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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Schwamm auf Schwamm?
Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Bekleben eines Holzes: 1.) Darf ich auf einen Schwamm einen Belag mit Schwamm kleben? 2.) Darf die Belaggröße von der Größe des Schlägerblattes abweichen? Wenn ja, um wieviel % bzw. Millimeter? Vielen Dank für Eure Unterstützung, Willeroy |
#2
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Soweit ich weiß muss der Belag das gesamte Schlägerblatt bedecken, darf aber etwas überstehen, ich weiß aber nicht genau um wieviel mm.
Gruß Stefan
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Ist Alles nur Kopfsache! |
#3
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zu 1.) nein
zu 2.) nein |
#4
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Habe gerade kein Handbuch zur Hand, aber
1.) nein 2.) Belag muß das ganze Schlägerblatt bedecken. Dem Sinn nach heißt die Regel, dass der SR minimale Abweichungen tolerieren darf. Dies ist so zu verstehen, dass z.B. das Feilassen eines kleinen Streifens im Übergangsbereich Griff/Blatt vom SR toleriert werden kann. Dies ist aber kein Muß. Ebenso ist es mit überstehenden Belägen. Einen Prozentsatz gibt es in der Folge nicht, da ja dem Grunde nach schon nur minimale Abweichungen tolerierbar sind. Gruß Tom
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Heide ist kein Rasen |
#5
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Darf ich zwischen Griff und Schlägerblatt ,wenn ich meinen Belag aufklebe, Platz lassen? Ich treffe den Ball dort sowieso nicht .So kann ich Gewicht sparen!
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#6
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Also ich weiß ja nicht, ich dachte meine ERklärung wäre eindeutig genug:
Aber dann nocheinmal: WEnn überhaupt, dann nur ein kleiner Streifen ohne Belag (wirklich minimal) und auch dann liegt es im ERmessen des SR, ob er das so o.k. findet. So, müßte nun doch klar genug sein, oder? Gruß Tom
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Heide ist kein Rasen |
#7
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Also nochmal: der Belag muß das Schlägerblatt VOLLSTÄNDIG bedecken, ohne dabei überzustehen.
Das Kleben von Belag auf Belag wird wohl, so wie du es vorhast, kaum machbar sein, da ein Belag ( also das, was auf einer Seite des Holzes geklebt ist) max. 4 mm dick sein darf.
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Gänzlich frei von Signaturen... |
#8
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4.3.2 Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h.
Schwamm-oder Schaumgummi),die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist.Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen. .. aufeinanderkleben ist also nicht erlaubt. 4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken,darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen.Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes,der von den Fingern erfasst wird,darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein. ... 4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe,die auf zufällige Beschädigung,auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind,können zugelassen werden,sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. Absichtliches Freilassen eines Streifens über dem Griff ist also -eigentlich- nicht erlaubt. Aber was hindert mich daran, dort einfach ein Stück Holz aufzukleben und es zum Bestandteil des Griffes zu erklären ? Nichts ... Interessanterweise muß es nicht einmal ein Stück Holz sein: 4.2 Mindestens 85 %des Blattes,gemessen an seiner Dicke,müssen aus natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfiber oder komprimiertes Papier verstärkt sein. Sie darf jedoch nicht mehr als 7,5 %der Gesamtdicke oder mehr als 0,35 mm ausmachen –je nach dem,was geringer ist. ... 4.5 Das Blatt selbst,jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag-oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein. Grüße, A. Geändert von Arralen (13.03.2002 um 12:10 Uhr) |
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