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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#41
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AW: Verbotener Belag?
Rechtlich gesehen brauchst du keinen Kassenbeleg. Du kannst auch einfach mit einem hingehen, der beim Kauf dabei war. Und wenn es deine Oma war. Und wenn niemand dabei war, gib einfach deinen Kumpel an. Der Händler weiss ja auch nicht mehr, ob da jemand dabei war oder nicht. Bei uns stempelt der Händler deswegen jeden Belag mit Datum und Shop auf dem Schwamm. Und was heisst nichtmehr im Computer? Entweder er kann sich an dich erinnern oder nicht. Das ist das Problem, mit Kindern oder Jugendlichen kommen sie dann mit fadenscheinigen Ausreden. Er hätte dir das Ding vielleicht gar nicht verkaufen dürfen, weil du nur eingeschränkt geschäftfähig bist. Weiss da jemand, wo da die Grenze ist?
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#42
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AW: Verbotener Belag?
Mist, Fastest war schneller. Zu langsam geschrieben. Der heisst wohl nicht umsonst Fastest.
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#43
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AW: Verbotener Belag?
Zitat:
Bis 7 Jahre nicht geschäftsfähig. Ab 18 voll Dazwishcen beschränkt. Aber Taschengeldparagraph erlaubt volle Geschäftsfähigkeit für Geldmittel, die dem Jugendlichen zur freien Verfügung überlassen worden sind. Wobei dann natürlich immer die Frage ist, hat der Jugendliche 30 Euro bekommen als Taschengeld usw. Andererseits die Frage wenn der Bezahlt hat wo hat er die her? Hat die Mutter ihn damit einkaufen geschickt (Lebensmittel) und er hat nen Belag gekauft? Hat er die aus dem Sparschwein genommen, wo er eigentlich nur Geld für den Führerschein reinpacken sollte? Ich denke bei den heutigen Taschengeldsätzen sind 30 Euro sicher im Rahmen dieses Taschegeldparagraphen zu vertreten. Wenn nicht hätten die TT Läden nen anderes Problem. Dann würden Jugendliche alle 2 Monate mit abgespielten Belägen und den Eltern ankommen die dann sagen würden: sie durften den garnicht verkaufen. Bitte Geld zurück und dafür abgenutzte Ware zurück. Wie gesagt jetzt wird es sehr allgemein aber auch zu detailiert..
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (09.11.2010 um 15:14 Uhr) |
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#44
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AW: Verbotener Belag?
Ok, dann nimm einfach einen Kumpel, gehe da wieder hin, sag der war dabei, nun mach einen neuen rauf. Produktionsproblem hat er ja schon zugegeben.
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#45
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AW: Verbotener Belag?
Die sagen ohne Kassenbeleg geht nichts ^^
Die kennen mich zwar so.. aber ohne Kassenbeleg können die nichts machen.. |
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#46
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AW: Verbotener Belag?
Zitat:
Produktionsmangel zugegebn ok. Jetzt wird nur noch angezweifelt ob du den Belag auch wirklich da gekauft hast und wann das war. Dazu dient als Beweis normal der Kassenzettel. Aber es gibt eben auch andere Beweise zb eine Zeugenaussage des Kollegen der dich beim Kauf begleitet hat. Wenn der das aussagt ist das genauso beweiskräftig wie der Kassenzettel. Das die dir das nicht sagen sondern auf den Kassenzettel pochen ist ja wohl klar.... Frage ist dann ob du nen Zeugen hast und wenn ja ob du in "Brett13 Manier" dort dein Recht durchsetzen willst oder dir den Ärger sparen willst und das Verhältnis zu dem Laden nicht belasten und dich darum mit den 20% zufrieden gibst. Das ist deine Entscheidung....
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (09.11.2010 um 15:28 Uhr) |
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#47
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AW: Verbotener Belag?
Zitat:
Grundsätzlich zahle ich die meisten Dinge bargeldlos. Zumindest ich kaufe auch nicht ständig irgendwelche 30 € oder sonstwie teuren Artikel, dass es ein sonderliches Problem darstellen würde die Kaufbeläge abzulegen. Zitat:
Andere Leute mit in ein Problem hineinzuziehen, dass man ganz einfach damit verhindern kann in dem man Kaufbeläge aufhebt, ist sicher auch nicht mein Stil. Deshalb lege ich Kaufbeläge in eine große alte Zigarrenkisten und miste sie ab und an mal aus. Soviel kommt bei mir auch nicht zusammen. Bei den meisten anderen Menschen sich auch nicht... Scheinbar hat meine Vermutung, dass sich die meisten Händler - und speziell der Händler um den es hier geht - eher unkompliziert bei Reklamationen verhalten auch in diesem Fall bestätigt. Das dich die Info, dass zu der Reklamationsabwicklung ein Kaufbeleg gefordert wurde, dazu veranlasst solche Dinge: Zitat:
![]() Grade in dem hier geschilderten Fall, wo sich der Händler laut "Maik & Schempf" sehr kundenfreudlich verhalten hat und nichts anderes wollte, als den Kauf durch einen entsprechenden Beleg bestätigt zu sehen. Eine Ausrede hat der Händler, bei dem hier vorliegenden Sachverhalt nun mal ganz sicher nicht nötig gehabt. |
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#48
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AW: Verbotener Belag?
Zitat:
Welches Recht hat man, wenn man einen Belag abzieht und mit einem nicht definierten Kleber später wieder aufklebt und der dann nach einiger Zeit Blasen bildet ![]() Das scheint eher deinen Manieren zu entsprechen in dem Fall noch Rechte abzuleiten. Meinen ganz sicher nicht
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#49
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AW: Verbotener Belag?
es ist schon ertaunlich wie eine einfach zu beantwortende Frage zu fast 50 Beiträgen kommen kann .....................
@Moderator : bitte alle 40 Beiträge streichen die nichts mit dem Thema zu tun haben |
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#50
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AW: Verbotener Belag?
Zitat:
Wobei die erste Frage sehr leicht zu beantworten ist ist eben die 2. (+3.) eben schon etwas schwieriger. Von daher sicher alles im Bezug auf den Ausgangspost ontopic
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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