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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 18.11.2012, 21:50
luk von tus luk von tus ist offline
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luk von tus ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Schläger mutwillig kaputt und dann?

So,

Ich habe da mal eine Frage.
Was ist, wenn jemand im Spiel mutwillig sein Schläger zerstört?
Darf er dann nicht mit einem Ersatzschläger weiterspielen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 18.11.2012, 22:20
tt-trommler tt-trommler ist offline
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tt-trommler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Nein.........!!!!!!!!!!!!!

Allerdings ist dei Definition von "mutwillig" umstritten
Empfehle die Suchfunktion !!!!!!!

Schlägerwerfen wird z.B.nach offizieller Regelauskegung nicht als absichtliche = mutwillige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung des Spielgerätes betrachtet.
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  #3  
Alt 18.11.2012, 22:26
luk von tus luk von tus ist offline
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luk von tus ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Danke. Ja aus der Suchfunktion bin ich nicht ganz schlüssig geworden.
Was ist wenn jemand einen Belag abreißt und dieser ind 2Teile zerreißt?
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  #4  
Alt 18.11.2012, 22:30
tt-trommler tt-trommler ist offline
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tt-trommler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Das ist eindeutig Absicht - kein Wechsel - Spiel verloren
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  #5  
Alt 18.11.2012, 22:32
luk von tus luk von tus ist offline
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luk von tus ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Danke für die Antwort, du hast mir geholfen
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  #6  
Alt 18.11.2012, 22:33
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist gerade online
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AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Da dürfte die Definition eindeutig auf mutwillig gehen.
Schläger schmeißen gilt ja nur als nicht mutwillig da man den Schläger ja nicht zerstören will sondern in vor Wut einfach wegwirft. Vielleicht ist das dann eher fahrlässige Zerstörung
Wenn man den Belag runter- und zerreisst dürfte fahrlässig nicht mehr in Frage kommen.
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  #7  
Alt 19.11.2012, 05:44
Javaguru Javaguru ist offline
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Javaguru ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Zitat:
Zitat von tt-trommler Beitrag anzeigen
Schlägerwerfen wird z.B.nach offizieller Regelauskegung nicht als absichtliche = mutwillige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung des Spielgerätes betrachtet.
Wenn jemand den Schläger nur hochwirft, um ihn danach wieder aufzufangen und ihm dies nicht gelingt, der Schläger auf den Boden fällt und zerbirst, klar. Wenn jemand den Schläger mit voller Wucht aus 2m vor die Wand wirft, wäre für mich die Absicht klar und deutlich erkennbar.
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  #8  
Alt 19.11.2012, 10:22
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AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Ja das wurde schon X mal haarklein diskutiert. Mutwillig steht nirgends sondern absichtlich ist der Terminus und da liegt es dann im Ermessen des OSR was er als Absicht einstuft und was nicht.

Der eine sagt: Wenn ich ihn volle Wucht vor die Wand werfe ist die Absicht das er kaputt geht. Das gleiche wenn ich den belag runter reiße und er geht dabei kaputt. Um gekehrt kann man argumentieren: Wenn ich das im Affekt (Wut) Mache und eigentlich garnicht den Schläger zerstören will sondern das ein ungewollter Nebeneffekt war...

Und ein abgerissener kaputter Belag bedeutet nicht zwangsläufig das man verloren hat!!!
Man darf nur den Schläger nicht wechseln.

Beispiel: wenn das der Schwarze ist und das Holz ist auch schwarz (lackiert) könnte ich mit dem Schläger weiter spielen, dürfte aber nur noch die Rote Seite zum schlagen
nehmen (zb Penholder oder drehen)

Das gleiche ist wenn zb der Griff abgebrochen ist. Wo steht das das Holz nen Griff haben muss bzw welche Länge und Form der haben muss. Wenn ich den Schläger dann ohne Griff festhalten kann ich damit auch weiter spielen....
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #9  
Alt 19.11.2012, 10:48
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AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

"mutwillig" war die Ausgangsfragestellung

und Du hast natürlich Recht -man darf selbstverständlich auch mit nur einem Belag weiterspielen - habe ich nur noch nie erlebt dass jemand der es gewohnt ist "zweiseitig zu schlagen" es auch gemacht hat ... vom Stress des SRaT will ich gar nicht reden der dann zählen muss
ohne Griff habe ich einmal erlebt, aber nur 3 Ballwechsel lang, dann hat es der Kontrahent aufgegeben ...
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  #10  
Alt 19.11.2012, 10:54
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AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Also nur mit einer Seite spielen geht zumindest bei mir hanz gut. Ich spiele LN auf einer Seite. Im Training mache ich dann aus Trainingszwecken dann schonmal nen Spiel wo ich nur die rote NI Seite freiwillig benutze. also entweder alles VH umlaufen oder rechtzeitig drehen. Das geht eigentlich ganz gut. Umgekehrt kenne ich LN Störspieler die eh den ganzen Tisch mit der Noppe reinhalten. Wenn da der NI belag weg wäre würden die garnicht merken außer beim Aufschlag
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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