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Themen-Optionen |
#1
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Widerspruch von Horst-Süd VL2
Was haltet Ihr davon das Horst-Süd das Spiel gegen Germania-Holthausen II verliert und dann Widerspruch einlegt, da das Geld für T.Honefeld noch nicht überwiesen wurde? Echt sportlich, oder nicht?
Ich meine der Widerspruch hätte vor dem Spiel eingelegt werden müssen. Von Fairness keine Spur. |
#2
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Horst-Süd
Ist ne echte Sauerei von Horst-Süd. Besonders weil sich einige Leute beider Vereine sehr gut kennen, ist so eine Posse nicht nachzuvollziehen. Da geht es mal wieder nur darum, bestimmte Statuten auszunutzen und auf das wichtigste, den Sport, wird nur nebenbei geschaut. Reine Paragraphenreiterei.
Man kann Holthausen für die weitere Serie nur viel Glück wünschen und hoffen, das dieses Thema bei der Mannschaft keinen Knacks hinterläßt. Können auch mit 2 Minuspunkten locker aufsteigen! Mfg J.Lo |
#3
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ist natürlich ne sauerei,die die horst-süd da abzieht,aber andererseits,warum zahlen die holthausener denn nich rechtzeitig?
Also wenn das Spiel 0:9 aus Sicht der Holthausener gewertet wird,dann geht das voll in Ordnung,denn ein Verein,dessen erste Mannschaft in der 2.BL spielt,sollte über TT-Regeln eigentlich genau bescheid wissen. |
#4
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Zitat:
Trotzdem bleibt Holthausen II Aufstiegsfavorit Nr.1... |
#5
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man kennt die hintergründe ja nicht! vielleicht gab´s ja vorher schon irgendwie zoff oder ähnliches...
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#6
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Wenn das Geld nicht überwiesen wurde ist der Spieler nicht spielberechtigt und das sollte auch die Spielführende Stelle wissen.
Der Spieler steht dann ja noch gar nicht auf der Spielberechtigungsliste. Normalerweise müssten alle Spiele wo der nichtspielberechtigte Spieler eingesetzt wurde, als verloren gewertet werden. Und ich kann durchaus nachvollziehen das eine Mannschaft Einspruch erhebt, wenn der andere Verein seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. War ja vom 1.6. bis zum Spiel ausreichend Zeit zu überweisen. Über die Art und Weise wie und wann Horst-Süd reagiert hat lässt sich natürlich streiten. Der weitaus bessere Weg wäre natürlich Holthausen bereits vor dem Meisterschaftsspiel auf die möglichen Punktverluste hinzuweisen.
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Annuntio vobis gaudium magnum: habemus Papam: Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum, Dominum Josephum Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem Ratzinger qui sibi nomen imposuit Benedictum XVI. |
#7
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Punktabzug
M. E. ist wie folgt zu entscheiden:
1) Der Mannschaft, die einen nicht spielberechtigten Spieler, dessen Spielgenehmigung auch rückwirkend nicht eingeholt werden kann, einsetzt, werden die Punkte aberkannt. 2) Der Mannschaft, die um diesen Umstand wissend, dennoch antritt, erst im nachhinein (!!) Protest einlegt, dürfen die Punkte auch nicht zugesprochen werden. Ergo: Für beide 0-2 Punkte, 0-9 Spiele zu werten. Begründung: In der Juristerei wird das Verhalten der Holthausener als treuwidrig und widersprüchlich eingeordnet, da durch den späteren Protest die Entschedung, ein Meisterschaftsspiel durchzuführen, konterkariert wird. Dies verstößt gegen Treu und Glauben, § 242 BGB, Fallgruppe des widersprüchlichen Verhaltens. Diese Vorschrift ist auch im Verhältnis Verband zu Verein anwendbar, da es sich um ein privatrechtliches Vertragsverhältnis handelt. Auch ohne ausdrücklich vorgesehene Sanktion in der WO für einen solchen Fall, kann die spielleitende Stelle aufgrund des ihr zustehenden Ermessens, sofern es eine Generalklausel gibt, die Sanktionen vorsieht (Bin kein Kenner der WO, ist aber von auszugehen, sonst WO novellieren), derart entscheiden. M.E. ist nur diese Lösung gerecht, weil der Anschein des Beweises für das Wissen der Holthausener um die fehlende Spielberechtigung bei Spielbeginn offenkundig vorliegt. Sie haben - was relativ selten vorkommen sollte - den Spieler an schließlich gerade den Gegner abgegeben. Dieses Anschein kann man zwar widerlegen, was Holthausen hier wohl kaum gelingen wird. In allen anderen Konstellationen ist natürlich auch ein nachträglicher Protest mit der Folge des Punktgewinns erfolgreich. Markus Tappert |
#8
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Verwechslung Horst/Holthausen
Sorry, habe die beiden Vereine wohl verwechselt!
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#9
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Stimme Tappi zu, 0:2/0:9 Punkte für Horst wären absolut verdient, da die ganze Sache ein abgekartetes Spiel war!
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#10
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Überweisung Honefeld
Also, ich versuche die ganze Sache etwas aufzuklären. Die zuständige Person für die Überweisung hat gedacht, dass er für Honefeld nichts mehr bezahlen muß, da er bereits 21 Jahre alt ist. Allerdings heißt die neue Regel, mit Vollendung des 21. Lebensjahres muß für einen Spieler in bestimmten Klassen nichts mehr gezahlt werden. Also ein kleines Mißverständis, was verständnissvollerweise so gewertet wurde. Denn dieses passierte Holthausen nicht zum ersten Mal. Bei Wertngen war das gleiche Spiel, da war auch Horst Süd der Gegner und da haben sie das Ergebnis aktzeptiert. Vielleicht sollte man auch berücksichtigen das Honefeld von Horst Süd kam und am letzten Wechselfristtag unterschrieben hat. Allerdings Klarer Sprudel, für so eine sympatische Mannschaft, die nun leider gar nichts dafür kann, tut mir das natürlich leid. Aber ihr schafft es trotzdem und beim nächsten Wechsel von J.Lo. könnt ihr ja 20mal nachfragen ob der Betrag überwiesen wurde, ach ne muß ja gar ´nicht, oder?
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