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  #61  
Alt 22.08.2012, 22:58
Sriver Killer Sriver Killer ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Das es allgemein weiter ausufert, wollte ich mit meinem Beitrag auch nicht bestreiten. Nur hier wird es durch den Rückzug Hr. Mühlbachs nicht weiter ausufern, da er sich scheinbar auch keiner Diskussion hier stellt, obwohl er das Thema hier groß aufmachen wollte. Es war ja kein rein informativer Beitrag als "Opener" in diesem Thread.
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  #62  
Alt 22.08.2012, 23:07
Tackiness Tackiness ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Trillian Beitrag anzeigen
Woher willst Du wissen, dass es nicht noch weiter ausufert. Das kann für Herrn Mühlbach unangenehme Folgen haben, sofern irgendjemand das strafrechtlich (Urkundenfälschung wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft)
Fällt ein Wechselantrag unter das Strafrecht? Gibt's Juristen hier?


Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
ich tipp ja wirklich auf das G.-Kaufmann-Szenario

die Kathrin (und niemand anders!!) hat da irgendwann unterschrieben, weil es ihr zu dem Zeitpunkt als das Beste erschien.

später wendete sich das Blatt, aus welchem Grund auch immer.
Das erscheint mir durchaus plausibel. Oder er hat wirklich unterschrieben, aber mit Wissen und Beihilfe der Tochter, damit alle Optionen offenbleiben.

Warum überhaupt schon im März den Wechsel offiziell machen? Da hätte man doch abwarten können.

Der DTTB hat aber auch eine Mitschuld wegen der ganzen Ungewissheit um Leutzsch. Der Aufstieg wurde ja erst NACH Ablauf der Wechselfrist beschlossen, da hätte man zumindest etwas mehr Spielraum einbauen sollen. Und wieso brauchte man dann wieder 10 Wochen zur Überprüfung der Vorgänge? Das ist alles sehr mysteriös.
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  #63  
Alt 22.08.2012, 23:30
Trillian Trillian ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Der Wechselantrag an sich wohl eher nicht, Unterschriftsfälschung schon.
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  #64  
Alt 23.08.2012, 07:00
Tackiness Tackiness ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Trillian Beitrag anzeigen
Der Wechselantrag an sich wohl eher nicht, Unterschriftsfälschung schon.
Da hast du mich falsch verstanden. Wenn du mir eine Postkarte schickst und Timo Bolls Autogramm druntersetzt, dann ist das albern aber nicht kriminell. Meine Frage ist, ob ein Wechselantrag als eine "Urkunde" im Sinne des Strafrechts gilt oder nur das Sportgericht interessiert.

(Der Arbeitsvertrag wäre dann noch mal eine andere Sache, aber von dem ist ja bisher gar nichts bekannt.)
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  #65  
Alt 23.08.2012, 07:08
Benutzerbild von klugscheisser
klugscheisser klugscheisser ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

"wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ..."
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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  #66  
Alt 23.08.2012, 08:58
vollegranate vollegranate ist offline
registrierter Besucher
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vollegranate ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Obachecka Beitrag anzeigen
Hätte sich Herr Mühlbach von vornherein sparen können.
Sehr kreativer Nick "Peter Mühlbach" - schon mal darüber nachgedacht ?
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  #67  
Alt 23.08.2012, 09:06
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Tackiness Beitrag anzeigen
Fällt ein Wechselantrag unter das Strafrecht?
Muss ein Wechselantrag auf DTTB-Ebene (Von Verband zu Verband) überhaupt unterschrieben werden? Oder ist es wie hier im WTTV erst nur mal 'ne Formsache (Da der Wechselantrag vom Verein online gestellt werden kann, ohne dass Unterschriften vorgelegt werden müssen), die der Antrag stellende Verein sich von dem wechsellwilligen Spieler bzw der Spielerin unterschreiben lassen muss und erst auf Verlagen des Verbandes bei "Unstimmigkeiten" vorlegen muss? Falls das auf DTTB-Ebene (Von Verband zu Verband) genau so gehandthabt wird wie auf der WTTV-Verbandsebene, kann es durchaus so sein, dass die sportrechtlich bindende Unterschrift erst wesentlich später geleistet wird und bis dahin 'ne Menge in den Gazetten geschreiben werden kann und auch von wem auch immer verbreitet werden...

Wie sieht's auf DTTB-Ebene denn damit aus, dass zur Erteilung einer Spielberechtigung - gilt auch beim Wechsel der Spielberechtigung - eine Vereinsmitgliedschaft zwingend vorgeschrieben wird? Ist zumindest hier im WTTV so. Falls das auf DTTB-Ebene ebenso ist - meine eigentlich, dass das in der DTTB-WO für alle Mittgleidsverbände gilt - also auch für die 1.BL Damen, egal welchem Landesverband der Verein angehört.

WO B 1.2 Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung
ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein.


Demnach müsste Frauenlautern ja auch ein unterschriebener Mitgliedsantrag vorliegen, der dem der DTTB bzw den Landesverbände ebenfalls - und zwar nicht nur - in dem Streitfall vorgelegen haben muss. Ohne den Nachweis, dass eine Spielerin Vereinsmitglied ist, dürfte eigentlich keine Spielberechtigung - und auch kein Wechsel - stattgegeben werden. In der höchsten Damenklasse sollte so etwas schon genauer genommen werden - meine ich zumindest...

Bevor hier nach - aus meiner Sicht - abstrusen Strafrechtlichen Relevanzen wegen einer dämlichen Unterschrift auf einem TT-Verbands-Wechselantrag gefragt wird, würde ich es vorziehen den Ball flach zu halten und erst mal wissen wollen, ob und wie die oben angesprochenen sportrechtlichen WO-Punkte eingehalten worden sind. Ich zumindest gehe mal davon aus, dass es 'ne Menge SpielerInnen gibt, bei denen Hektik aufkommen würde, wenn man deren erteilte Spielberechtigung nach den gültigen Vorschriften überprüft. Da würden sicher einige im Nachhinein Unterschriften leisten müssen, die eigentlich schon bei der Erteilung der Spielberechtigung vorgelegen haben müssten. Auch das ist dann streng genommen Urkundenfälschung...

Grundsätzlich geht es hier um eine talentierte junge Dame, die im Augenblick recht unglücklich sein dürfte. Das find ich grundsätzlich traurig.

Jeder der Kinder hat wird sich wohl kaum über Väter wundern, die sich für ihre Kinder einsetzen. Ich tippe mal drauf, dass Eltern täglich millionenfach übers Ziel hinausschießen...

Und mal ehrlich, eine dämliche Unterschrift auf einem Wechselantrag eines TT-Verbandes ist wohl nix wo man gleich mit der Strafgesetz-Keule schwingen sollte.

Leute, wir finanzieren 'nen schmarozenden EX-Bundspräsidenten, der seinen Ex-Vertrauten eiskalt über die Klinge hat springen lassen, jeden Vorteil hat mitgenommen, der sich ihm bot, der Journalisten drohend auf die Mailbox quaselte, dann einen KTzG, der Schaumschläger aus gutem Haus schlechthin, der sich mit 'nem Dr-Titel meinte Schmücken zu müssen, haben wir auch ungestraft ziehen lassen und nun wird hier nach dem Strafrecht wegen einer Unterschrift auf einem TT-Verbands-Wechselantrag geschrien. Ich fass' es nicht....
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  #68  
Alt 23.08.2012, 09:25
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
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Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
"wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ..."

boooah Freud geht um, hab doch glatt was anderes gelesen.

@ Bretti, klar, wennste meine Kinder anfasst biste tot, aber wegen eines dämlichen Arbeitsverhältnisses ? Straftaten begehen ? Hmmm ... zumindest ganz schön dämlich das so zu betreiben ....
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  #69  
Alt 23.08.2012, 09:26
pornstar1981 pornstar1981 ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

off Topic:
stimme dahin gehend überein, dass die Relation bei der Strafverfolgung im deutschen Rechtssystem nicht ganz stimmig scheint.
Um es mal in einem Zitat auszudrücken: " Der Rechtsstaat steht dem Gerechtigkeitsstaat entgegen."

zurück zum Thema:
aber es bleibt sehr nebulös diese Angelegenheit... Leidtragend vor allem der Tischtennissport in Leipzig-Leutzsch. Ich hoffe ich sehe nächste Saison Erstliga- TT
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  #70  
Alt 23.08.2012, 10:02
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vogtländer vogtländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Muss ein Wechselantrag auf DTTB-Ebene (Von Verband zu Verband) überhaupt unterschrieben werden? Oder ist es wie hier im WTTV erst nur mal 'ne Formsache (Da der Wechselantrag vom Verein online gestellt werden kann, ohne dass Unterschriften vorgelegt werden müssen), die der Antrag stellende Verein sich von dem wechsellwilligen Spieler bzw der Spielerin unterschreiben lassen muss und erst auf Verlagen des Verbandes bei "Unstimmigkeiten" vorlegen muss? Falls das auf DTTB-Ebene (Von Verband zu Verband) genau so gehandthabt wird wie auf der WTTV-Verbandsebene, kann es durchaus so sein, dass die sportrechtlich bindende Unterschrift erst wesentlich später geleistet wird und bis dahin 'ne Menge in den Gazetten geschreiben werden kann und auch von wem auch immer verbreitet werden...

Wie sieht's auf DTTB-Ebene denn damit aus, dass zur Erteilung einer Spielberechtigung - gilt auch beim Wechsel der Spielberechtigung - eine Vereinsmitgliedschaft zwingend vorgeschrieben wird? Ist zumindest hier im WTTV so. Falls das auf DTTB-Ebene ebenso ist - meine eigentlich, dass das in der DTTB-WO für alle Mittgleidsverbände gilt - also auch für die 1.BL Damen, egal welchem Landesverband der Verein angehört.

WO B 1.2 Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung
ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein.


Demnach müsste Frauenlautern ja auch ein unterschriebener Mitgliedsantrag vorliegen, der dem der DTTB bzw den Landesverbände ebenfalls - und zwar nicht nur - in dem Streitfall vorgelegen haben muss. Ohne den Nachweis, dass eine Spielerin Vereinsmitglied ist, dürfte eigentlich keine Spielberechtigung - und auch kein Wechsel - stattgegeben werden. In der höchsten Damenklasse sollte so etwas schon genauer genommen werden - meine ich zumindest...

Bevor hier nach - aus meiner Sicht - abstrusen Strafrechtlichen Relevanzen wegen einer dämlichen Unterschrift auf einem TT-Verbands-Wechselantrag gefragt wird, würde ich es vorziehen den Ball flach zu halten und erst mal wissen wollen, ob und wie die oben angesprochenen sportrechtlichen WO-Punkte eingehalten worden sind. Ich zumindest gehe mal davon aus, dass es 'ne Menge SpielerInnen gibt, bei denen Hektik aufkommen würde, wenn man deren erteilte Spielberechtigung nach den gültigen Vorschriften überprüft. Da würden sicher einige im Nachhinein Unterschriften leisten müssen, die eigentlich schon bei der Erteilung der Spielberechtigung vorgelegen haben müssten. Auch das ist dann streng genommen Urkundenfälschung...

Grundsätzlich geht es hier um eine talentierte junge Dame, die im Augenblick recht unglücklich sein dürfte. Das find ich grundsätzlich traurig.

Jeder der Kinder hat wird sich wohl kaum über Väter wundern, die sich für ihre Kinder einsetzen. Ich tippe mal drauf, dass Eltern täglich millionenfach übers Ziel hinausschießen...

Und mal ehrlich, eine dämliche Unterschrift auf einem Wechselantrag eines TT-Verbandes ist wohl nix wo man gleich mit der Strafgesetz-Keule schwingen sollte.

Leute, wir finanzieren 'nen schmarozenden EX-Bundspräsidenten, der seinen Ex-Vertrauten eiskalt über die Klinge hat springen lassen, jeden Vorteil hat mitgenommen, der sich ihm bot, der Journalisten drohend auf die Mailbox quaselte, dann einen KTzG, der Schaumschläger aus gutem Haus schlechthin, der sich mit 'nem Dr-Titel meinte Schmücken zu müssen, haben wir auch ungestraft ziehen lassen und nun wird hier nach dem Strafrecht wegen einer Unterschrift auf einem TT-Verbands-Wechselantrag geschrien. Ich fass' es nicht....


Hier lohnt sich ein Vollzitat!
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"Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien. Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel"
M.A. Verick

Ich bin der Vogtländer, AHOI !

http://www.blau-weiss-reichenbach.de/
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