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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 10.09.2008, 17:56
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Recht auf Spielverlegung?

Hallo zusammen.

Wann hat eine Mannschaft ein Recht auf Spielverlegung in der Kreisebene?

Wenn z.B. im Juli der Spielplan für die neue Runde kommt und
Mannschaft 3 Kreisliga spielt 2xam gleichen Tag wie Mannschaft 4 B-Klasse.
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  #2  
Alt 10.09.2008, 18:06
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AW: Recht auf Spielverlegung?

hmmm... hier habe ich wirklich Probleme mit dem Verstehen des Beispiels.
Kannst Du das Bsp. einem Doofen wie mir mal bitte noch einmal anders erklären?


Grundsätzlich gilt (im TTVN): Es gibt (eigentlich) keine Spielverlegungen.
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  #3  
Alt 10.09.2008, 19:18
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AW: Recht auf Spielverlegung?

Z.B ein Verein hat 6 Herrenmannschaften.

In der 3ten Herrenmannschaft sind 3 Schichtarbeiter.

Jetzt muss am 10 Oktober die 3te(daheim), 4te(auswärts) und 5te spielen.

3te will verlegen da 3 Mann fehlen.


Gibt es eine Frist nach erscheinen des Spielplanes wo man den Verband um Verlegung bitten kann?
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  #4  
Alt 10.09.2008, 19:32
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AW: Recht auf Spielverlegung?

Deswegen gibt es doch eine Staffelsitzung - jedenfalls bei uns. Da kann man sowas im Vorraus vermeiden!
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  #5  
Alt 10.09.2008, 19:37
w_W_ w_W_ ist gerade online
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AW: Recht auf Spielverlegung?

Zitat:
Zitat von Cohan Beitrag anzeigen
Z.B ein Verein hat 6 Herrenmannschaften.

In der 3ten Herrenmannschaft sind 3 Schichtarbeiter.

Jetzt muss am 10 Oktober die 3te(daheim), 4te(auswärts) und 5te spielen.

3te will verlegen da 3 Mann fehlen.


Gibt es eine Frist nach erscheinen des Spielplanes wo man den Verband um Verlegung bitten kann?
Da kann Dir keiner Helfen.

Ich würde mal behaupten:
Da hat Deine Abteilung ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Ihr solltet Euch vor den Staffeltagen um solche Dinge Gedanken machen
und dann die Spiele so legen, daß jeweils die untere Mannschaft Ersatz
stellen kann. Macht eigentlich jeder.

Nun kannst Du das Spiel verlegen.... Dich mit dem Gegner einigen, dem
Staffelleiter dann den neuen Termin mitteilen und, wenn er so drauf ist,
das Ordnungsgeld kommentarlos hinnehmen.

Weil: Es gibt keine Spielverlegungen. Ein Spiel zu verlegen ist ein Regelverstoß.

Das ist Unsinn? Ja, das finde ich auch. Aber (noch) ist das eben so.
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Geändert von w_W_ (10.09.2008 um 19:39 Uhr)
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  #6  
Alt 10.09.2008, 20:53
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AW: Recht auf Spielverlegung?

Man kann sich mit dem Gegner einigen ein Spiel vorzuverlegen. Nachverlegungen werden in der Regel garnicht gestattet.

Ausnahme für nachverlegung und auch Spielverlegung durch den SL ohne Zustimmung des Gegners:

Wenn Spieler der Mannschaft die verlegen will für höhere "Aufgaben" an dem Tag vorgesehen sind. Beispiele: Teilnahme an Bezirks oder Verbandsranglisten/Meisterschaften. Trainings-Lehrgänge des Verbandes oder SR Einsätze zb in der Bundesliga...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #7  
Alt 10.09.2008, 23:48
vulkaninsider vulkaninsider ist offline
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AW: Recht auf Spielverlegung?

Hab mal eine ganz andere Frage... Was ist denn überhaupt eine Spielverlegung? Zählen da auch Uhrzeitänderungen dazu?

Beispiel: Nach hinten darf man grundsätzlich nicht verlegen...
Bedeutet das, dass genau genommen man keine möglichkeit hat, eine Stunde später anzufangen?

Es gibt ja auch noch den Punkt in der WSO, dass einvernehmlich innerhalb der Spielwoche verlegt werden darf... Eine Stunde später wäre ja noch innerhalb der Spielwoche????
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  #8  
Alt 11.09.2008, 13:05
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AW: Recht auf Spielverlegung?

Zitat:
Eine Stunde später wäre ja noch innerhalb der Spielwoche????
Nicht, wenn das Spiel ursprünglich Sonntag Abend um 23:01 Uhr anfangen würde.
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  #9  
Alt 11.09.2008, 14:12
King990 King990 ist offline
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AW: Recht auf Spielverlegung?

Zitat:
Zitat von Croudy Beitrag anzeigen
Nicht, wenn das Spiel ursprünglich Sonntag Abend um 23:01 Uhr anfangen würde.
Die bekanntermaßen auch die meistgewählte Spielzeit ist ;-)
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  #10  
Alt 11.09.2008, 14:56
vulkaninsider vulkaninsider ist offline
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AW: Recht auf Spielverlegung?

7.12 Verlegung von Spielterminen

7.12.1
Spielverlegungen (Rückverlegungen) sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen können nur bei Abstellung von Spielern an den DTTB, SWTTV oder HTTV sowie bei Wahrnehmung von wichtigen Verbandsaufgaben durch Spieler, die gleichzeitig eine Funktion in einem der vorgenannten
Verbände ausüben, genehmigt werden. Zu wichtigen Verbandsaufgaben gehören auch Schiedsrichtereinsätze bei DTTB-, SWTTV- und HTTV-Veranstaltungen, sofern bei dieser mindestens 10 Schiedsrichter (ohne OSR und evtl. SRE) zum Einsatz kommen sollen.
In diesen Fällen können die Fristen der Absätze 7.12.4 und 7.12.5 gekürzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Gegner von einer evtl. Absetzung rechtzeitig informiert wird. Eigenmächtig verlegte Spiele, außer den unter 7.12.7 genannten, werden für den Heimverein
als verloren gewertet.

7.12.2
Bei Hallenschwierigkeiten hat der betreffende Verein zu versuchen, ein Ausweichlokal zu finden.Gegebenenfalls ist das Spiel beim Gegner auszutragen und das Heimrecht zu tauschen. Erst wenn vorgenannte Möglichkeiten erschöpft sind, kann eine Spielverlegung beantragt werden.
7.12.3
Krankheit (mit Ausnahmen von Epidemien) sowie berufliche Verhinderung sind kein Verlegungsgrund.
7.12.4
Anträge auf Spielverlegung sind spätestens 14 Tage vor dem Spiel beim Klassenleiter schriftlich einzureichen und zu begründen.
7.12.5
Terminänderungen der Klassenleiter sind mindestens 10 Tage vor dem Termin vorzunehmen.
7.12.6
Bei Verlegung von Spielterminen hat der Heimverein sofort nach Erhalt der Genehmigung durch den Klassenleiter den neuen Spieltermin dem zuständigen Pressewart mitzuteilen.
7.12.7
Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den beteiligten Mannschaften und gleichzeitiger Verständigung des Klassenleiters kann ein Spiel innerhalb der entsprechenden Spielwoche verlegt werden.

--> Ist ja nett, dass meine Frage zur Belustigung beiträgt, aber beantworten kann sie ja scheinbar keiner So doof ist sie ja scheinbar doch nicht...

Oben steht "Spielverlegung (Rückverlegung)" ..> Bedeutet dass, das unter Spielverlegung (die verboten ist) nur eine Rückverlegung gemeint ist? Nach 7.12.7 ist ja eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten möglich, sofern das ganze innerhalb der Spielwoche stattfindet...

Jetzt nochmal meine zwei Fragen?

1. Ist eine uhrzeitliche Verschiebung nach hinten bereits eine Rückverlegung (mal abgesehen von Spieltermin 23:01 ) ?

2. Darf der Klassenleiter überhaupt einer Terminänderung innerhalb der Spielwoche (vorziehen) widersprechen, obwohl sich beide Vereine einig sind?

Geändert von vulkaninsider (11.09.2008 um 15:06 Uhr)
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