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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Jetzt mal ne Frage an die Regelprofis:
Unter welchen Umständen kann ich einen Zählschiedsrichter von vorne herein Ablehnen (z. B. wegen eines früheren Vorfalls) bzw. einen Austausch desselbigen während des Spiels Verlangen? Ist das überhaupt vorgesehen? Hängt das von der Art der Veranstaltung, vom Verband oder irgend etwas anderem ab? Gibt es hierzu entsprechende Regelstellen? |
#2
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Zitat:
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Zitat:
Als Gründe dafür einen SR vor Spielbeginn abzulehnen fallen mir ein:
Für eine Ablösung während eines Spiels setzt das HMO unter 4.7 relativ hohe Maßstäbe an. Das etwas längere Vollzitat spare ich mir, im Wesentlichen steht dort Folgendes: Ein SR soll nicht ausgewechselt werden, weil seine Entscheidungen einen Spieler bevorzugen oder benachteiligen, solange der SR fair und unparteiisch entscheidet. Dass einer der Spieler schon einmal "Ärger" mit dem SR hatte, ist kein Grund ihn abzulehnen. Solange keine Absicht erkennbar ist, den Spielausgang zu beeinflussen, sind auch vereinzelte Fehlentscheidungen noch kein Grund für eine Ablösung. Ist die Frage theoretisch oder hast du eine bestimmte Situation im Kopf?
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt |
#3
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Ich habe keine bestimmte Situation sondern einen bestimmten Schiedsrichter im Kopf, unter dem ich eigentlich nicht mehr bereit bin ein Spiel zu bestreiten. Neben grober Inkompetenz kommen bei diesem Genossen so Dinge hinzu wie Bevorteilung der Heimmannschaft, Kompetenzüberschreitung (Gestattung des Klebens im gebäude), ungleiche Behandlung verschiedener Spieler (z. B. auch wegen der Sprache), ... usw.
Da diese Vorfälle natürlich nirgends vermerkt sind, ist es schwer dies konkret zu beweisen. Ich weiss nur, dass ich gegebenenfalls jegliches Vorkommnis beim nächsten mal auf dem Spielbericht unter Protest vermerken werde, falls es noch jemals zu dieser Situation kommt. Der genosse ist übrigens als solcher bekannt, aber ich glaube nicht, dass jemals schon jemand eine Beschwerde über ihn beim Verband eingereicht hat. |
#4
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Mit Beschwerden ist das so eine Sache, bei offiziellen Beschwerden gibts immer das Problem mit der Beweislast, also von wegen Aussage gegen Aussage. Wenn es solche Vorkommnisse wirklich gibt, dann kann man sowas auch dem zuständigen Schiedsrichter-Obmann berichten ohne gleich eine offizielle Beschwerde daraus zu machen. Er wird sich dann denke ich mit dem Kollegen in Verbindung setzen - meistens ist dieser Weg für beide Seiten angenehmer und auch erfolgversprechender.
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#5
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Zitat:
Ich denke Ihr wollt hauptsächlich, dass er sein Treiben einstellt. Habt Ihr selbst einen geprüften Schiedsrichter in Euren Reihen? Wenn der zufällig in der Halle ist könnte sich das Problem von selbst erledigen. Das hat bei zwei Vereinen wo unser Problemschiedsrichter auftrat geholfen. Als er bei uns etwas merkwürdig und einseitig war, habe ich darauf bestanden das er seine Entscheidungen auf dem Spielberichtsbogen aufschreibt. Er wollt mir eine Gelbe Karte geben. Ob ich das überhaupt darf, weiss ich nicht. Von da an war allerdings Ruhe. |
#6
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
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#7
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Zitat:
Die Tipps waren für die Kreisklassen gedacht. Ein geprüfter OSR bei Spielen in der höchsten schweizerischen Liga erlaubt das Kleben in geschlossenen Räumen? |
#8
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Zitat:
Kannst du das etwas genauer erklären? Kann mir darunter gerade nichts vorstellen, was einen OSR betreffen würde.
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt |
#9
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
In der Schweiz ist es so, dass bei einem Nationalliga A Spiel zwei geprüfte Oberschiedsrichter anwesend sind, wobei jeder an einem der beiden Tische zählt. Käme es zu einem Streitfall an einem Tisch, dann fungiert der jeweils andere Schiedsrichter als Oberschiedsrichter für den einen Tisch. In meinem konkreten Fall hat der dubiose Kerl als Zählschiedsrichter bei unserem Doppel gewirkt.
Nur mal so ein paar Details: Ungleichbehandlung betrifft u.a. das Reklamieren von "falschen" Aufschlägen. Aber weitaus schlimmer war die Tatsache, dass ich von ihm bei einem kritischen Stand im 4. Satz eine gelb-rote Karte (mit Punktabzug) ohne Vorwarnung bekam für ein leises "Scheisse" beim Ball holen nach einem leicht verschlagen Ball. Mein Doppelpartner brachte schon eine gelbe Karte vom Einzel mit. Mal abgesehen davon, dass es die erste Karte im Tischtennis für mich überhaupt war, könnte man das ja noch an und für sich akzeptieren. Wenn man jetzt aber in Betracht zieht, was die anderen drei ausländischen Spieler schon zuvor für Sprüche in anderen Sprachen und zwar wesentlich lauter von sich gegeben haben, dann wirkt diese Karte gerade zu lächerlich. Und ich sag mal irgendwelche "F-Words" in Englisch oder Französisch versteht jetzt jeder. Das sind jetzt nur mal so ein paar kleine Highlights. |
#10
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
@Nicolai: Ich sags immer wieder, in der Schweiz sind in der Tischtennis Szene einfach viel zu viele Stümper am Werk, die teilweise sogar noch grossen Einfluss haben in unserem Verband (STTV). Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Schweizer Tischtennis von Niveau her einfach nicht besser wird. Erschwerend kommt dann hinzu, dass die wenigen Talente, die die Schweiz hervorbringt, dann früher oder später im Ausland spielen (z.B. Monika Führer, Christian Hotz) weil sie in der Schweiz keine Perspektiven haben. Traurig aber wahr, so sieht die Realität in der Schweiz aus...!
Gruss Roger
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Verein: http://www.ttcsolothurn.ch |
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