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Saarländischer TTB präsentiert von Leidinger Hotel Event Restaurant |
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#1
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Spielgemeinschaften
Hallo,
im Bereich des STTB besteht die Möglichkeit Spielgemeinschaften zwischen 2 Vereinen zu gründen. Dazu gibt es auch die Durchführungsbestimmungen für SG, einzusehen als Download unter Satzungen und Ordnungen beim STTB. Mir geht es hier um die Klärung der Frage, darf eine SG, bei entsprechendem Ergebnis auch aufsteigen? Der Seniorenwart des STTB hat dies in einer Mail an Rolf Gebhardt vom TTV Eiweiler/Niedersalbach verneint, ich sehe das anders. Eine Mail von Rolf ans Orgabüro wurde bisher nicht beanwortet. Falls jemand von Euch dazu was aussagen kann, bitte ich hier um Klärung der Angelegenheit, bzw. um eure Meinung dazu. Danke und Gruß Günter |
#2
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AW: Spielgemeinschaften
Bis Herren-Bezirksliga steht einem Aufstieg eigentlich nichts im Wege. In den höheren Ligen greift die WO des DTTB.
Allerdings gibt es die Möglichkeit zwei weiterhin unabhängige Vereine im Außenverhältnis zum DTTB als eigenständigen Verein zu melden. Dieser neue Verein muss einen Vorstand und einen Etat aufweisen (Beispiel TTF Konz, bestehend aus den Tischtennisabteilungen der ETuS und der TG Konz). Die höchste Mannschaft spielt Oberliga. Der Seniorensport in der vorliegenden Form ist eine Besonderheit des STTB. Also muss der STTB über die Aufstiegsmodalitäten entscheiden.
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Das Leben wird vorwärts gelebt, aber rückwärts verstanden. |
#3
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AW: Spielgemeinschaften
Zitat:
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#4
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AW: Spielgemeinschaften
Es ist natürlich die gleiche WO. Abweichende Zusatzbestimmungen durch die Landesverbände sind erlaubt, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind.
A1: "Die WO gilt für den gesamten Spielbetrieb, sofern sich einzelne Regelungen nicht ausdrücklich auf Bundesveranstaltungen beziehen. Sie gilt auch für die Lizenzligen und die Bundesligen, soweit das Lizenzspielerstatut bzw. die Bundesliga-Ordnung keine Sonderregelungen enthalten. Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Alle nicht behandelten Fragen regeln die Mitglieds- und Regionalverbände in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben." STTB-Durchführungsbestimmungen für Spielgemeinschaften: "Folgende mannschaftsspezifische Einstufungen von Spielgemeinschaften (WO D 11.2) können vorgenommen werden: Damen: bis einschließlich Kreisliga Herren: bis einschließlich Bezirksliga Senioren: bis einschließlich Saarlandliga." Über die genannten Ligen hinaus können SG´s nicht aufsteigen, da dies im Widerspruch zur WO stehen würde. D 11.2 Abweichend von 11.1 dürfen die Mitgliedsverbände bei Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften im Damen- und Herrenbereich in Spielklassen unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse bzw. - wenn es in einem Mitgliedsverband keine Spielklasse unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse gibt - in der untersten Spielklasse, sofern sich diese unterhalb der vierthöchsten Spielklasse befindet, Mannschaften zulassen, bei denen der eine Teil der Spieler für einen Verein und der andere Teil der Spieler für genau einen anderen Verein spielberechtigt ist. Solche Mannschaften mit Spielern zweier Vereine werden "Spielgemeinschaften" genannt. Bei Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften im Jugend- und Schülerbereich dürfen die Mitgliedsverbände Spielgemeinschaften in den Spielklassen ihrer untersten Gliederung (Kreisverbände o. ä.) zulassen. 11.3 Spielgemeinschaften dürfen an weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften auf den Ebenen der Regionalverbände und des DTTB nicht teilnehmen.
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Das Leben wird vorwärts gelebt, aber rückwärts verstanden. Geändert von Rudi Endres (16.01.2009 um 23:45 Uhr) |
#5
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AW: Spielgemeinschaften
Macht mir die Sache nicht so kompliziert! Unsere Senioren3 und unsere SG spielen in der selben Kreisklasse. Die SG kann einen Aufstiegsplatz erreichen. Kann sie aufsteigen ohne die SG zur kommenden Runde auflösen zu müssen?
Ich denke ja, dies hat unserem Fragesteller Rolf Gebhardt, bis auf S. Müller (verneint) niemand beantwortet! Gruß Günter |
#6
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AW: Spielgemeinschaften
Laut den Durchführungsbestimungen für SG´s von 2006 darf sie bis Saarlandliga aufsteigen. Allerdings gilt die
"Genehmigung für SG´s höchstens für die Dauer von einem Spieljahr. Soll die SG fortgesetzt werden, ist ein neuer Antrag zu stellen." Daraus folgt, dass der STTB die Genehmigung nicht erteilen muss. Dann müsste sich die SG auflösen.
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Das Leben wird vorwärts gelebt, aber rückwärts verstanden. |
#7
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AW: Spielgemeinschaften
Gilt für die Senioren nicht eine eigene Wettspielordnung? Bei den Senioren ist doch auch sonst alles komplett anders.
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#8
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AW: Spielgemeinschaften
Lieber Frank,
warte mal bis Du in "unser" Alter gekommen bist, dann unterhalten wir uns nochmal darüber ![]() Deine Meinung zu der Sache würde mich aber auch interessieren also auf gehts. Wir können aus den Senioren aber auch z. B. aktive Mannschaften machen, darf also aufgestiegen werden? Oder bist Du anderer Meinung als Rudi? Gruß Günter |
#9
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AW: Spielgemeinschaften
Eine Meinung zu dem Thema muss ich gar nicht haben. Ich brauche nur die Tabelle der Saarlandliga zu öffnen und schon sehe ich, dass in der höchsten saarländischen Spielklasse eine Spielgemeinschaft am Start ist - das spricht irgendwie sehr dafür, dass das geht, oder?
![]() Ansonsten gibt es zahlreiche Gründe für und gegen Spielgemeinschaften. Ich stehe dem ganzen recht neutral gegenüber. |
#10
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AW: Spielgemeinschaften
Zitat:
Gruß Günter |
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