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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 12.03.2002, 17:38
Günter Günter ist offline
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Günter ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Sind Videoaufnahmen von Spielen und Spielern zulässig?

Immer wieder sieht man, dass Trainer, Begleiter oder Eltern Videoaufnahmen von Spielen machen. Jetzt meine Frage: Ist es zulässig, oder braucht man dazu die Einwilligung der Spieler. Wenn es zulässig ist, darf man dann auch die Kamera direkt außerhalb der Box platzieren, wie es Trainer und manchmal auch Begleiter der Spieler tun? Wer erteilt die Genehmigung, wo die Kamera platziert werden darf? Auch ich gehöre zu den Leuten, die gerne Aufnahmen machen, möchte dabei aber nicht gegen geltende Bestimmungen und Rechtsvorschriften verstoßen oder gar Persönlichkeitsrechte verletzten.
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  #2  
Alt 12.03.2002, 17:45
HOLGI HOLGI ist offline
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Beiträge: 2.194
HOLGI ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Beantworten kann ich es leider nicht, ich weiss nicht inwieweit da irgentwelche Rechte von Personen mit ins Spiel kommen.

Das ist ne Frage für Volmar, gelle

Mich selber würde es nicht stören, wenn mich dabei einer aufnimmt, wenn ich ne Kopie der Videokasette bekommen kann.

Gruss
Holgi
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  #3  
Alt 12.03.2002, 19:08
sVeNd sVeNd ist gerade online
heißläufer
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sVeNd ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
aus der Schule meine ich, mich daran erinnern zu können, dass Bilder und Aufnahmen, auf denen mehr als vier Personen sind, als Gruppenbilder gelten und dann auch genehmnigungsfrei sind. kann mich aber auch irren..
__________________
republikaner sind faschisten
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  #4  
Alt 12.03.2002, 19:58
Walker Walker ist offline
P.v.D. (Poster vom Dienst)
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Registriert seit: 01.12.2000
Ort: Frankfurt
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Walker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von sVeNd
aus der Schule meine ich, mich daran erinnern zu können, dass Bilder und Aufnahmen, auf denen mehr als vier Personen sind, als Gruppenbilder gelten und dann auch genehmnigungsfrei sind. kann mich aber auch irren..
Wobei das dann ja beim TT ein Streitfall wäre: Bei einem Einzel gibt es zwei Hauptpersonen, aber im Hintergrund sieht man noch Schiri, Betreuer, Publikum...
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  #5  
Alt 12.03.2002, 20:16
User 765 User 765 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 14.06.2000
Beiträge: 10.295
User 765 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Steht irgendwo in der WO dass es nicht zulässig ist? Glaube kaum!
Folgerung: erlaubt!
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  #6  
Alt 12.03.2002, 20:18
HOLGI HOLGI ist offline
帥哥
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 18.02.2000
Beiträge: 2.194
HOLGI ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Das ist die Frage...Frank
zählt nur die WO oder kommt Zivilrecht zum tragen ?!?

Gruss
Holgi
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  #7  
Alt 12.03.2002, 21:32
The Saw The Saw ist offline
TT-Verrückter
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 23.02.2000
Ort: München
Alter: 60
Beiträge: 334
The Saw ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Für den privaten Gebrauch ist das sicher kein Thema und auch üblich.

Aber wenn Du damit gewerblich arbeitest (z. B. als Video zur Trainigsunterstützung oder Werbung für Wundernoppen), würde ich auf jeden Fall die Genehmigung der Beteiligten einholen.
__________________
Man muß seinen Gegner nicht nur schlagen, sondern demütigen...

The Saw
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  #8  
Alt 13.03.2002, 09:05
Jens Makait Jens Makait ist offline
...und Spaß solls machen!
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 29.01.2001
Alter: 66
Beiträge: 457
Jens Makait ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Sorry, kann nichts Substantielles beisteuern.
:confused:

Aber neugierig bin ich geworden:
Interessiert dich die Frage 'akademischerweise' oder verbirgt sich dahinter ein praktisches Problem?

(diese Frage musste ja kommen...)

Jens
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  #9  
Alt 13.03.2002, 09:37
Thomas-G
unregistriert
 
Beiträge: n/a
morgen leute,

also IMHO denke ich, dass wohl niemand was dagegen hat bei einem punktspiel (pokalspiel, meisterschaft, ...) gefilmt zu werden.

wenn ihr die jeweiligen sportfreunde vorher fragt und die nix dagegen haben, dann braucht ihr euch keine gedanken zu machen.

anders ist es denke ich wenn ich mit meiner kamera zu den german open oder zur wm gehe und einfach ein paar aufnahmen aus dem zuschauerbereich her mache. dann ist sicherlich erst die genehmigung der veranstalter und dann der spieler einzuholen.

aber im grunde denke ich, dass wohl bei den "amateuraufnahmen" für den eigenen gebrauch niemand was einzuwenden hat.

hoffe ein wenig geholfen zu haben...

tschaui
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  #10  
Alt 13.03.2002, 10:17
Benutzerbild von mh
mh mh ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.10.2000
Beiträge: 1.010
mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Nach meinem Rechtsverständnis ist eine TT-Veranstaltung öffentlich.

Und da sollte es keine Probleme geben Videos für den privaten Gebrauch zu machen. Der Passus mit dem "Recht am eigenen Bild" zieht hier nicht, dann der Spieler ist ja eine Person, an der "öffentliches Interesse" besteht.

Anders sieht die Sache aus, wenn ich die Videos vermarkten möchte, z.B. ein kleiner Lokalsender oder auch ARD und ZDF. Hier muss die Genehmigung des Veranstalters vorliegen.
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