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Der Verband Lob und Kritik gegenüber dem Bayerischen Tischtennis-Verband |
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Themen-Optionen |
#1
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Ranglisten Regelungen
Hallo zusammen,
wollte mich mal über die genauen Bestimmungen erkunden, nach denen die Ranglisten geplant werden. Auf bttv.de hab ich dazu nur folgendes gefunden: A 15 Ranglisten Der DTTB erstellt und veröffentlicht Ranglisten. A 15 a BTTV-Ranglisten Nach Beendigung eines Spieljahres (nach Vor- und Rückrunde bzw. Deutsche Mannschaftsmeisterschaft) werden Ranglisten des BTTV und der Bezirke für alle Damen/ Herren/Mädchen/Jungen aufgestellt, in die die Wertungen sämtlicher Wettkampfarten gemäß A 11.1 in allen Altersklassen einfließen (siehe auch „Durchführungsbestimmungen für Nominierungen“). Den Kreisen ist die Erstellung freigestellt. Die Bayerische Halbjahresrangliste (als Setzungsliste für die Bayerischen Einzelmeisterschaften Damen/Herren A-Klasse terminlich vorgegeben) und die Bayerische Jahresrangliste (nach den Deutschen Einzelmeisterschaften) für Damen und Herren wird vom FB Einzelsport erstellt und vom Vorstand Sport ratifiziert. Die Jahresranglisten für Mädchen und Jungen werden vom FB Wettkampfsport erstellt und vom Vorstand Jugend ratifiziert. Die Jahresranglisten auf Bezirksebene, in die die Veranstaltungen auf Bezirksebene zusätzlich einfließen, werden von den Bezirken erstellt und vom Bezirksvorstand ratifiziert. Spieler, die aufgrund ihrer Stärke in einer Rangliste einzureihen wären, aber wegen fehlender Bewertungskriterien unberücksichtigt bleiben müssen, werden am Ende einer Rangliste unter der Bezeichnung „Mangels Ergebnisse nicht eingestuft“ aufgeführt. Es wird aber leider nichts erwähnt von der +/- 1.30 Quotientenregelung und ähnliches. Hat da wer nen Link um genaueres zu erfahren? |
#2
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AW: Ranglisten Regelungen
Die von Dir erwähnten Regelungen (DTTB-Ranglisten etc.) betreffen Ranglisten im Einzelsport, die - unabhängig von der Vereinszugehörigkeit - die Spielstärke der besten Spieler bundesweit, landesweit, bezirksweit etc. wiedergeben.
Die von Dir am Schluss genannte Quotienten-Regelung betrifft eine völlig andere "Baustelle", nämlich den Mannschaftssport, insbesondere die Aufstellung der Vereinsranglisten (zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt es sich, hier immer von Vereinsranglisten zu sprechen, um den Unterschied zu den o.g. Ranglisten im Einzelsport zu verdeutlichen). Die Vereinsranglisten sollen die Spielstärke innerhalb eines Vereins wiedergeben und sind die maßgebliche Grundlage für die vereinsinterne Aufstellung innerhalb der einzelnen Mannschaften. Aus diversen Gründen ist die Vereinsrangliste in vielen Fällen ein heißes Eisen, was Du allein schon daran erkennen kannst, dass sich ein Großteil der Sportgerichtsurteile mit der Genehmigung bzw. Nicht-Genehmigung der Vereinsranglisten durch die zuständigen Gremien befasst. Aus dem gleichen Grund wurden in Bayern ergänzend zur WO Durchführungsbestimmungen erlassen (Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb), in denen u.a. nähere Einzelheiten zur Aufstellung der Vereinsranglisten festgelegt sind, darunter auch die Quotientenregelung. |
#3
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AW: Ranglisten Regelungen
Ja da hab ich mich fachlich wohl nicht korrekt ausgedrückt
Meine schon Ranglisten im Mannschaftssport also die Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb Vielen Dank für den Hinweis, jetzt hab ich gefunden was ich gesucht habe! |
#4
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AW: Ranglisten Regelungen
Mußte soeben feststellen das man sich mit einem Sperrvermerk in der Vereinsrangliste ohne Probleme von der 1. Kreisliga in die 4. Kreisliga verstetzen lassen kann. Mit der Beschränkung das man nicht in höheren Mannschaften seines Vereins aushelfen darf.
Was ist denn das bitteschön für ein Witz??? Was ist Sinn und zweck dieser Regelung???.... Wie soll man da jemals aus der 4. Kreisliga rauskommen lol... |
#5
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AW: Ranglisten Regelungen
@Jox
Der Sinn der Sache ist, dass man z. B. auch in einer Mannschaft spielen darf, in der man stärkemäßig gar nicht spielen dürfte, aber vielleicht gerne spielen möchte, z. B., weil die Leute vom Alter her besser passen (oder trinkfester sind, die Liste ließe sich da beliebig erweitern ). Man kann natürlich auch wieder auf den Sperrvermerk verzichten, ich glaube der gilt für ein Jahr. Dann kann man auch wieder höher spielen.
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Erst denken, dann schreiben! |
#6
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AW: Ranglisten Regelungen
Zitat:
Natürlich soll der für die untere Mannschaft ranglistenmäßig zu starke Spieler nicht dort alles abräumen und dann noch zusätzlich als Ersatzspieler in der(den) oberen Mannschaft(en) dauernd punkten -> deshalb Sperrvermerk für die oberen Mannschaften. Zitat:
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#7
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AW: Ranglisten Regelungen
Naja dieser Verein hat 3 1. Kreisligaspieler mit positiver Bilanz in die 4. Kreisliga gesteckt.
Das kann nur 1 Sinn haben, sie wollen eh net in die Bezirksliga aufsteigen und halten sich auch so in der 1. Kreisliga ohne die 3 und führen diese Saison die Mannschaft von der 4. Kreisliga in die 3. Irgendwo find ichs halt blöd, für was haben wir dann ne Quotientenregelung?? Finds irgendwo den anderen Mannschaften gegenüber nicht fair, sich 4 Klassen zurückstufen zu lassen, und somit alle Aufstiegschancen für junge ambitionierte Mannschaften zu verhindern... |
#8
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AW: Ranglisten Regelungen
Naja, also einer der Spieler hatte ne negative Bilanz und außerdem werden die drei ja durch die Jungenmeistermannschaft aus der Oberpfalzliga ersetzt. Damit dürfte Et II stärker als im Vorjahr sein. Und die Vierte hat ihr erstes Spiel verloren. Schwarzenfeld sollte also trotzdem den Aufstieg schaffen können, es könnte diesmal ja sogar Platz zwei reichen.
Es gibt weitaus fragwürdigere Ranglistenentscheidungen in diesem Kreis.... |
#9
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AW: Ranglisten Regelungen
Hm, ist es nicht verboten, dass eine Mannschaft aufsteigt, die einen Spieler mit Sperrvermerk hat?
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#10
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AW: Ranglisten Regelungen
Zitat:
ps: In Sachen Aufstiegschancen liegt Neunburg wohl vor Schwarzenfeld @ Defense4Ever: Würde es für logisch halten, habe diesbezüglich noch nicht nachgeschaut. Werd ich die Tage mal machn. Geändert von Jox (29.09.2008 um 16:18 Uhr) |
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