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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Spielgemeinschaften zugelassen
Neue WO:
Spielgemeinschaften dürfen künftig unterhalb der sechsthöchsten Klasse von den Mitgliedsverbänden des DTTB erlaubt werden. In den untersten Gliederungen ist dies auch für den Jugendbereich möglich. |
#2
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Das ist ne Superidee, die aber leider viele Probleme beinhaltet. Speziell wenn es dann um Ersatzgestellung geht.
Beispiel: In der Jugendverbansliga stellt Verein X die Spieler A+B. Verein Y: C+D. Nun fehlt ein Spieler. Wer darf Ersatz spielen. Schüler beider Vereine? Das geht noch. Aber umgekehrt wird es schwer. Die Herrenabteilungen sind getrennt. Verein X Spielt in der 1. KK Verein Y Landesliga. Dürfen A+B nur in X Ersatz spiele? Das ginge dann nicht (im WTTV) da 1.KK zu niedrig. usw. Wird sehr schwierig zu regeln... Dann lieber die Spieler in einem Verein zusammenfassen und danach können die zu ihren jeweiligen Vereinen zurück gehen. Problem wenn die dann noch wollen. Wie im Beispiel gehen A+B bestimmt nicht gerne in die 1. KK??? Die Formulierung ist unklar.....ist die sechsthöchste Liga insgesamt gemeint-> Wäre im WTTV unterhalb der Landesliga. Bei der Jugend wäre es die unterste Liga 2.KK. wenn es da überhaupt 6 Ligen gibt (Unser Kreis: VL, BL, BK, KL 1.KK, 2.KK) da gibt es keine unterhalb der sechsten. Oder ist die Sechsthöchste von den Mitgliedsverbänden gemeint (wie es oben wörtlich steht) die sechsthöchste des WTTV wäre die BK. Also gilt es nur ab Kreisliga. Oder sind die Sechs höchsten Klassen gemeint????-> Allgemein wären das die 1. BL 2. BL und RL jeweils der Damen und Herren. Dann wäre es ab OL möglich. Was nun???? Gilt es nur für Herren oder auch im Jugend und Schüler und Mädchenbereich? |
#3
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Zitat:
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#4
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Zitat:
Ich bringe in Kürze den genauen Text. |
#5
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Zitat:
vielleicht haetten wir uns damit ja eine menge arbeit vor 1,5 jahren sparen koennen um 2 vereine zusammenzubringen. gruss |
#6
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Zitat:
11.1 Vereinsmannschaften eines Vereins dürfen nur aus Spielern gebildet werden, die alle für diesen Verein spielberechtigt sind. An Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften sowie an Pokalmeisterschaften dürfen ausschließlich Vereinsmannschaften teilnehmen. 11.2 Abweichend von 11.1 dürfen die Mitgliedsverbände bei Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften im Damen- und Herrenbereich in Spielklassen unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse bzw.- wenn es in einem Mitgliedsverband keine Spielklasse unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse gibt- in der untersten Spielklasse, sofern sich diese unterhalb der vierthöchsten Spielklasse befindet, Mannschaften zulassen, bei denen der eine Teil der Spieler für einen Verein und der andere Teil der Spieler für genau einen anderen Verein spielberechtigt ist. Solche Mannschaften mit Spielern zweier Vereine werden "Spielgemeinschaften" genannt. Bei Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften im Jugend- und Schülerbereich dürfen die Mitgliedsverbände Spielgemeinschaften in den Spielklassen ihrer untersten Gliederung (Kreisverbände o.ä.) zulassen. 11.3 Spielgemeinschaften dürfen an weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften auf den Ebenen der Regionalverbände und des DTTB nicht teilnehmen. Die neue, beschlossene WO wurde erst vor einigen Tagen verschickt und dürfte bald vom DTTB veröffentlicht werden. Geändert von Rudi Endres (18.12.2003 um 11:18 Uhr) |
#7
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Nicht schlecht!
Heißt das, daß der Kreis das im Einzelfall genehmigen muß? Und wenn der Kreis zustimmt, gibt es keine weiteren Hürden? Braucht man dazu im Kreis einen allgemeinen Beschluß am Kreistag, daß man Spielgemeinschaften erlaubt? Oder kann man einfach einen Antrag stellen, daß man mit Verweis auf die neue WO eine Spielgemeinschaft gründen will? |
#8
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Zitat:
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#9
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Hi Leute,
nur zur Info: im Bezirk Düsseldorf im Jugendbereich BL Jugend Bezirksliga (Staffel 1) bilden wir eine Spielgemeinschaft mit TUS Wickrath. Auf der ASV Süchteln Homepage haben wir unter der Jugendabteilung "SG Wickrath" aufgenommen. In der Staffelleitung "firmiert" das alles unter TUS Wickrath, wie ich gesehen habe und nicht unter SG Wickrath/Süchteln. Sehe ich das richtig, wenn wir sowas auch hätten machen können ? Ciao Norbert |
#10
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Zitat:
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