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Themen-Optionen |
#1
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Ich hab keine ahnung,könnt ihr mir helfen?
Also wie bekannt wechsele ich zum 1.6. zur TTG Hinsbeck/Leuth.Wenn ich dann Turniere vom 1.6. bis zum 1.Spieltag spiele unter welchen Vereinsnamen spiele ich dann und welche Klasse muss ich mitspielen oder bis wann darf ich 2.Kreisklasse Turniere spielen?z.B. unsere Stadtmeisterschaften zählen für die letzte Saison und muss für den ESV Kaldenkirchen antretten!
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#2
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AW: Ich hab keine ahnung,könnt ihr mir helfen?
Zitat:
Gruß |
#3
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AW: Ich hab keine ahnung,könnt ihr mir helfen?
Vereinsname ist vollkommen gleichgültig.
Wechseln muss Du ja eh zum 01.06. Danach wäre es ja nur logisch, den neuen Vereinsnamen zu nehmen, oder? Immerhin bist Du ja ab diesem Termin gewechselt. Das mit der Klasseneinteilung würde ich nicht so pauschal stehen lassen. Da rate ich Dir, mal in die Turnierausschreibungen zu sehen. Da sollte das drinstehen. Ich denke, je näher die Turniere an der neuen Saison liegen, desto öfter wird die neue Saison auch Maßstab für die Klasseneinteilung sein. Also besser immer mal nachlesen, als falsch zu starten.
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Borussia VfL 1900 e.V. Mönchengladbach - Tischtennis |
#4
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AW: Ich hab keine ahnung,könnt ihr mir helfen?
Meines Wissens ist der Wechseltermien der 1.7. (bzw. 1.1) des Jahres.
Bis dahin hast du bei dem neuen Verein keine Spielberechtigung, und kannst daher nicht auf seinen Namen antreten.
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Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr |
#5
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AW: Ich hab keine ahnung,könnt ihr mir helfen?
Hier nochmal die Regularien in Sachen Spielerwechsel,
Wechsel der Spielberechtigung 4.1 Die Spielberechtigung für einen anderen Verein kann bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung zweimal jährlich erteilt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist wie folgt geregelt: 4.1.1 Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung bis zum 31. Mai des Jahres bleibt die Spielberechtigung für den bisherigen Verein bis zum darauf folgenden 30. Juni bestehen. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 1. Juli erteilt. 4.1.2 Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung in der Zeit vom 1. Juni bis 30. November bleibt die Spielberechtigung für den bisherigen Verein bis zum darauf folgenden 31. Dezember bestehen. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum darauf folgenden 1. Januar erteilt. 4.1.3 Der bisherige Verein ist verpflichtet, einen Spieler auf dessen Wunsch hin zu Veran-staltungen mit Individualwettbewerben zu melden, soweit der Spieler startberechtigt ist und die Spielberechtigung für den bisherigen Verein noch besteht. 4.1.4 Spielern der höchsten vier Spielklassen und Spielern, die in den vier höchsten Spiel-klassen eingesetzt werden sollen, kann bei Einreichen eines Antrages auf Wechsel der Spielberechtigung nur einmal jährlich gemäß 4.1.1 zum 1. Juli die Spielberech-tigung erteilt werden. Spieler, die die Spielberechtigung gemäß 4.1.2 zum 1. Januar gewechselt haben, dürfen in der Rückrunde der laufenden Spielzeit auch nicht als Ersatz in einer Mannschaft der vier höchsten Spielklassen eingesetzt werden. |
#6
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AW: Ich hab keine ahnung,könnt ihr mir helfen?
Es handelt sich bei der Fragestellung doch um Individulaturniere und nicht um den Mannschaftsspielbetrieb. Daher ist m.E. nicht die Frage unter welchem Vereinsnamen Du spielt relevant/wichtig, sondern die Frage nach der Klasseneinteilung. Vielleicht bist Du ja noch in beiden Vereinen Mitglied, dann kannst Du m.E. auch noch unter dem Name Deines alten Vereines antreten, solange Du die Klasseneinteilung beachtest.
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