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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 31.10.2009, 15:10
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AW: frage zum belagkleben

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Mit der gleichen Logik wäre jedes Holz legal, egal was für Schichten enthalten sind, solange es privat und außerhalb des Spiels angefertigt wurde, das geht die ITTF ja schließlich nichts an.
Das ist nicht die gleiche Logik, sondern ziemlich umgekehrte Logik.

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ich bleibe dabei, ich kann nachvollziehen, dass Prozesse, die außerhalb des Spiels liegen, nicht verboten werden dürfen. Dafür darf aber ein x-beliebiger Zustand definiert werden und wenn der nicht eingehalten wird, ist das Material nicht zulässig, egal, wie das zustande gekommen ist.
Da sind wir uns absolut einig.

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Du sagst, dass der Zustand aktuell nicht verboten ist. Kann sein - aber er ist nicht nochmal explizit und extra verboten, weil bereits der Vorgang (in der Annahme, das sei haltbar) verboten worden ist und man daher nicht das Ergebnis _nochmal_ verbieten muss.
Guter Zug. Allerdings darf der Vorgang von ITTF nicht verboten werden (meine Hauptthese). Ansonsten ist es logisch, was du sagst. Das heißt, wenn sie den Vorgang verbieten dürften, dann ja, sie müssten nicht nochmal das Ergebnis verbieten. Aber, wie gesagt, und hier sind wir uns offensichtlich einig, den Vorgang dürfen sie nicht verbieten.

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Wenn klar wird, dass man das Kleben nicht verbieten kann, allerdings eher wegen Eingriffen in die persönliche Freiheit/Selbstbestimmung, als wegen Eigentumsproblemen, dann wird man den Zustand als verboten definieren (z.B. materialkundliche Hinweise für Kontakt mit einer nicht erlaubten Substanz, Abweichung von Schwammporengrößen usw.).
Aus meiner Sicht hat ITTF so viel und so konsequent Mist gebaut, dass ohne Druck von außen keine Korrekturen zu erwarten sind imho.
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  #32  
Alt 01.11.2009, 22:34
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AW: frage zum belagkleben

Cool - dann ham wir's ja!
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  #33  
Alt 01.11.2009, 23:59
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AW: frage zum belagkleben

Zitat:
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Cool - dann ham wir's ja!
Ja, und es gibt noch mehr von ITTF:

Zitat:
2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden.
Anm.: „Austragungsstätte“ bedeutet das gesamte Spielgebäude sowie das Gelände, auf dem das Gebäude steht, einschließlich Eingangsbereich, Parkplatz und ähnliche Einrichtungen.
Ich glaube, das dürfen sie von den Veranstaltern verlangen: "zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden"

Aber sie dürfen nicht den Spielern verbieten, sonst irgendwo in der Austragungsstätte zu kleben.
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  #34  
Alt 02.11.2009, 12:36
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NicoZ kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: frage zum belagkleben

Auch nicht via Hausrecht? Das würde letztlich übrigens implizeren dass niemand Spielern das Benutzen von Drogen - womöglich noch in der Öffentlichkeit - untersagen darf. Irgendwie mag ich das nicht so recht glauben und vermute (ich weiss es nicht!) dass es da irgend ein Gesetz oder was auch immer außerhalb der Tischtennis-Regeln gibt, welches das Erlaubt.

Im Übrigen... "den Sport in Misskredit bringen" lässt sich sehr weit auslegen. (Unter Umständen sogar auf die eigenen vier Wände sofern irgendwie öffentlich einsehbar und mit dem Sport in Verbindung? Ex: wochenendliche öffentiche Einladung zur Schlägermanipulation?) Warum also nicht sagen "Verwendung schädlicher Lösungsmittel, die potentiell alle schädigen, die sie einatmen können UND die indirekt Werbung für diese gesundheitsschädlichen Stoffe machen (durch Sichtbarkeit allein) schaden dem Sport"? Ich denke diese Argumentation ist nicht allzu abwegig. Immerhin konnte man ja auch Alkohol- und Tabakwerbung verbieten.
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