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  #1  
Alt 22.03.2010, 17:23
Korte Korte ist offline
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Korte ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt?

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage... Ist die Noppe "PF4 651" erlaubt??? Auf der aktuellen Liste vom Ittf steht sowohl ein "PF4" als auch ein "651" Belag. Jedoch nicht die beiden Bezeichnungen zusammen. Der betreffende Spieler äußerte sich so, dass es gewisse Zusätze gibt, die nicht in der Liste stehen. Diese Äußerung ist meiner Meinung nicht zulässig. Der Oberschiedsrichter sah dies anders. Beispiel dafür, dass diese Äußerung quatsch ist, kann man auch wie folgt belegen: Es gab doch mal den Belag "PF4-C8". DIeser ist ja mitlerweile verboten, wie mir mitgeteilt wurde. Auch dort könnte man ja das Argument bringen, dass C8 halt ein Zusatz ist, der nicht in der Liste Drin steht. Was sagt das hier ansässige Fachpublikum dazu?????

Viele Grüße
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  #2  
Alt 22.03.2010, 20:05
PlayDirty PlayDirty ist offline
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Hallo Korte.

Einen Belag von DHS (Double Happiness) mit der Bezeichnung PF4-651 scheint es zu geben, bzw. gegeben zu haben. Aktuell findet man diesen aber nicht auf der Liste. Hier gibt der DTTB folgende Erklärung:

Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - im April und im Oktober - die sogenannte LARC (“list of authorised racket coverings“), eine Liste zugelassener Beläge. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport verwendet werden dürfen. Diese Liste übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.

Durch die Zweiteilung kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Beispiel: Ein zugelassener Belag in der Liste aus dem April steht nicht mehr auf der Liste vom Oktober. Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.

Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass Beläge, die zu Saisonbeginn (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, diese im Bereich des DTTB auch bis zum jeweiligen Saisonende (30.06.) behalten.

Diese Bestimmung gilt ab sofort bis zum 30.06.2010.

Nun ist zu prüfen, ob dieser Belag eine Zulassung vor dem 01.07.2009 hatte.... Hatte der Belag diese Zulassung nicht, wäre er somit verboten.

So verstehe ich den Hinweis des DTTB. Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
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  #3  
Alt 22.03.2010, 23:15
Noppenzar Noppenzar ist gerade online
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Der sr hatte keinen Plan. Die noppe gab es VOR dem aspect Ratio.

Pf4-c7
Pf4-c8 (beste ln ever RIP)
pf4-651
pf4-652

jetz heißen die (seit Jahren, mit anderem noppendurchmesser)

dhs c7
dhs c8
dhs 651
dhs 652

Hammer, dass einer mit ner noppe auftaucht, die seit 10 Jahren nicht mehr auf der Liste steht.

Zufällig komme ich am Wochenende gegen den sportkameraden.
Kann ja mal den pf4-c8 mitnehmen. Dann fliegen die Bälle mal wieder richtig schön...
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  #4  
Alt 23.03.2010, 01:05
PlayDirty PlayDirty ist offline
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Hi Noppenzar.

Das ist ja eine interessante Liste. Noch interessanter für "Korte" wäre, ob der PF4-651 vor dem 01.07.2009 schon verboten war. Das Datum ist entscheidend, nicht der Aspect Ratio.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass lt. deiner Liste die Beläge deshalb einen neuen Namen(Branding) bekamen, weil hier Änderungen lt. dem ITTF vorgenommen wurden. Vllt. mussten die Noppenköpfe geändert werden, vllt. deren Durchmesser, deren Länge oder deren Reibungsfähigkeit.....

Sollte dem so sein, hätte Korte mit seiner Frage ins Schwarze getroffen und der Spieler einen nicht freigegebenen Belag gespielt - weil dieser schon vor dem 01.07.2009 nicht mehr auf der Liste stand........ Bingo
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  #5  
Alt 23.03.2010, 01:19
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Nachtrag:

Was mich an der ganzen Sache wundert, ist die schlechte Materialkenntnis und Entscheidungsfähigkeit der OSR.
Hier geht man auf Schulungen, lernt Regelkunde und zeigt Spielern die gelbe Karte, wenn sie mal den Ball wegdreschen.

Wie kann ein OSR in wichtigen Spielen (BL, 2. BL, RL, Aufstieg-, Abstiegsspiele) soviel Unkenntnis besitzen? Ich habe auch nie einen OSR gesehen, der eine Liste der unerlaubten Beläge dabei hatte. Ich glaube, man kann auch nicht alle Beläge kennen, die erlaubt / bzw. verboten sind. Aber dafür gibt es ja die Liste. Man braucht sie nur aus zu drucken und zum Spielort mitnehmen.

Im besagte Fall hätte der OSR sogar 2 Listen dabei haben müssen. Zum einen die aktuelle Version mit Gültigkeit 01.07.2009 bis 30.06.2010; zum anderen wegen der Sonderklausel die Version vor dem 01.07.2009. WAS für ein Schwachsinn sich die Funktionäre da ausdenken........
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  #6  
Alt 23.03.2010, 01:27
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Also: Das ganze fällt unter additional text.

Sprich auf dem belag muß in dem Fall einmal die Markenbezeichnung stehen also Double Happiness oder DHS und die Typenbezeichnung zB 651. Aber diese muß genau stimmen (dazu gleich mehr)

alles andere zb PF4 davor wäre als additional text zulässig.

Zu dem Beispiel: Wenn auf dem belag Double Happiness (oder DHS) und 651 steht ist der zulässig.

Das gleiche gilt zb für den C7 (PF4 C7)

In beiden und vielen anderen Fällen ist ja sowohl die alte PF4 Version als auch die neue die nur anders heißt wegen Markenschutzgründen identisch bzw den aktuellen Regeln entsprechend.

Die einzige Ausnahme ist der PF4 C8 der vor einigen Jahren wegen der geänderten Noppenratio verboten wurde.

Jetzt könnte man ja sagen: Ja aber wenn da PF4 C8auf dem belag steht könnte man ja sagen da steht C8 drauf wie auf der aktuellen Liste und PF4 ist da auch AT....aber das ist falsch!!! Grund: (nur) bei diesem Belag wurde die Bezeichnung so geändert das man die alten PF4 C8 eben nicht nutzen kann denn auf der aktuellen Liste steht nicht C8 sondern C-8. Der "-" ist hier das entscheidende. Der "-" "fehlt" nämlich zwischen dem C und der 8 auf dem alten PF4 C8 und deswegen kann man diesen nicht mehr benutzen.

Das wurde bei allen belägen so gemacht, die die AR nicht mehr erfüllen. Es wurden "Zeichen" Zahlen oder Buchstaben ergänzt so das der alte Belag ohne den Zusatz nicht mehr benutzt werden durfte. zB Der Curl P1 hieß dann Curl P 1 R und da stand dann ein winziges R rechts neben dem Griffansatz. Feint long bekam ne II dahinter usw.
Beim C8 wurde das eben durch das "-" dazwischen gelöst

PS: Auch das PF4 alleine (Rest wäre dann AT) nutzt einem nichts, bei NA oder LN Belägen , da der PF4 nur als NI belag zugelassen ist.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.

Geändert von Fastest115 (23.03.2010 um 01:34 Uhr)
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  #7  
Alt 23.03.2010, 05:17
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Hallo zusammen.

Ich glaube, ich habe die Lösung. Das Problem von Korte ist/war die Frage: Ist die Noppe PF4 651 erlaubt????

Für mich ist die Sache glasklar. Korte hat einen Belag gesehen oder gegen Ihn gespielt, der die vorgenannte Bezeichnung trägt. Er hat Ihn sich zeigen lassen.

Es gibt eine List vom ITTF, auf der die zur Zeit erlaubten Beläge verzeichnet sind. Alles, was auf der Liste nicht drauf steht ist ergo nicht zertifiziert/erlaubt. So einfach ist das. Weiß oder Schwarz oder Feuer und Wasser.

Auf dieser aktuellen Liste stehen im Bereich Noppen-Aussen für DHS: 651, 652,874 und c7..... Es steht da nicht PF4-651!!!!! So weit, so gut.

Nun überprüft man den bereits erwähnten Passus:
Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.

Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass Beläge, die zu Saisonbeginn (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, diese im Bereich des DTTB auch bis zum jeweiligen Saisonende (30.06.) behalten.


Man wird den PF4-651 auch auf der vorherigen Liste des ITTF nicht finden. Warum? Weil Er vom Markt genommen wurde oder verboten wurde.

In der ITTF Liste Nr. 24 (!!!!) für die Spielzeit 01.07.2003-30.12.2003 waren folgende DHS Noppenaussen - Beläge erlaubt und gelistet:
PF4-651, pf4-652, pf4-652 nittaku, pf4-658 nittaku, pf4-874, pf4-c7 und pf4-c8. Das ist Fakt und nachweisbar.

Was KORTE also gesehen hat, ist ein Belag mit einer Bezeichnung PF4-651, der nicht mehr gelistet und folglich nicht mehr erlaubt ist. Ich habe einen Eintrag für PF4-651 aus dem Jahre 2003 gefunden.
Der ganze Vorgang ist genau so zu bewerten, wie damals mit dem Brettchen Belag BARNA (Noppengummi in braun).

Glückwunsch KORTE, entweder hast Du einen Geist gesehen oder einen sehr alten Belag, welcher nicht mehr zugelassen ist......
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  #8  
Alt 23.03.2010, 05:34
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Nachtrag:

In der darauffolgenden ITTF Liste Nr. 25 (Spielzeit ab 01.07.2004) gab es erstmalig keinen Noppen-Aussen Belag von DHS mit der Bezeichnung PF4-651 !
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  #9  
Alt 23.03.2010, 08:51
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Ich glaube, es hängt davon ab, ob der Bindestrich da ist oder nicht. Falls nicht und ein zusätzliches Leerzeichen wäre auch noch da, wäre das PF4 additional Text und der Belag wäre legal. Mit Bindestrich wird "PF4-651" zu einer zusammenhängenden Belagsbezeichnung, die auf der Liste nicht enthalten ist, und der Belag wäre nicht erlaubt. Eine andere mögliche Argumentation (Vergleich alte mit neuen Listen) hat PlayDirty geliefert.
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  #10  
Alt 23.03.2010, 10:04
Korte Korte ist offline
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???

Das habe ich befürchtet..... Es kommt wahrscheinlich darauf an, ob da ein Bindestrich war oder halt nicht. Das kann ich leider nicht mehr mit absoluter Sicherheit sagen.... Und ich gehe mal ganz stark davon aus, dass der Herr Oberschiedsrichter, dies auch nicht mehr weiß. Werden die Schiris denn darauf geschult, auf den Unterschied mit dem Bindestrich zu achten???

Aber was ist das auch für eine schwachsinnige Regel, Bezeichnungen auf den Belag zu schreiben, die nicht in der Liste stehen?? Da muss man leider wieder mal feststellen, wie unprofessionel Tischtennis immer noch ist.

Gruß
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