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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#1
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offizielle Verlegungsgründe?
hallo,
kann mit einer eine liste nennen, in der die "offiziellen Verlegungsgründe" aufgelistet sind? Ich wollte mal fragen, ob ein Schiedsrichtereinsatz am Spieltag ein solch "offizieller Verlegungsgrund" ist. Genauso wie ein Einsatz bei irgendwelchen Veranstaltungen vom DTTB. Ich danke euch schon mal und freue mich auf Antworten.
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"Eine gute Grundlage ist die beste Voraussetzung für eine solide Basis" |
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#2
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Ist abhängig vom Landesverband.
Beim TTVN (Niedersachsen) gilt WO/AB H5 Verlegung von Spielterminen a Spielverlegungen sind im Allgemeinen nicht zulässig. In begründeten Fällen kann die zuständige Stelle eine Verlegung anordnen. Hierbei soll eine Frist von einer Woche eingehalten werden. b Vereine können Spielverlegungen beantragen, wenn das Spiellokal nachweisbar ausfällt oder Stammspieler zu Repräsentationsspielen, Lehrgängen, Sitzungen oder sonstigen Veranstaltungen (dazu gehören auch Vorbereitungslehrgänge für weiterführende Individualmeisterschaften und Ranglistenturniere) des DTTB, NTTV oder des TTVN und seiner Gliederungen herangezogen werden. Auch kann eine Verlegung beantragt werden, wenn ein behinderter Spieler für einen A-Kader-Lehrgang, eine Nationale Deutsche Meisterschaft, einen Länderspieleinsatz oder einen sonstigen internationalen Einsatz – jeweils im Behindertensport – nominiert worden ist. Derartige Spielverlegungen sind gebührenfrei. Veranstaltungen nachgeordneter Gliederungen sind kein Verlegungsgrund. c Einvernehmliche Spielverlegungen aus anderen Gründen sind genehmigungs- und gebührenpflichtig. d Stets ist die Entscheidung der zuständigen Stelle abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als verloren gewertet. Insofern kann ein SR-Einsatz durchaus ein Verlegungsgrund sein, wenn der SR-Einsatz auf einer höheren Ebene (z. B. DTTB) durchgeführt wird. |
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#3
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
So ist es.
Beim TTVWH sind die Regelungen zwar ähnlich, aber nicht identisch. Und der Saarländische TTB hat wieder seine eigenen Regeln. Du musst also dort schauen. |
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#4
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Ist es. Aber nur dann wenn der Einsatz ungeplant erfolgt. Wenn der Termin für den Einsatz lange d.h. z.B. bereits seit Rundenbeginn festliegt ist eine kurzfristige Verlegung nicht opportun.
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Cogito sum res cogitans |
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#5
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Jein. Bei uns hat der Kreis das so festgelegt, obwohl im Verband (WTTV) das meines Wissens nicht explizit geregelt bzw. erlaubt ist.
Und es ist auch dann ein offizieller Verlegungsgrund, wenn der Einsatz geplant ist. Allerdings sind hierzu gewisse Fristen einzuhalten, sprich bei uns mindestens 14 Tage vor dem Einsatz/Spieltag muss die Spielverlegung beantragt werden. Falls sich beide Mannschaften auf keinen Alternativtermin einigen können, wird das Spiel dann am offiziellen Ersatztermin ausgetragen. |
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#6
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Also ich hab im Bezirk Arnsberg (WTTV) auch schonmal nen Spiel verlegt bekommen (zwangsverlegung durch den SL) weil ein Spieler des gegers an dem Tag als Buli SR aktiv war. Also das ist auch im WTTV ein "offizieller" Verlegungsgrund (zb auch für eine Nachverlegung auf einen Ersatztermin)
Ansonsten ist es hier wie beschrieben. Ohne Verlegungsgrund kann man sich mit dem Gegner auf nen Ausweichtermin vor oder am SpielWE einigen und muß den SL nur informieren. Der genehmigt das in 99,9% der Fälle dann. Kostet auch nix. Mit Verlegungsgrund kann man sich auch einigen auch auf nen Tag nach dem Spieltag einigen. Einigt man sich nicht legt der SL das Spiel auf einen offiziellen Ersatzspieltag. Der verlegende Verein muß das 14 Tage vorher beantragen (sofern dies möglich ist) sonst im dringenden Notfall unverzüglich, wenn er von dem "Einsatz" erfährt
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#7
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Also in mir weckt das Thema "begründete Verlegung" gewisse Assoziationen mit der Abseits-Regel im Fußball (Abseits ist dann, wenn der Schiedsrichter pfeift): Eine Verlegung ist immer dann begründet, wenn sie vom Spielleiter genehmigt wird.
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#8
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Zitat:
@Porthos: Sehr unterhaltsam, aber falsch. Im Fall des begründeten Anspruchs auf Spielverlegung (wie z.B. bei uns ein SR-Einsatz) kann/darf der SL sie nicht ablehnen, ebenfalls die betroffene gegnerische Mannschaft. "Einfache" Spielverlegungswünsche - warum auch immer er dann darin einbezogen ist - kann er indes natürlich ablehnen. Geändert von Javaguru (30.12.2009 um 09:04 Uhr) |
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#9
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Also bei uns in Bayern gehen - wie allgemein bekannt
- die Uhren doch ein wenig anders: In begründeten Fällen kann - muss jedoch nicht - der Spielleiter das Spiel verlegen. Umkehrschluss daraus: In allen anderen ( = unbegründeten) Fällen besteht diese Möglichkeit nicht, d.h. keine Spielverlegung. So zumindest die offizielle Regelung.Nach dem altbayerischen Motto "Leben und leben lassen" nehmen das in Bayern allerdings nur wenige so richtig ernst .
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#10
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Ist im HTTV genauso. Allerdings hatte ich noch nie Probleme bezüglich solcher Termine bei der Mannschaftsbesprechung (vor Rundenbeginn) im Einverständnis mit dem KL zu verlegen.
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Cogito sum res cogitans |
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