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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Jugendfreigabe
Hallo, ein Jugend Spieler der bei Erwachsenen Schnupperspiele absolvieren soll, muss über den Verein ein Ärztliches Attest sowie einen Antrag vorlegen. Meine Frage nun, muss er das seid kurzem auch schon zu jeder Halbserie machen???
Die Regel soll sich geändert haben, stimmt das??? |
#2
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Also hier ist es so, dass man das ärztliche Attest seit 1,5 Jahren nicht mehr braucht sondern nur noch die Einverständniserklärung der Eltern.
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#3
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Re: Jugendfreigabe
Zitat:
Im Bereich des HTTV ist es (seit kurzem?) möglich, einen Jugendlichen auch noch zu Beginn der Rückrunde "freizuholen", wenn er in der Vorrunde noch nicht freigeholt war und es im Verein keine Jugendmannschaft gibt (bisher nur vor der Saison, nicht mehr zur Halbserie). Für diesen Jugendlichen muss dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes eingeholt werden. Jugendliche, die bereits zu Saisonbeginn die Freigabe haben, müssen zur Halbserie selbstverständlich nicht mehr zum Arzt. Ich meine sogar, dass, wenn der Spieler im Verein bleibt, die Freigabe auch in der nächsten Saison noch gilt ("bis auf Widerruf") und dann auch kein Arztbesuch mehr notwendig ist Christian
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. |
#4
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Zitat:
Ist im TTVN auch so. |
#5
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Also im BTTv ist es so dass wenn man nur mal reinschnuppert soweit ich weiß kein Attest braucht. Bei Jugendfreigabe für die kompleete Saison (also nix mehr mit Jugend) braucht ´man eine Bescheinigung vom Arzt und eine Unterschrift der Eltern.
Gruß Stefan
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Ist Alles nur Kopfsache! |
#6
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"reinschnuppern" ist aber nur 3mal pro Runde erlaubt (3x hin und 3x rück) ... wird immer weiter aufgelockert ... man kann schon mit 16 das "ausnützen"
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#7
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Letztes Jahr wars im BTTV noch so dass man nur aushelfen darf, wenn man das letzte Jahr Jugendspielt. MIttlerweile darf man Aushelfen sobald man Jugend und nicht mehr Schüler spielt.
Gruß Stefan
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Ist Alles nur Kopfsache! |
#8
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In Hessen gilt die Freigabe auf Lebzeiten, äh bis zur Altersgrenze.
Neu: Jetzt bleibt die Freigabe auch bei Vereinswechsel bestehen |
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