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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anspruch auf zweiten Schiedsrichter?
Im Zuge der neuen Aufschlagregel wurde die Frage, ob man ein Recht auf einen zweiten Schiedsrichter am Tisch hat, relevant, da es nun passieren kann, dass ein Aufschlag von einer Seite des Tisches erlaubt, von der anderen Seite aber verboten ist ( für den Fall, dass nur ein Schiedsrichter am Tisch sitzt).
Ich selbst habe mich, obgleich ich diese Situation nicht besonders toll fand, auch mittlerweile damit abgefunden, von einer Seite des Tisches bestimmte Angaben niht machen zu dürfen; jedoch stellt sich mir die Frage, wie ich die Bestimmungen 3.2.1. ff. aus dem offiziellen Regelwerk interpretieren soll, wenn nicht dahingehend, dass ich ein Recht auf einen zweiten Schiedsrichter habe. 3.2.1. Für jedes Spiel müssen ein Schiedsrichter und ein Hilfsschiedsrichter eingesetzt werden. 3.2.2. Der Schiedsrichter sitzt ode steht in Höhe des Netzes, und der Hilfsschiedsrichter sitzt ihm gegenüber auf der anderen Seite des Tisches. 3.2.5.1. Entweder der Scheidsrichter oder der Hilfsschiedsrichter dürfen entscheiden, ob der Aufschlag eines Spielers falsch ist. Wie mir, eigentlich uns allen hier im Forum, solange unbekannt bleiben konnte, dass es diese Regel gibt, weiß ich auch nicht; ich jedenfalls lese aus diesen Regeln ganz eindeutig heraus, dass ich einen zweiten Schiedsrichter fordern kann. Wie seht ihr das?
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#2
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Re: Anspruch auf zweiten Schiedsrichter?
Zitat:
Neu ist nur, daß nun auch der Gegner den Ball sehen können muß. Zitat:
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Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel. |
#3
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Re: Re: Anspruch auf zweiten Schiedsrichter?
Zitat:
Dein "eindeutiges "Nein"" überzeugt mich nicht unbedingt; zum einen fehlt nämlich eine BEgründung, zum anderen sagt der Regeltext etwas ganz anderes ( eindeutiges "ja"). Bitte mit Begründung.
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#4
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Die Erklärung von Pepino ist eindeutig falsch! Irgendwo hier im Forum hatten wir schon die Diskussion und ich hatte auch schonmal den Artikel aus der DTS eingescannt, wo steht, dass man das Recht auf einen Hilfsschiedsrichter hat (offiziell vom Schiedsrichterbund (oder wie auch immer das Gremium heisst) beschlossen).
Die richtige Antwort lautet also "Eindeutig ja!", du hast ein Anrecht auf einen Hilfschiedsrichter und du kannst nicht gezwungen werden dei Aufschläge so zu machen, dass der Schiedsrichter sie die ganze Zeit über sieht. |
#5
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Da ich den eingescannten Artikel grad nicht finde zitier ich mal eben:
"Entweder der Spieler nimmt seinen Körper soweit zurück, dass der Blick auf den Ball nicht behindert wird, ..., (aufgepasst!!)oder er fordert einen Schiedsrichter-Assistenten zur Unterstützung des Schiris an. Dieser nimmt dann auf der dem Schiri gegeüberliegenden Seite Platz. Damit ist stets ein Verantwortlicher in der Lage, die regelgerechte Ausführung des Aufschlags zu überwachen, und es kann auf beiden Seiten des Tisches mit der VH aufgeschlagen werden. Es kann nicht im Sinne der Regel sein, einen Aufschlag je nach Platzierung des Schiedsrichters zu ermöglichen oder zu verhindern." (entnommen aus DTS, 9/2002, S. 10). Damit ist die Sache ja eindeutig geklärt, die Erklärungen stammen von "Karlheinz Schuster, Beisitzer des DTTB-SR-Ausschusses.:boing: |
#6
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Damit wirst du zu meinem ganz persönlichen Held!
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#7
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:boing:
Aber bedank dich am besten bei den Leuten der Dts (z.B. Rahul ), sonst hätt ichs ja auch nicht gewusst. |
#8
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ich meine auch: "nein"
Begründung? Der Regeltext erwähnt ausdrücklich den Fall, dass nur 1 SR am Tisch ist - dieser Fall ist also auch Regelkonform. Dann zu dem "anderes Spiel unterbrechen": nachdem ich's nochmal durchgelesen habe, teile ich die Interpretation, dass falls kein Spieler das machen will, das Spiel am anderen Tisch *nicht* unterbrochen werden darf - nur falls am anderen Tisch im Moment das Spiel noch nicht angefangen hat, darf der SR dort "ausgeliehen" werden... vom Sinn her für mich fragwürdig... Dieses Problem können die Vereine einfach lösen: sie fordern einfach genügend SRs für die Tische an - das kostes sie zwar mehr, aber bringt ihren Spielern, die sich drüber aufregen wenn nur 1 SR da ist, eben auch einen Vorteil... ...Ende meiner persönlichen Meinung... Falls etwas komplett falsch sein sollte, korrigiert mich bitte! |
#9
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Um die Unterbrechung geht es ja gar nicht, da hatte ich das damals nicht ganz richtig verstanden, das gebe ich zu. Aber in der Erläuterung steht ganz eindeutig, dass man einen Hilfsschiri anfordern kann und darf und es steht, dass man nciht zu bestimmten Aufschlägen gezwungen werden darf.
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#10
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Zitat:
Solange es also beiden Spielern egal ist, dass nur ein Schiri anwesend ist, kann auch mit einem gespielt werden; sobald ein Spieler jedoch einen zweiten Schiri anfordert, muß ihm - das lese ich aus den besagten Regelstellen heraus- dieser auch zur Verfügung gestellt werden.
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