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a/b-Regelung - "Verjährung"
Werte Tischtennisgemeinde,
ich würde mich über Antworten zu folgender Frage freuen: ein Spieler X war in der vergangenen Rückrunde in der Rangliste aufgeführt, absolvierte aber aus gesundheitlichen Gründen keine Spiele. Aus dem gleichen Grund (und zur Vermeidung einer a/b-Regelung für die betreffende Mannschaft) wurde er auch zur aktuellen Hinrunde nicht gemeldet. Wenn man ihn nun zur bevorstehenden Rückrunde wieder melden würde, käme es dann zur a/b-Regelung für die betreffende Mannschaft als Strafe für sein "Nichtspielen" in der letzten Rückrunde, oder wäre dies verjährt und er könnte wieder unbelastet eingereiht werden? Vielen Dank für Eure Auskunft! Viele Grüße, der Graf... |
#2
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
Ist meine Frage zur kompliziert oder zu banal für eine Antwort?
Wäre Euch wirklich sehr dankbar für einen Hinweis. |
#3
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
Ohne dass ich regelkundig bin, würde ich sagen, dass die a/b Regelung nur für Spieler greift, die gemeldet sind. Wenn also der Name nicht mehr auf der Rangliste erschien gibt es meiner Meinung nach keine Grund, eine a/b Stellung (was für ein hässliches Wort zu verhängen. Voraussetzung wäre allerdings, dass schon beim ersten Mal wegen des krankheitsbedingten Fehlens eine entsprechende Begründung dem RL zugestellt wurde. Falls nicht, kann ich mir vorstellen, dass eine "Verjährung" erst nach zwei Jahren eintritt.
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#4
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
Hallo Graf von Noppinski,
JA! Die a/b Regelung bezieht sich auf den Spieler und er hatte in der/seiner letzten Spielzeit keine Einsätze. Also wird es hier weiter eine a/b Regelung geben. MsG Wolfgang FW Mannschaftssport - Nürnberg |
#5
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort. Gibt es da eine Art "Verjährungsfrist", oder hat ein Spieler "seine" a/b-Regelung quasi für immer an der Backe bis diese wieder "rausgespielt" wurde? Vielen Dank und viele Grüße der Graf... |
#6
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
er muss auf der Rangliste stehen und in einer Halbserie mind. 3 Einsätze haben (Einzel od. Doppel) in 3 verschiedenen Paarungen. Dann kann die a/b Stellung aufgelöst werden.
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Gruß Claus |
#7
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
Hallo Gremlin!
Vielen Dank für Deine Antwort. Diese Regelung ist mir bekannt. Mir geht es um einen Spieler, der in der letzten Saison keinen Einsatz hatte und dann (um eine a/b-Regelung zu vermeiden) aus der Rangliste genommen wurde. Nun geht es darum, ob er, wenn man ihn nun zur Rückrunde wieder in die Rangliste aufnimmt, noch immer belastet ist und es somit zu einer a/b-Regelung für die betreffende Mannschaft kommt. |
#8
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
Zitat:
Waren aber die Angaben in den letzten Jahren nicht richtig, dann würde ich als AB Msp auf die Stammspielerregelung bestehen, bis derjenige die erforderlichen Einsätze erbracht hat. |
#9
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
Zitat:
Sollte er eine komplette Saison nicht auf der Rangliste stehen, denke ich auch dass auf Antrag die a/b Regelung entfallen könnte. Hier kommt es jedoch auf die Begründung an und sicherlich auch ob der Verein in solchen Fällen schon negativ aufgefallen ist. Ich würde mich der Meinung von abteilungsleiter anschließen. Das beste ist hier den AB Mannschaftssport ansprechen.
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Gruß Claus |
#10
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"
Vielen Dank für Eure Antworten, abteilungsleiter und Gremlin!
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