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  #1  
Alt 09.09.2008, 14:28
Noppenfritz Noppenfritz ist offline
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Hallo,

gestern Abend im Training: Ich bekam einen Schläger in die Hand, mit dem o. a. Belag in ox und schwarz. Neugierig wie ich bin, nahm ich einen Ball und streichte damit über den Belag. Fazit: Null Gripp und ein vernehmliches Kratzgeräusch. Ich sprach den Besitzer darauf an, er war ganz empört: "Belag steht auf der Liste, ist zugelassen, was kann ich dafür, etc".

Aber es würde ihm nichts ausmachen, er hat ja noch einen Ersatzschläger mit diesem Belag. Hergeholt und getestet und siehe da: Gripp und kein Kratzgeräusch. Dieses Ergebnis hatten auch noch 2 andere Spieler.

Ich sagte ihm, dass der erste Belag nicht mehr zugelassen ist, da er sicher nicht mehr den benötigten Reibungskoeffizent aufweist. Er erzählte, dass er mit diesem Schläger auf einem großen Turnier gespielt hat und der Oberschiri hätte nichts zu beanstanden gehabt.

Schlimm an der ganzen Sache ist aber folgendes: Da wurde eine Regel geschaffen, die keiner bisher überprüfen kann. Da werden noch schöne Diskussionen stattfinden.

Das wollte ich nur kurz erzählen.

Gruß

Noppenfritz
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  #2  
Alt 09.09.2008, 14:38
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Ja richtig. Bei nachträglich glatt gemachten oder glatt "gewordenen" Noppen kann man nur was machen wenn:

1. nen OSR anwesend ist. (Da haben ja die gegner von Leuten die mit VOC Kleber spielen das gleiche Problem)
2. Der auch in der Lage ist nen glatten von nem griffigen zu unterscheiden und auch den Mut hat dann diesen belag für unzulässig zu erklären.

Das scheint ja auf dem Turnier nicht wirklich funktioniert zu haben. Ist eben immer ne Ermessenssache des OSR zu entscheiden ob so ein Schläger noch OK ist oder eben nicht.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 09.09.2008, 21:31
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Hi,
ist das nicht das selbe wie heimliches frischkleben?
für jeden einen Barna und ruhe ist.!
Gruß
Abwehrfan
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  #4  
Alt 10.09.2008, 10:13
ROY ROY ist offline
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Barna, würde ich sofort unterschreiben. Da könnte ich wahrscheinlich Bundesliga spielen
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  #5  
Alt 10.09.2008, 10:29
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ja richtig. Bei nachträglich glatt gemachten oder glatt "gewordenen" Noppen kann man nur was machen wenn:

1. nen OSR anwesend ist. (Da haben ja die gegner von Leuten die mit VOC Kleber spielen das gleiche Problem)
2. Der auch in der Lage ist nen glatten von nem griffigen zu unterscheiden und auch den Mut hat dann diesen belag für unzulässig zu erklären.

Das scheint ja auf dem Turnier nicht wirklich funktioniert zu haben. Ist eben immer ne Ermessenssache des OSR zu entscheiden ob so ein Schläger noch OK ist oder eben nicht.
Ich halte es aber für bedenklich, dass ein OSR als Tatsachenentscheidung einen Belag wegen zu geringer Reibung für unzulässig erklären kann, wenn er kein Prüfgerät hat, mit dem er die weniger als 25 μN nachweisen kann. Das Problem ist, dass es momentan überhaupt kein geeichtes Prüfgerät dafür gibt. Somit handelt es sich um eine Willkürentscheidung!
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  #6  
Alt 10.09.2008, 14:15
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Naja, Grenzfälle sind schwer zu beurteilen. Aber glatt ist glatt.
Das würde ich mir als OSR durchaus zutrauen zu entscheiden.
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  #7  
Alt 10.09.2008, 15:23
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Zitat:
1. nen OSR anwesend ist. (Da haben ja die gegner von Leuten die mit VOC Kleber spielen das gleiche Problem)
2. Der auch in der Lage ist nen glatten von nem griffigen zu unterscheiden und auch den Mut hat dann diesen belag für unzulässig zu erklären.
Der Oberschiedsrichter kann ohne juristische Grundlage nicht einfach willkürlich einen Belag für glatt erklären bzw. feststellen, dass er den geforderten Reibungskoeffizienten nicht aufweist. Jede Beanstandung des Schiedsrichters muss durch das Regelwerk gestützt sein. Dies ist hier nicht der Fall. Soweit ich weiß, steht im Regelwerk nur, welchen Wert der Koeffizient nicht überschreiten darf. Über Test- oder Handlungsmöglichkeiten der Schiedsrichter für den Fall der Fälle schweigt es sich weitgehend aus. Hatte diesbezüglich vor einiger Zeit einen E-Mail-Wechsel mit einem süddeutschen Bundesligaschiedsrichter, der mir bestätigte, dass das Verbot wenig ausreichend durch das Regelwerk flankiert ist. Schiedsrichter dürfen nicht durch bloßes Streichen des Balles über den Belag einen
eben solchen disqualifizieren. Hier ist in der Tat ein Testgerät erforderlich. Da es dieses aber im Raum des DTTB offensichtlich noch nicht gibt, könnten gefrustete Spieler durchaus mit nachträglich geglätteten Belägen bzw. zweifelhaften TT-Master Belägen (diese Zweifelhaftigkeit scheint in der Natur des Produktes zu liegen und ich habe sogar die Vermutung, dass da einige zum Oktober, wenn die neue Liste erscheint, eine böse Überraschung erleben könnten) antreten. Juristisch könnte man ihnen wie in der Vergangenheit nur schwer beikommen, da im Sport natürlich nicht der Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" einfach auf den Kopf gestellt werden kann. Das einzige, das ein solcher Sünder davontragen würde, wäre wohl ein geschädigter Ruf.
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Reinickendorfer Jung
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  #8  
Alt 10.09.2008, 15:38
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na dann werd ich doch mal den gesonnten LN Belag wieder auspacken.

Befürchte Allerdings, das dann trotzdem ein SR per Tatsaheentscheidung da doch den Belag als nicht zulässig erklärt.

Begründet auf ITTF regel A
4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner
Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung
oder Verblassen zurückzuführen sind, können
zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der
Oberfläche nicht entscheidend verändern.


Und auch aufgrund der neuen Regel:

Geänderte Version dazu:

4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.

Der OSR könnte also sagen das die Spieleigenschaften und die Reibung sich zum genehmigten (denn der muß ja griffig genehmigt worden sein) verändert haben. Ob dies durch Physikalische, chemische oder sonstige Einflüsse geschehen ist ist egal. Und ob das absichtlich oder zufällig geschehen ist muß der OSR ja nicht nachweisen (geht ja auch garnicht).

Wie er die Abweichung feststellt ist dann Sache des OSR. Durch gucken, streichen oder sonstiges. Dabei ist garnicht wichtig ob die 25 eingehalten werden sondern nur eine eindeutige abweichung festzustellen und wenn er weiß wie sich 25 anfühlen bei nem Reibetest und dann ne Noppe glatt ala Superblock bekommt, kann er das eindeutig sagen. Auch ohne Meßgerät. Vieleicht nimmt auch nen SR nen Belag mit von dem er weiß der hat genau 25. und sagt dann alles was er eindeutig als glatter empfindet ist untersagt...

Aufgrund dieser neuen Regel kann er natürlich feststellen die Reibung Spieleigenschaften sind anders als beim genehmigten belag und somit ist er nicht zulässig.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (10.09.2008 um 15:41 Uhr)
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  #9  
Alt 10.09.2008, 15:45
Knödlfriedhof Knödlfriedhof ist offline
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Schwarze Schafe (Nachbehandler) die Ihren gr LN glätten oder glätten lassen gibt es leider immer wieder. Selbst die Händler machen keinen Halt davor! Ich weiß von einem Fall, da wurde einem OSR (kein Witz) ein nachbehandelter Curl P1 R ungeschnitten im a....glatten Zustand verkauft und zwar für knapp 50 €. Und das in einem TT-Shop. Der Verkäufer sagte wohl auch noch, daß dieser Belag so auf der Liste steht und er ihn auch deswegen spielen kann. Ich hab mich richtig schief gelacht, als ich das Ding gesehen habe. Wie kann man nur die griffigste LN die es gibt im glatten Zustand als regelkonform bezeichnen und dann auch noch einem ahnungslosen OSR verkaufen.

Was aber der totale Hammer ist, daß sich der Curl P1 R im glatten Zustand nicht wirklich wie eine GLN spielen lässt. Irgendwie total scheiße und unkontrolliert das Ding, von SU kaum was zu erkennen. Aber für knapp 50 € wohl doch ein echtes Schnäppchen!

Wer den Schaden hat.....allerdings, wer so dämlich und ahnungslos ist dem gehörts nicht anders!

Fazit: Wer sich auf das Urteilsvermögen eines OSR verlassen muß, der ist verlassen
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  #10  
Alt 10.09.2008, 16:04
Nomad Nomad ist offline
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@Fastest:
Die von dir genannten Passagen sind korrekt und mir auch bekannt. Das was du aber als "Tatsachenentscheidung" beschreibst, wäre für den betroffenen Spieler, wie hier bereits erwähnt, eine "Willkürentscheidung". Man müsste hier prüfen, welchen Spielraum das Regelwerk einem Tischtennisschiedsrichter für "Tatsachenentscheidungen" lässt. Die in dem von dir zitierten Paragraphen genannten Vergehen zielen auf rein optische Manipulationen ab, die durch ihre bloße Sichtbarkeit keiner weiteren Beweise des "Klägers" bedürfen. Im Falle des Reibungswiderstandes ist aber nur von der konkreten Zahl die Rede. Der Schiedsrichter muss also dem Spieler nachweisen, dass sein Belag diesen Koeffizienten nicht erfüllt. Das kann er nicht mit bloßem Streichen des Balles über den Belag. Auch bei einem Vergleich mit unbehandelten Belägen des gleichen Typs könnte der betroffene Spieler argumentieren, dass es sich halt um eine Streuung innerhalb des Produktes handelt (der Insider wäre hier das beste Beispiel), der Koeffizient aber eingehalten sei.
Alle diese "wenn er weiß wie sich 25 anfühlen-Rüberstreichen-Argumente" zielen auf eine subjektive Lösung durch den Schiedsrichter ab. Eine Regelfrage muss aber einwandfrei objektiv geklärt werden, was in diesem Fall ohne Testgeräte nicht möglich ist. Ich kann mich nur wiederholen: Der von mir angeschriebene Schiedsrichter bestätigte mir, dass Streichen über den Belag ohne Testgerät keine ausreichende Basis ist, den entsprechenden Schläger zu disqualifizieren.
__________________
Reinickendorfer Jung
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