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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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kurios, oder????
hab mal wieder eine kuriose idee gehabt...
ist es eigentlich (der regel nach) möglich, zum bleistift auf die vorhandseite zwei verschiedene (natürlich farblich identische) beläge aufzukleben ich hatte mir da gedacht (wenn man die vorhandseite des schlägers vor sich sieht) auf der rechten seite eine hälte eines anti und auf der linken seite eine hälfte eines normalen klebrigen noppeninnen belages zu kleben. und dazu auf der rückhand auf der einen hälfte eine langnoppe und auf der anderen hälfte eine kurze angriffsnoppe (um nur mal so die extreme zu nehmen). da kann man einen gegner ganz schön durcheinander bringen .... was haltet ihr davon?? ist es überhaupt erlaubt?? |
#2
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Hattest Du eine "lange Nacht"???
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#3
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......coooole Idee!
Und da es ja bekanntlich keine Vorschrift für die Größe des Schlägerblattes gibt, baut man sich am besten ein schönes großes Holz, auf das beidseitig jeweils 2 Beläge passen! |
#4
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und dann kommen die ersten TT-Spieler mit einer beidhändigen Rückhand.
Brati |
#5
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Wenn mich nicht alles täuscht, muss der Belag auf jeder Seite des Blattes durchlaufend sein. Auch wenn der Gedanke verlockend ist...
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#6
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Nette Idee, die aber 2 Punkten der int. Regeln widersprechen:
4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein. 4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. Außerdem wird davon gesprochen, daß eine zum Spielen genutzte Seite mit einem normalen Noppengummi ODER einem Sandwichbelag beklebt sein muß. |
#7
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Zitat:
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#8
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beidhändige Rückhand verträgt sich aber nicht mit der Regel derzufolge Du eine freie Hand und eine Schlägerhand haben mußt .....
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#9
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Zitat:
Verschmelze doch einfach die Beläge an der Nahtstelle
__________________
Es ist sehr einfach, etwas zu verkomplizieren. Jedoch ist es sehr kompliziert, etwas zu vereinfachen. |
#10
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Re: kurios, oder????
3.2.1 Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial
3.2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung des Herstellers und das ITTF-Logo deutlich zu erkennen sind. Hallo Kuriosis wie willst du das alles so zusammenkleben ohne das du zwei ITTF Zeichen oder LOGOS oder Markenbezeichnungen zusammenbekommst welche man lesen und auf der Belagstabelle dann auch finden kann ??? Geändert von PILS (12.05.2002 um 19:30 Uhr) |
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