Zitat:
Zitat von Umpire
Es dürfte auch zu beurteilen sein, ob ein im Handel erworbener Noppeninnensandwichbelag physikalisch unverändert ist, wenn ich den Schwamm entferne und einen anderen Schwamm anbringe.
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Ich habe kein Wort über "im Handel erworbener" in den ITTF Regeln gefunden und es ist gut so. Sonst wäre physikalische Veränderungen der nicht im Handel erworbenen Beläge erlaubt.
Zum Thema "Schwammwechsel" habe ich 2 relevante Regeln gefunden,
3.04.02.02 und
2.04.07:
Zitat:
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3.04.02.02 The racket covering shall be used as it has been authorised by the ITTF without any physical, chemical or other treatment, changing or modifying playing properties, friction, outlook, colour, structure, surface, etc.
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Zitat:
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2.04.07 The racket covering shall be used without any physical, chemical or other treatment.
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Die Regel 3.04.02.02 verbietet kein Schwammwechsel, weil sie sich offensichtlich nur auf das Obergummi bezieht.
Die Regel 2.04.07 spricht über "treatment". Verklebung des Schwammes und des Obergummis ist allerdings kein "treatment", sondern ein Herstellungsprozess. Ob der im Betriebt oder sonst irgendwo stattfindet, ist nach den Regeln völlig irrelevant.
Schlussfolgerung: Schwammwechsel ict nicht verboten.