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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #531  
Alt 17.04.2011, 10:25
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

gut, dass wir mit Frank einen Latiner als Mod haben, der muss mir immer übersetzen
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  #532  
Alt 18.04.2011, 08:03
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Ich habe jetzt noch einmal nachgesehen, und auch nach dem Handbook for match officials gibt es keine Handhabe, einen zu glatten Belag, der die übrigen Bestimmungen erfüllt, auszusieben.
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  #533  
Alt 18.04.2011, 08:54
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Glatte Noppen sind verboten. Es ist dabei völlig unerheblich warum der Noppenbelag glatt ist. Wird das von einem Schiedsrichter festgestellt - z.B. mit einem Reibetest - lässt er den Schläger für das Spiel nicht zu.
"Glatte Noppen sind verboten." Da hast Du Recht.
"Es ist dabei völlig unerheblich warum der Noppenbelag glatt ist." Stimmt.

"Wird das von einem Schiedsrichter festgestellt - z.B. mit einem Reibetest - lässt er den Schläger für das Spiel nicht zu." stimmt leider nicht!

Die Glattheit ist ganz klar formuliert. Man kann sie leider nicht nach persönlichen Gefühl einschätzen. Es reicht nicht!
Glatte Noppen müssten einen Reibungswiederstand unter 25 Millinewton haben, dann ist der Belag nicht mehr regelkonform. Mit keinem Reibetest (so wie mit dem Ball über den Belag streichen) - kann man diesen Reibungswiederstand genau feststellen und zum Protokoll geben.
Der Regel ist so dämmlich, dass sich auf ganz konkrete Zahlen bezieht, stellt aber den "Kontrolleur" (also den Schiedsrichter) kein Kontrollgerät zu Verfügung.

Neuestes Beispiel gestern bei Württ. MM in Nattheim.
Der Schiedsrichter meinte, er kann die genaue Reibungswiederstand ohne das Gerät natürlich nicht genau feststellen, obwohl der Noppen-Belag ganz klar glatt ist - und damit eigentlich nicht regelkonform.

Es gibt es nicht - "der Belag ist klar dicker als 4,0 mm!" Das geht nicht!
Der Belag ist 4,12 mm dick und damit nicht regelkonform - ist was anderes.

Es gibt auch nicht - ich schätze - "der VOC-Wert ist bestimmt zu hoch!" Das geht auch nicht! Aber mit "VOC-Wert liegt bei 3,2 und damit ist der Schläger nicht regelkonform" - ist wieder was anderes.

Also: "Der Noppen-Belag ist zu glatt, weil Reibungswiederstand nur _XX_ Millinewton ist!" und nicht anderes! "Ich schätze..." - gibt es leider nur samstags auf Flohmarkt...

Geändert von Petar (18.04.2011 um 09:38 Uhr)
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  #534  
Alt 18.04.2011, 09:15
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Nochmal: der SR darf einen Belag nicht rausnehmen, weil er einfach nur zu glatt ist, sondern nur, wenn a) der Belag auch sonst irgendwie auffällig (unregelmäßig, unvollständig, zu glänzend, keine einheitliche Farbe) UND zu glatt ist, dass ein Zulassen wegen abweichender Oberflächeneigenschaften nicht tolerabel ist oder er b) eine Nachbehandlung als erwiesen ansieht, was bei einem neuen Belag, der griffig sein müsste, aber stattdessen überall gleichmässig glatt ist, in bestimmten Fällen sehr plausibel sein kann. Dann sollte aber auch die vermutete Nachbehandlung als Grund für die Unzulässigkeit angegeben werden.
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  #535  
Alt 18.04.2011, 11:34
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Die Glattheit ist ganz klar formuliert. Man kann sie leider nicht nach persönlichen Gefühl einschätzen. Es reicht nicht!
Geht das schon wieder los...

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Glatte Noppen müssten einen Reibungswiederstand unter 25 Millinewton haben, dann ist der Belag nicht mehr regelkonform. Mit keinem Reibetest (so wie mit dem Ball über den Belag streichen) - kann man diesen Reibungswiederstand genau feststellen und zum Protokoll geben.
Der Regel ist so dämmlich, dass sich auf ganz konkrete Zahlen bezieht, stellt aber den "Kontrolleur" (also den Schiedsrichter) kein Kontrollgerät zu Verfügung.
Hier zum gefühlten 103.297gsten mal:
Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des gesamten verwendeten Spielmaterials liegt in der Verantwortlichkeit des Oberschiedsrichters. Punkt.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Neuestes Beispiel gestern bei Württ. MM in Nattheim.
Der Schiedsrichter meinte, er kann die genaue Reibungswiederstand ohne das Gerät natürlich nicht genau feststellen, obwohl der Noppen-Belag ganz klar glatt ist - und damit eigentlich nicht regelkonform.
Das war leider ein fauler und feiger Schiedsrichter, der jeglicher Konfrontation aus dem Weg gehen wollte.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Es gibt es nicht - "der Belag ist klar dicker als 4,0 mm!" Das geht nicht!
Sicher geht das. Wenn der Belag daumendick ist, ist der klar dicker als 4mm und damit raus.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Es gibt auch nicht - ich schätze - "der VOC-Wert ist bestimmt zu hoch!" Das geht auch nicht!
Auch das geht, wenn mir beim Riechen am Schläger die Luft wegbleibt oder ich danach benebelt bin.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Also: "Der Noppen-Belag ist zu glatt, weil Reibungswiederstand nur _XX_ Millinewton ist!" und nicht anderes! "Ich schätze..." - gibt es leider nur samstags auf Flohmarkt...
Es ist ja mitunter auch kein Schätzen, sondern Wissen. Lediglich die genaue Zahl fehlt. Die braucht der OSR auch nicht. Siehe oben: Die endgültige Entscheidung...
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  #536  
Alt 18.04.2011, 12:22
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

@ Snape

Sorry, aber Du irrst Dich gewaltig...
Da hat Dir jemand nur Quatsch erzählt.
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  #537  
Alt 18.04.2011, 12:29
Petar Petar ist offline
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Ich könnte Dir 10 Schläger mit Belag VOC-Werte zw. 3,1 und 4,0 zeigen -
also lt. WO nicht regelkonformen Schläger und
10 Schläger mit VOC-Werten zw. 2,0 und 3,0 - also regelkonforme Schläger.
Abgesehen davon, dass manche nicht zugelassenen Kleber kaum riechen...

Da kannst Du Deine Nase da lange aufhängen und wirst trotzdem nicht regelkonformen von nicht regelkonformen Schläger unterscheiden können.

Also bitte sachlich bleiben und kein Quatsch verbreiten.
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  #538  
Alt 18.04.2011, 12:58
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Snape kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Den Quatsch verbreitest Du.
Ich rede davon, klare Überschreitungen zu ahnden. Ich kann mit bloßem Auge auch keinen 4.5mm Belag erkennen und würde ihn zulassen, obwohl er (für mich nicht erkennbar) irregulär wäre. Ebenso einen nicht riechenden Schläger. Aber einen stark (nach Kleber o.ä.) riechenden Schläger kann man als OSR genau so problemlos verbieten wie einen daumendicken Belag.
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  #539  
Alt 18.04.2011, 13:19
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Snape Beitrag anzeigen
Den Quatsch verbreitest Du.
Ich rede davon, klare Überschreitungen zu ahnden. Ich kann mit bloßem Auge auch keinen 4.5mm Belag erkennen und würde ihn zulassen, obwohl er (für mich nicht erkennbar)... das hier wahrscheinlich aber nur für Dich nicht erkennbar! ...irregulär wäre.

Wenn ein Belag um 0,5 mm dicker als max. genehmigte 4,0 mm sein sollte - dann gebe es keine klarere Überschreitung! Sowas dickes habe ich in meinen 40 jahre TT nicht gesehen.
Und Du würdest es natürlich zulassen!
Wann ist bei Dir die Überschreitung klar? Ab 13 cm Gesamtdicke?




Aber einen stark (nach Kleber o.ä.) riechenden Schläger kann man als OSR genau so problemlos verbieten wie einen daumendicken Belag.
So, glaubst Du?
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  #540  
Alt 18.04.2011, 13:24
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Snape Beitrag anzeigen
...
Aber einen stark (nach Kleber o.ä.) riechenden Schläger kann man als OSR genau so problemlos verbieten wie einen daumendicken Belag.
Das sind aber schon ziemlich abenteuerliche Therie, die Du da verbreitest...
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