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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Letzte Saison bei uns: Ein Spieler des Gastvereins verliert im Abschlussdoppel komplett die Contenance und droht im Zuge der folgenden verbalen Auseinandersetzung einem unserer Spieler körperliche Gewalt an. Noch kurz zur "moralischen" Einordnung: Normalerweise gehören zu ein Zwist, gerade im TT-Wettkampf ja immer zwei, war hier nicht der Fall, der betreffende Spieler hat sich das ganze Punktspiel über daneben benommen und ist hier dann eskaliert.
Auf meine Ankündigung, bei der nächsten Androhung körperlicher Gewalt würde ich von meinem Hausrecht Gebrauch machen und ihn der Halle verweisen, gab es nur die interessierte Frage, ob ich auch gern "aufs Maul" möchte ![]() Keine Ahnung wie, aber das Spiel wurde noch "ordnungsgemäß" zu Ende gebracht und eine weitere Eskalation verhindert. Ich finde ein paar korrespondierende Fragen aber doch irgendwie spannend: 1. Hat man als Abteilungsleitung (oder Mannschaftsführer) ein Hausrecht welches man ausüben kann? Kann man entsprechend einen Spieler einer Gastmannschaft während des laufenden Spiels mit einem Hausverbot belegen? 2. Falls ja, wie sind solche Spiele dann zu werten? Sind die ausstehenden Spiele des betreffenden Spielers alle kampflos zu werten? Oder muss die Sportsgerichtsbarkeit sich zunächst dessen annehmen und den Fall bewerten? 3. Sollte sich die betroffene Mannschaft entscheiden weiter mit dem Spieler aufzulaufen und eine eventuelle Sperre abgelaufen sein, kann man als gastgebender Verein das Hausverbot trotzdem aufrecht erhalten und dem Spieler den Zutritt zu Halle und Punktspiel untersagen? |
#2
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Ich würde erst mal versuchen zu beruhigen und dann demonstrativ ein Handy rausholen und Filmen. Wenn er dann immer noch rumpöbelt hast du wenigstens einen Beweis das es nötig war den Spieler rauszuwerfen.
Auf Hausrecht berufen kannst du dich natürlich immer, aber wenn du keinen Nachweis hast das es nötig war könnte es sein das deine Mannschaft disqualifiziert wird weil du das Hausrecht missbraucht hast um den Gegner nicht spielen zu lassen. Hier liegt die beweispflicht klar auf deiner Seite, einfach einen Spieler rauswerfen und dich zum Sieger erklären geht sicher nicht, denn erstmal bedeutet den Gegner rauswerfen ein nicht angetreten von deiner Mannschaft. Aber wenn du es nachweisen kannst könnte ich mir vorstellen das du recht bekommst. Geändert von Hansi Blocker (08.12.2023 um 23:14 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
#3
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
spannender Fall.
Ich hätte vor der Androhung der Ausübung des Hausrechts noch eine Vorstufe versucht und als Mannschaftsführer den gegnerischen Mannschaftsführer in seiner Eigenschaft als "anteiligen" Oberschiedsrichter in die Pflicht genommen, sprich: an ihn appelliert, die Situation im Sinne des Sports zu regeln und seinen Mannschaftskameraden zu disziplinieren. Hätte das keinen Effekt gehabt, hätte ich in der Tat vom Hausrecht Gebrauch gemacht, wobei man darauf achten muss, dass es von einem gem. Vereinsordnung berechtigten Person ausgesprochen wird, also Übungsleiter, Abteilungsleiter, Mannschaftsführer. Als Nächstes wäre die WO einschlägig, die den Spielbetrieb regelt. Nehme ich meine bayerische, könnte 2.7 einschlägig sein: "Bricht eine Mannschaft einen Mannschaftskampf vorzeitig ab, so werden alle Spiele, Sätze und Bälle bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfasst. Die Wertung erfolgt gemäß WO E 3.2. In 3.2 steht wiederum: "Der gesamte Mannschaftskampf wird durch die zuständige Stelle für die Mannschaft nur dann als verloren gewertet, die schuldhaft einen Spielabbruch verursacht.." Nun könnte die zuständige Stelle (Staffelleiter; Fachwart) zum Schluss kommen, dass der betreffende Spieler mit seinem Verhalten einen Spielabbruch verursacht hat. Der Verein des Spielers wiederum kann entgegen halten, dass du mit dem Hausrecht dies verursacht hast. Zeugen und Aufnahmen (ACHTUNG Persönlichkeitsrechte bei Sportveranstaltungen?) sind sicherlich hilfreich, können aber natürlich noch provozierender sein. Im Übrigen gibt es in Bayern die Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung des BTTV, da einschlägig: § 80 Beleidigung Wer einen Mitarbeiter des BTTV, einen Schiedsrichter, seinen Gegner oder Zuschauer beleidigt oder bedroht, wird mit einer Sperre bis zu zwölf Monaten bestraft. § 82 Spielabbruch Wer durch ein vorwerfbares Verhalten einen Spielabbruch verursacht, wird mit einer Sperre bis zu sechs Monaten bestraft. Das Ganze geht an den Fachwart des Bezirks, später ggf. zur Sportgerichtskammer. |
#4
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Ein Ergebnis, ganz ohne Filmaufnahme, könnte z.B. so aussehen:
Zitat:
Geändert von michelfeu (06.12.2023 um 17:36 Uhr) |
#5
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Hausrecht ausüben kannst du immer. Also ihn der Halle verweisen oder entfernen lassen. Sogar ohne Grund.
Anders sieht die Spielwertung aus. Da misst du begründen und beweisen, warum du ihm quasi die möglichkeit zu spielen verweigert hast. Das kann dann so oder so ausgehen. Da steht dann oft Aussage gegen Aussage. Auch ein zukünftiges Hausverbot kannst du aussprechen. Auch hier ist dann die Frage wie das der Verband beurteilt. Falls als ungerechtfertigt und ihr lasst ihn nicht rein könnte es gegen euch gewertet werden oder ihr müsst das Spiel evtl da austragen wo er rein darf also zb beim Gegner.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#6
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Die Frage ist genau das, was auch ich wissen möchte... ist ja jetzt schon von einigen beantwortet worden... Danke!
Wir hatten jetzt in der Hinrunde einen Fall, wo vor allem ein Spieler der Gäste total ausfallend und auch aggressiv wurde. Fürchterlich, so ein assotiales Verhalten. Da haben wir uns im Nachhinein auch gefragt, was bei so einem Verhalten die richtigen Maßnahmen sind... ich für mich habe entschieden, sehr wahrscheinlich nicht in der Rückrunde gegen das Team anzutreten. Für mich ist Tischtennis eine schöne Freizeitbeschäftigung, bei der es natürlich einen gewissen Grad an Ehrgeiz gibt, aber wo der sportliche und fair Umgang und eine entspannte Stimmung maßgebend sind... da möchte ich meine Zeit nicht noch mit aggressiven Spielern vertun... aber das sieht jeder bestimmt anders...
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Semper fidelis! |
#7
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Zitat:
Na ja dein MF hat nun lange Zeit Gelegenheit, einen Ersatz für dich zu finden. |
#8
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Kann ihn leider sehr gut verstehen, wir haben eine ähnliche Thematik bei uns gehabt.
Würde es bei uns nicht um den Aufstieg gehen würde ich (als MF selbst) und auch der Großteil der Mannschaft auf ein Rückspiel gegen mind. 1 Mannschaft verzichten. Das ist sehr schade, aber dafür ist mir meine Freizeit in einem Hobbysport ehrlich gesagt zu schade und zu wertvoll. Ist jetzt aber Offtopic. Wie hier im Thread aber zu sehen ist, scheint ja zunehmend (? - sehr kleine Stichprobe ;-)) Aggresivität und Verbissenheit einzug in den Sport zu halten. Geändert von Hansi Blocker (23.12.2023 um 15:46 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
#9
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Gibt doch nur einen Weg. Volle Kapelle, Stimmung und sportlich in die Schranken weisen.
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#10
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AW: Durchsetzung des Hausrechtes gegen einen Gastspieler
Nicht nur mit Kapelle, sondern auch OSR.
Geändert von Hansi Blocker (23.12.2023 um 15:46 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
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