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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 07.02.2012, 23:08
Döner junior Döner junior ist offline
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Döner junior ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Belag zu klein für Holz - erlaubt?

hallo
ich hab nur mal eine kurze frage. ich habe vor kurzem ein holz geschenkt bekommen auf das aber keine beläge geklebt sind. jetzt habe ich zwar noch bereits gespielte beläge hier, aber die sind eigentlich zu klein für das holz decken also nicht das gesamte schlägerblatt ab . jetzt ist meine frage darf ich diesen schläger dann auch in der meisterschaft verwenden oder nicht ? das es unpraktisch ist weiß ich aber es geht nur mal um die reine theorie
lg doenerjunior
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  #2  
Alt 07.02.2012, 23:10
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Obachecka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?

Einige Schiedsrichter sind da recht penibel.
Erlaubt ist wohl ein Abstand von max. ca. 2mm zum Rand.

Du darfst den Belag allerdings ein gutes Stück oberhalb des Griffes ansetzen, falls das hilft.
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  #3  
Alt 07.02.2012, 23:14
Döner junior Döner junior ist offline
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Döner junior ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?

naja der belag ist auch zu schmal an den seiten das wird also nicht ganz hinhauen aber egal dann wird es halt ein reiner fun schläger aber danke für die antwort
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  #4  
Alt 08.02.2012, 09:12
mbs mbs ist offline
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mbs ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?

In der Regel kann man die Beläge beim Kleben noch etwas strecken, sofern man ne Rolle oder ein Nudelholz besitzt
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  #5  
Alt 08.02.2012, 21:02
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Obachecka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?

Wobei man dann aufpassen muss, dass sie die Beläge nicht wieder zusammenziehen...

Gerade bei der Klebekraft der VOC-freien Kleber ist das oft der Fall.
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  #6  
Alt 13.02.2012, 18:36
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mbs ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?

Ist mir noch nicht passiert. Bei mir liegt nach dem Kleben allerdings auch immer mindestens die nächsten 24 Stunden lang ein Stapel Bücher auf dem Schläger
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  #7  
Alt 13.02.2012, 20:07
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Obachecka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?

Das hat mit dem Druck von oben eher wenig zu tun.
Sofern man darauf achtet, dass man die Beläge beim Aufkleben nicht zu sehr streckt, hält sich das mit dem Zusammenziehen eh in Grenzen...
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  #8  
Alt 29.02.2012, 16:30
Daniel G. Daniel G. ist offline
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Daniel G. ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Belag zu klein für Holz - erlaubt?

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man so ca. 3cm in der Höhe und 2cm in der Breite rausstrecken kann, allerdings muss man den Kleber relativ lange (an)trocknen lassen.
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  #9  
Alt 29.02.2012, 17:28
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Obachecka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Belag zu klein für Holz - erlaubt?

Das dürfte allerdings von Belag zu Belag unterschiedlich sein.
Kann mir gut vorstellen, dass sich ein weicher Schwamm leichter als ein harter Schwamm strecken lässt.
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  #10  
Alt 29.02.2012, 17:44
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AW: Belag zu klein für Holz - erlaubt?

Zitat:
Zitat von Daniel G. Beitrag anzeigen
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man so ca. 3cm in der Höhe und 2cm in der Breite rausstrecken kann, allerdings muss man den Kleber relativ lange (an)trocknen lassen.
... womit der Tatbestand einer physikalischen Veränderung und damit ein Verstoß gegen 4.7. erfüllt sein dürfte ......
zwar schwer nachzuweisen, aber eindeutig ein Verstoß ... aber da sich alles auf Tuner, Booster und sonstiges konzentriert
__________________
Cogito sum res cogitans
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