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  #71  
Alt 15.06.2010, 10:36
Marco H aus T in B Marco H aus T in B ist offline
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Marco H aus T in B ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Aber trotzdem stimmt Deine Schlussfolgerung nicht... Wenn ein SR einen Schläger durchwinkt, wird dieser dadurch nicht automatisch regelkonform.

Das habe ich auch gar nicht behauptet. Ich habe nur gesagt, dass jemand mit einem vom Schiedsrichter genehmigten Schläger spielen darf. Das Problem ist die fehlende Kontrollierbarkeit. Deshalb ist es eine moralische Frage, denn derzeit kann man nur an die Spieler appellieren, sich regelkonform zu verhalten. Aber beweisen kann hier niemand irgendwas.

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:21 Uhr)
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  #72  
Alt 15.06.2010, 10:51
macbean macbean ist offline
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macbean ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von Eiszaepfle Beitrag anzeigen
Erst auf der letzten SR-Fortbildung (WTTV) wurden wir abermals dazu angehalten Noppen auf ihre Glattheit hin zu testen. Als Vergleich bekamen wir einen Fakir vorgelegt.
Wenn ein Spieler bei einem Turnier mit einem Glatten Badman oder Feint Long II/III oder ähnlichem spielen möchte, sollte er besser einen Ersatzschläger dabei haben... .

Am kommenden Wochenende sind die besagten Senioren Meisterschaften in Lübbecke, ich werde leider nicht schiedsen können aber der OSR vor Ort wird einen solchen Belag sicherlich nicht zulassen!

Viel schlimmer wird für die Zukunft sein das Enez nicht mehr zulässig ist...!
Und was willst du machen, ihm den Schläger klauen oder ihn nicht zulassen?
Du kannst kein Urteil abgeben, nur aufgrund dessen dass du einen Noppenbelag anguckst oder drüberstreichst.
Es muss eine Messung erfolgen, die vor Ort dann dementsprechend eine Disqualifikation bzw. einen Schlägerwechsel zur Folge hätte.
Oder willst du etwa auch das dir ein Polizist ohne Messung/Nachweis einfach die Pappe wegnimmt nur weil er der Meinung ist, dass du deutlich zu schnell warst.
__________________
Sind sie zu stark- bist Du zu schwach

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:22 Uhr)
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  #73  
Alt 15.06.2010, 10:58
macbean macbean ist offline
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macbean ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Aber trotzdem stimmt Deine Schlussfolgerung nicht... Wenn ein SR einen Schläger durchwinkt, wird dieser dadurch nicht automatisch regelkonform.
Gerade wenn der SR sich nicht traut, bei fehlenden Messgeräten oder Messwerten eine unpopuläre, aber naheliegende Tatsachenentscheidung zu treffen, ist es sogar eher wahrscheinlich, dass sehr viele nicht regelkonforme Schläger trotzdem gespielt werden dürfen. Gleiches gilt für falsche Aufschläge, wo selbst bei vom Fernsehen übertragenen Spielen die SR nicht die Eier haben, klare Regelverstöße zu ahnden. Dadurch wird ein Aufschlag, der verdeckt oder schräg angeworfen wird, auch nicht regelkonform.
Falsch, denn ein falscher Aufschlag kann geahndet werden.
Falsche Beläge, kleben oder ähnliche Dinge sind nunmal kaum zu testen.
Ist genauso im Leistungssport, dort hinkt die Anti-Doping-Agentur mit ihren Methoden auch den neuesten Dopingmitteln hinterher.
Blutdoping wird kaum noch jemand machen, denn es ist mittlerweile nachweisbar.
Die haben garantiert mittlerweile andere Substanzen die sie sich reinballern, leider gibt es hier keine Testmöglichkeiten.
Und auch bei Noppen, kleben und tunen sieht es ähnlich aus, man darf es nicht bzw. muss Regeln einhalten, aber Nachweismöglichkeiten gibt es nicht.
Somit muss man hoffen das jeder ehrlich ist und sich an die Regeln hält.
Wer daran glaubt, glaubt auch an die Weihnachtsfrau, die sich mit den Wichteln vergnügt während ihr Mann die Geschenke ausliefert.
__________________
Sind sie zu stark- bist Du zu schwach

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:22 Uhr)
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  #74  
Alt 15.06.2010, 11:00
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Setz-It Setz-It ist offline
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AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von Marco H aus T in B Beitrag anzeigen
Das habe ich auch gar nicht behauptet.
Doch, hast Du. Hier:

Zitat:
Zitat von Marco H aus T in B Beitrag anzeigen
Da sollten doch eigentlich Tischschiedsrichter vorhanden gewesen sein, die sich ja nunmal jeden Schläger vor dem Spiel anschauen. Wenn dieser nicht beanstandet wurde und du auch keinen Protest eingelegt hast (wovon ich nun mal ausgehe), war der Schläger offiziell Regelkonform.
Wenn ein Schläger nicht beanstandet wird und kein Protest eingelegt, wird dadurch ein Schläger eben nicht offiziell regelkonform.

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:30 Uhr)
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  #75  
Alt 15.06.2010, 11:06
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Fozzi Fozzi ist offline
Wir schaffen das!
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Fozzi kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von macbean Beitrag anzeigen
...
Du kannst kein Urteil abgeben, nur aufgrund dessen dass du einen Noppenbelag anguckst oder drüberstreichst.
...
Ist das so? Glaube ich eigentlich nicht. Wenn ich es recht weiß, kann das ein OSR sehr wohl, zB wenn er (ohne Prüfmittelmittel) auffällige Verfärbungen oder veränderte Spieleigenschafften erkennen kann (Mallorca-Sriver).
__________________
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
Bertrand Russell

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:31 Uhr)
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  #76  
Alt 15.06.2010, 11:10
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AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von macbean Beitrag anzeigen
Falsch, denn ein falscher Aufschlag kann geahndet werden.
Falsche Beläge, kleben oder ähnliche Dinge sind nunmal kaum zu testen.
Man kann einen Schläger als SR, der sich auskennt, auch per Tatsachenentscheidung verbieten. Dazu zählt ein Belag, der sich durch Abspielen so stark abgenutzt hat, dass er sich vom zugelassenen Zustand stark unterscheidet. Wenn z.B. der SR fragt, warum sich der NA-Badman so stark vom Petar-Badman unterscheidet und als Antwort "Ist schon so abgespielt!" bekommt, kann er NA mit dem Ersatzschläger antreten lassen, wenn er den Unterschied vom Originalzustand zu groß empfindet, . Das gilt auch für alte Sriver usw. :

Zitat:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf
Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind,
können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften
der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Daraus ergibt sich für mich im Umkehrschluss, dass größere Abweichungen eben nicht zugelassen werden können.

Das ist im diskutierten Fall also auch ohne Messgerät oder Nachweis einer Nachbehandlung ohne Probleme möglich, das wird jedoch nicht oft ausgeschöpft.

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:31 Uhr)
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  #77  
Alt 15.06.2010, 11:20
Petar Petar ist offline
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AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von macbean Beitrag anzeigen
Und was willst du machen, ihm den Schläger klauen oder ihn nicht zulassen?
Du kannst kein Urteil abgeben, nur aufgrund dessen dass du einen Noppenbelag anguckst oder drüberstreichst.
Es muss eine Messung erfolgen, die vor Ort dann dementsprechend eine Disqualifikation bzw. einen Schlägerwechsel zur Folge hätte.

Das stimmt natürlich nicht. Ein Schiedsrichter muss nicht nachmessen ob ein Belag 6 oder 16 mm drüber steht. Der Belag wird zu recht geschnitten, oder der Schläger bleibt nicht regelkonform. Und das ganze OHNE Messung!

Oder willst du etwa auch das dir ein Polizist ohne Messung/Nachweis einfach die Pappe wegnimmt nur weil er der Meinung ist, dass du deutlich zu schnell warst.

Wenn der Polizist der Meinung ist, dass du ganz klar betrunken bist, wird er dich auch ohne Promile-Messung nicht weiter fahren lassen.

Ein Moron (IQ zw. 50-70, mentales Alter 8-12 J.) wird mit geschlossenen Augen beim "Streichtest" und ohne TT-Erfahrung ganz klar den Unterschied zwischen glatten und griffigen Badman erkennen können.
Denn wenn es passiert - dann ist der Belag nicht regelkonform, da die Oberfläche verändert ist.
Genauso wird es kaum möglich sein, nach dem gleichen Test-Verfahren, den Unterschied zwischen glatten (nachbehandelten) LN und einen verbotenen GLN festzustellen.
Das wiederrum genügt jeden durchschnitts intelligenten Menschen (IQ 90-110) um einen Urteil zu fällen.

Was ist eigentlich dein Problem in der Geschichte?

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:31 Uhr)
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  #78  
Alt 15.06.2010, 11:21
Benutzerbild von Eiszaepfle
Eiszaepfle Eiszaepfle ist offline
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Zitat:
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Und was willst du machen, ihm den Schläger klauen oder ihn nicht zulassen?
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Es muss eine Messung erfolgen, die vor Ort dann dementsprechend eine Disqualifikation bzw. einen Schlägerwechsel zur Folge hätte.
Oder willst du etwa auch das dir ein Polizist ohne Messung/Nachweis einfach die Pappe wegnimmt nur weil er der Meinung ist, dass du deutlich zu schnell warst.
Der Spieler darf freilich autark entscheiden ob er dann mit diesem Schläger spielen möchte oder nicht, damit verliert er dann allerdings unmittelbar danach das Match.
Ein Spieler der einen irregulären Schläger verwendet weiß dies in aller Regel auch und dürfte dann auch kein Problem mit dieser Entscheidung haben (nach kurzer Selbstreflexion).
Betrug ist nunmal Betrug und diesen habe ich als SR (OSR) zu unterbinden. Und ich mich dabei auf die Rechte eines OSR berufen muss, dann mache ich das eben. Ich habe mich in diesem Fall nicht zu rechtfertigen. Der Spieler ist dafür verantwortlich mir einen Schläger vorzulegen, bei dem ich nichts auszusetzen habe.
Er hat ausserdem immerzu die Chance seinen Fehler zu korrigieren, sei es durch einen Schlägerwechsel oder durch Abschneiden überschüssigen Belages.
Oberstes Gebot hat immer die Durchführung eines Matches!
__________________
"Es ist solange nicht wahr, bis es dich zum Lachen bringt. Aber du verstehst es nicht, bis es dich zum Weinen bringt."
(Illuminatus!)

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:32 Uhr)
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  #79  
Alt 15.06.2010, 11:22
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Peter Igel Peter Igel ist offline
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Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:32 Uhr)
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  #80  
Alt 15.06.2010, 11:39
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4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf
Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind,
können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften
der Oberfläche nicht entscheidend verändern.


Daraus ergibt sich für mich im Umkehrschluss, dass größere Abweichungen eben nicht zugelassen werden können.
Stimmt - denn "können" bedeutet zweifelsfrei und eindeutig:

Der betreffende Belag (Schläger) muss nicht zum Spiel zugelassen werden!!!

(- da können hier einige drehen und wenden so oft und so viel wie sie wollen...)

Im übrigen ist die Scheinheiligkeit, Heuchelei und Verlogenheit hier ja kaum noch zu überbieten - einige setzen sich hier nahezu aufs Vehementeste für Betrug und Schummelei ein - behaupten aber gleichzeitig, sie selber würden ja diesbezüglich natürlich total ehrlich sein...

(Wer´s glaubt, wird selig, so kann man auch aus Tätern Opfer machen...)

Ein gutes Beispiel: Petar - er ist zwar auch gegen die GLN-Regel, hält sie aber aus grundlegenden moralischen Erwägungen (Anstand, sportliche Fairness...) ein und verteidigt nicht die (laut macbean) vielen andern, die sich ihr eigenes Rechtfertigungs-Gebilde zurechtzimmern, um ruhigen und seligen Gewissens auch noch großkotzig weiter zu betrügen...

Mit so einer Masche geht letztendlich jedes soziale Gebilde einmal zwangsläufig vor die Hunde - wo jeder seine eigenen Regeln, Bestimmungen und Gesetze auslegen und letztlich willkürlich auf den Kopf stellen kann

Und absolute Kontrolle wird es nie geben - ein bisschen auf Moral, Anstand und Ehrlichkeit wird man sich immer verlassen (können!) müssen - sonst sieht es bald überall so aus wie in der internationalen und globalisierten Finanzwelt!

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:32 Uhr)
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