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  #1  
Alt 26.08.2002, 13:59
OliverBuckolt OliverBuckolt ist offline
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Außerordentlicher Verbandstag im HTTV?

Folgenden Antrag habe ich am 25.08.2002 aus aktuellem Anlaß an den HTTV-Vorstand gestellt:


Antrag auf Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages


Sehr geehrte Mitglieder des HTTV-Vorstandes,

hiermit beantrage ich gemäß Ziffer 13.7 der Satzung des Hessischen Tischtennis-Verbandes die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages noch in diesem Jahr zu folgenden Fragestellungen:

1. Weshalb gelten im HTTV die elementaren Grundsätze unserer Verfassung nicht?
a) Weshalb werden Leserbriefe zensiert und nicht im "Plopp" - amtliches Organ des HTTV - veröffentlicht?
b) Weshalb müssen Vereine und Spieler ohne jegliches Verschulden bestraft werden?
c) Weshalb gibt es Schreiben von HTTV-Vorstandsmitgliedern sowie auch ein Urteil der Berufungskammer, die die Aussage enthalten, das Rechtsstaatsprinzip und die Grundsätze unserer Verfassung würden im HTTV nicht gelten?

2. Weshalb hat das Präsidium versucht, die Verbandszeitschrift "Plopp" gegen einen anderslautenden Beschluß des Verbandstages abzusetzen?
a) Sollte hiermit zukünftig endgültig jegliche Kritik am Verband, an Funktionären und deren Entscheidungen unterdrückt werden?
b) Wessen Gelder wurden für den Druck der Alternativzeitschrift "TT-Aktuell" verwendet?
c) Wie wird unter diesen Umständen die Zukunft des "Plopp" aussehen?


Begründung:
Außerordentliche Verbandstage können jederzeit durch den Verbandsvorstand einberufen werden, wenn dies im Interesse des Verbandes liegt.
Für die Mitglieder des Hessischen Tischtennis-Verbandes bestehen derzeit zahlreiche offene Fragen an Vorstand bzw. Präsidium, die das Vertrauen der Mitglieder in die Führung des Verbandes in Zweifel stellen. Eine Klärung der offenen Fragen und eine Bereinigung der Unruhen liegt sowohl im Interesse der Verbandsspitze als auch im Interesse aller Vereine und Mitglieder. Der Vorstand sollte mit der Einberufung eines außerordentlichen Verbands-tages Größe zeigen und sich den offenen Fragen stellen.

Ich bitte Sie um Mitteilung Ihrer Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Buckolt
Beisitzer im Verbandsrechtsausschuß


Frage: Welche weiteren Themen sollte auf einem solchen Verbandstag diskutiert werden?

Geändert von OliverBuckolt (26.08.2002 um 14:02 Uhr)
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  #2  
Alt 26.08.2002, 17:14
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Tansincos Tansincos ist gerade online
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@ Oliver

Mir fallen keine weiteren Themen in,, ud hast es insgesamt ganz gut getroffen.
Übirgens bin ich auf jeden Fall für die Einberufufng der Verbandstages und der Klärung obiger Fragen.
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  #3  
Alt 26.08.2002, 17:18
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
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Ich bin mal realistisch und behaupte, dass man nur den ordentlichen Verbandstag bzw. die Beiratssitzung haben wird.

Alle bisherigen Handlungen deuten darauf hin, dass ein ausserordentlicher Verbandstag unwahrscheinlich sein dürfte.

Es wäre aber mal interessant zu erfahren, wie viele Kreiswarte bzw. Kreissportwarte (sozusagen die Basis) hier wirklich Klärungsbedarf sieht.
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  #4  
Alt 27.08.2002, 06:13
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Bring die Kirche wieder ins Dorf

@Oliver:
Wie aus meinen bisherigen postings zu ersehen, bin ich, was die Bestrafbarkeit ohne Schuld betrifft, Deiner Meinung.

Die Mittel, die Du einsetzt, um Deine Ziele (welche sind das eigentlich? Geltungssucht kann es doch wohl nicht sein?) zu erreichen, kann ich nicht gut heißen. Ich erhalte persönlich immer mehr den Eindruck, du wolltest den HTTV-Funktionären mal so richtig eins auswischen. Aus persönlichen Gründen?

Du berufst Dich auf Deine Kompetenz als Rechtswissenschaftler. An welcher Uni bist Du denn wissenschaftlich tätig? Bist Du Dr. jur. oder Professor? Kläre mich bitte auf, ich kenne Dich nicht persönlich.

Im Sinne der Sache sollte jetzt mit Polemik aufgehört werden und alle ernsthaft am Problem Interessierten sollten sich überlegen, ob eine Änderung der Rechts/Strafordnung nötig ist. Dazu ist Dein Rat als Rechtswissenschaftler sicher sehr gefragt.

Als Mensch mit Harmonierbedürfnis möchte ich dir raten: Lies deine Zeilen der ersten Mail

"weil sie aufgrund von Glatteis nicht anreisen können oder
weil sie auf dem Anreiseweg schwer, im schlimmsten Fall sogar tödlich,
verunglücken. In allen diesen Fällen darf nicht nur, sondern muß sogar
laut Revisionskammer eine Bestrafung erfolgen"

nochmal in Ruhe durch. Entweder hast Du die Wettspiel- bzw. Strafordnung nicht richtig gelesen, dann zweifle ich an Deinen juristischen Fähigkeiten, falls doch, an anderen.

Ich denke, Du könntest Dich für einige Teile Deiner Attacke ruhig mal bei den Betroffenen entschuldigen.

So. jetzt stehe ich wohl auch auf Deiner Liste der Leute, die Du noch "fertigmachen" musst.
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  #5  
Alt 27.08.2002, 09:11
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Zukunft des plopp

Da in den Antrag auch die Zukunft des plopp und die Problematik der Leserbriefe angesprochen wurde, hier meine zusammgefasste Meinung dazu:

1. Der plopp wurde als offizielles Verbandsorgan gewählt und sollte es deshalb -zumindet bis zum nächsten Verbandstag- auch bleiben

2. Keine Zeitung ist verpflichtet, alle Leserbriefe abzudrucken.

3. Dass dem HTTV unbequeme Leserbriefe durch einen vom HTTV dominierten Redaktionsrat "unterdrückt" werden können, ist zwar schlecht, aber nicht anders zu erwarten. Hier ist eine Änderung dringend geboten. Über die Auswahl von zu veröffentlichenden Leserbriefen sollte ein unabhängiges Gremium entscheiden, das natürlich vor der Veröffentlichung den Wahrheitsgehalt des Leserbriefs zu verifizieren hat und u.U. eine Stellungnahme des Betroffenen einholen muss. Das macht jede seriöse Zeitung.

4. Der "Verbandsteil" mit den offiziellen Mitteilungen des HTTV
sollte klar vom redaktionellen Teil getrennt sein.

5. Der NoF sollte sich überlegen, ob er sich für seine Zeitung noch organisatorische Hilfe holt. Er ist m.E. mit seinen zahlreichen Verbandsaufgaben schon mehr als voll ausgelastet.

6. Eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen NoF und Michael Zwipp scheint im Moment nur schwer möglich. Um keinen der wertvollen ehrenamtlichen Mitarbeiter zu verlieren, könnte das Präsidium über eine möglich Änderung der Aufgabengebiete nachdenken.
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  #6  
Alt 27.08.2002, 10:52
OliverBuckolt OliverBuckolt ist offline
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Fragen von "Klugscheisser"

Hallo "Klugscheisser"!

Ich bin noch nicht Dr. jur., aber auf dem direkten Wege dahin (also Doktorand). Etwa ein Jahr habe ich mich mit der rechtlichen Problematik der Angelegenheit beschäftigt.
Es geht mir um Fairneß und Gerechtigkeit im HTTV - und um nichts anderes.

Um es vereinfacht auszudrücken:
Es geht nicht um die WSO, sondern um die StO.
Beide Ordnungen enthalten völlig unterschiedliche Rechtsfolgen. Das Urteil der Revisionskammer besagt, daß bestraft werden muß, wenn eine bloße objektive Pflichtverletzung vorliegt - ein Verschulden ist nicht erforderlich (ein Urteil zur StO, nicht WSO!). Das bedeutet, daß genau in den von mir beschriebenen Fällen bestraft werden muß.
Ob ein Spiel verlegt werden muß oder nicht bzw. unter welchen Umständen dies passieren muß, das ist eine ganz andere Sache. Es geht alleine um die Sachfrage, wann bestraft werden darf und wann nicht. Und in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Strafe ohne Schuld.

Gruß
Oliver
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  #7  
Alt 27.08.2002, 11:41
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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klugscheisser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Danke für die Info, jetzt kann ich Dich etwas besser einschätzen. In der Sache, was das "subjektive Strafrecht" anbetrifft, bin ich schon seit langem Deiner Meinung. Wir sollten uns aufmachen, das auf dem praktikablen Weg über eine Änderung der SO zu erreichen.

Deine emotional geführte Diskussion hat der Sache aber m.E. leider nicht gedient. Ich habe von sich berufen fühlender Seite erfahren, dass Du in der Vergangenheit schon oft wertvolle Beiträge zu Verbesserung der SO geleistet hast.

Lass´uns doch auf dieser Basis weiterarbeiten, die Leute vom HTTV sind ja auch alle guten Willens und nicht prinzipiell bösartig oder unfähig.


(P.R.)
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  #8  
Alt 02.09.2002, 16:09
Ino Ino ist offline
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Re: Fragen von "Klugscheisser"

Zitat:
Original geschrieben von OliverBuckolt
Um es vereinfacht auszudrücken:
Es geht nicht um die WSO, sondern um die StO.
Beide Ordnungen enthalten völlig unterschiedliche Rechtsfolgen. Das Urteil der Revisionskammer besagt, daß bestraft werden muß, wenn eine bloße objektive Pflichtverletzung vorliegt - ein Verschulden ist nicht erforderlich (ein Urteil zur StO, nicht WSO!). Das bedeutet, daß genau in den von mir beschriebenen Fällen bestraft werden muß.
Es ist nett, dass Du es für nicht-Juristen vereinfachst.

Was ich jedoch nicht verstehe. Die StO verweist doch selbst auf 5.14 und 5.16 WSO um die Fälle, in denen z.B. für Nichtantreten Strafen auszusprechen sind, genau festzulegen. Wieso findet dieser Passus der StO auf einmal keine Anwendung mehr? Der ist doch mit dem Entscheid nicht ungültig geworden.
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  #9  
Alt 08.09.2002, 21:03
FRITC 729 FRITC 729 ist offline
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Gibts inzwischen schon was neues zu dem Thema ?
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  #10  
Alt 06.11.2002, 20:39
RalfTTMan RalfTTMan ist offline
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Laut "Leserinfo" des neusten Plopp (Leserverarschung wäre wohl passender) geht es jetzt im "Fall Buckolt" (man beachte die Wortwahl) um eine inhaltliche Überprüfung der Rechtslage.

Wegen des schwebenden Verfahrens werden Leserbriefe zu diesem Thema im Plopp wieder einmal zensiert, d.h. nicht veröffentlicht. Zitat: "Wir hoffen sehr, dass die große Mehrheit unserer Tischtennissportler, Leser der Verbandszeitung und auch Leserbriefautoren diese Vorgehensweise unterstützen wird".

Nein, liebe Herrschaften und Damen- vom HTTV, wir unterstützen diese Art des Umgangs mit mündigen TT-Sportlern in Hessen nicht! Das ist und bleibt Zensur!
__________________
RalfTTMan spielt mit Material (wie eigentlich alle, oder ?)

Geändert von RalfTTMan (07.11.2002 um 06:36 Uhr)
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