aufgestuft....ein jahr später also am 1.1.01 hat er in der liga nicht das erforderliche ergebnis und müsste abgestuft werden. aber, da die einstufungen nur gemacht werden können aufgrund von vor- und rückrunde hat der betreffende spieler nochmal eine halbrunde zeit seinen quotieten zu verbessern. folge: eigentlich werden die spieler, die am 1.1. aufgestuft werden sicher für 1,5 jahre aufgestuft und nicht nur für 1 jahr.


@nbc
die richtlinie hab ich aus den durchführungsbestimmungen des spielbetriebs bei erwachsenen. unter dem punkt bayrische einzelmeisterschaften.
ich wollte damit deutlich machen, das der regeltext aus den einstufungsrichtlinien im 2. abschnitt(zumindest fasse ich das so auf), sich ausschließlich auf bayrische einzelmeisterschaften bezieht.

anmerkung:

ich will jetzt aber nicht beschreien das es stimmt wie ich die regel interpretiere. so verstehe ich sie halt

ich hoff mal das volker barufke über diesen thread stolpert, da er sich mit solchen themen sehr gut auskennt.

außerdem will ich nicht wieder ein diskussion über einstufungssystemen lostreten (bezüglich der angeführten schwäche), ich hab selber mal an diesen thema lange zeit verbracht und es ist schier unmöglich ein system zu finden das keine schwächen hat.

@jojo

hab mir das mal angesehen jetzt, ist echt sehr schwierig.

vom gefühl her würde ich sagen, dass du mit deiner einschätzung recht hattest und in die 2. mannschaft kommen könntest.
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Geändert von Stefan W. (28.11.2007 um 18:30 Uhr)
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