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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#551
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Snape, ich gebe dir recht. Der OSR kann den Schläger, den er nicht für Regelkonform hält verbieten. Dafür bedarf es keiner Begründung.
Dann kommen einige Spieler und wollen dann mit dem OSR diskutieren mit so komischen Argumenten wie hier oder bei den Süddeutschen. Und sie werden dann auch noch so Zustimmer wie hier bekommen, die keine Ahnung von der Macht des OSR haben. Ich kenne da zB einen Spieler, der zerstört das Spielgerät, schimpft auf verschiedenen Sprachen, macht bei knappen Spielständen absichtlich falsche Aufschläge, hat mehrere nicht regelkonforme Schläger in der Tasche, coacht während dem Spiel andere Spieler usw. Dieser Spieler glaubt, da er noch nie gesperrt wurde, sein Verhalten sei so in Ordnung. Und er könne dann dem Schiri erzählen, was der zu tun habe. Und wenn dieser dann nicht nach seinem Gutdünken entscheide, versucht er den OSR unter Druck zu setzen.(zb er schreibt einen Bericht an den Verband, oder er kenne diesen und jenen sehr gut, was wohl leider stimmt)
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Lieber am Busen der Natur, als am Arsch de Welt |
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#552
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Die Regeln mögen ja tatsächlich so sein, wie Mighty oder Setz-it aus dem englischen Original zitiert haben. Wenn eine andere Regel besagt, dass der SR eine "Tatsachenentscheidung" vor Ort trifft (unabhängig davon, ob er einfach nur gerochen, gerieben oder geleckt hat), dann overruled das einfach jede andere Regel. Da muss man sich auch gar nicht mehr die Mühe machen, die Originalregeln korrekt zu übersetzen. Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
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#553
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
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#554
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Du sagst, dass das nicht so ist und gleichzeitig, dass es keine Möglichkeit gibt Nachbehandlungen nachzuweisen. Somit ist nach deiner Auffassung eine glatte Noppe zulässig - solange sie auf der gültigen LARC steht. Abnutzung ist für dich kein Kriterium, dass dazu führen kann einen Schläger für unzulässig zu erklären. Nachbehandeln kann man nicht nachweisen und somit kann jeder Spieler behaupten, dass die Glattheit durch "natürliche" Abnutzung hervorgerufen wurde - und diese ist ja deiner Meinung nach zulässig. Also behauptest du, dass glatte lange Noppen laut Regel erlaubt sind. Genau das ist absurd. DIe Regel besagt, dass Abnutzung, die zu einer entscheidenden Veränderung der Oberflächeneigenschaft führt nicht zulässig ist. Du kannst gern weiter darauf rumreiten, dass du es streng nach deiner eigenen Semantik betrachtest und zu einem anderen Schluss kommst. Ich schrieb dir schon mal, dass du dann das Wort Vollständigkeit mal etwas anders und zwar in Richtung "Unvollständigkeit durch Abnutzung" betrachten solltest, damit es dann wieder ganz klar und eindeutig wird. Im Grunde ziehst du dich nur an der Übersetzung des Wortes continuity hoch. Wenn's dir Spaß macht - meinetwegen... Ich ziehe mich nicht daran hoch, dass continuity mit Vollständigkeit übersetzt wurde. Ich verstehe auch so ganz eindeutig was damit: Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit (Kontinuität) des Belags die auf auf Abnutzung zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. ...gemeint ist. So verstehen es übrigens auch alle Schiedsrichter, mit denen ich darüber gesprochen habe. Darunter waren zwei, die das auch genau so lehren. |
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#555
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Wann die Eigentschaften allerdings entscheidend verändert sind - kann man z.Zt. nicht stichhaltig feststellen! Warum nicht? Hier die Antwort: - entweder müsste ich wissen bei den orig. Belag wie groß die Reibungswiederstand ist und dann nachmessen, wie weit sie sich entscheidend verändert hat, oder - die Reibungswiederstand liegt schon unter 25 Millinewton! Das wäre automatisch nicht regelkonformer LN-Belag. Ohne Messgerät wird man hier nichts feststellen können in wie weit sich der Belag verändert hat, ob es abgespielt ist und wie hoch die Reibungswiederstand in Zahlen ist? Ich habe mit viele Schiedsrichter über das Thema gesprochen und man erklärte mir, dass es z.Zt. keine andere Möglichkeit gebe (bei fehlenden Nachweis) und man muss es einfach so tolerieren. Geändert von Petar (19.04.2011 um 13:01 Uhr) |
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#556
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
@Brett13
Eine Veränderung der Oberfläche ist nur ein Problem, wenn es dadurch zu einer nicht mehr gleichmäßigen oder unvollständigen Oberfläche, einer Verfärbung o.ä. kommt. Sonst würde es eine anders formulierte regel geben. Ich habe bereits gesagt, dass nachbehandelte Beläge nicht zulässig sind, dass man aber eine Nachbehandlung auch von einem gleichmäßigen Abspielen unterscheiden können muss, um dem Spieler kein unrecht zu tun. Übrigens gehen die meisten stark abgespielten Beläge durch ein Zwischenstadium, bei dem die Trefferzone sehr viel stärker abgespielt ist, als am Rand. Hier könnte dann das Argument der Gleichmäßigkeit ziehen, aber ich betone nochmals: nicht das der Glätte. Ein mittig stark abgespielter Sriver, der außen hochgriffig ist, kann beanstandet werden. Auch könnte man sich vorstellen, dass ein NI-Belag in vielen Glättegraden rauskommen kann - da dies kein Zulassungskriterium für NI ist und deshalb wahrscheinlich auch nicht gemessen und protokolliert wird, könnte ein glatt hergestellter Sriver völlig legal sein. Worum sollte dann ein gleichmäßig abgespielter, farblich korrekter, vollständiger glatter Sriver ein Problem darstellen. Zum Nachbehandeln - entweder muss es ein Verfahren geben, mit dem man eine Nachbehandlung nachweisen kann (Mikroskopie, VOC-Werte) oder der SR muss es aufgrund von Indizien entscheiden, damit kann ein Belag, der gehärtet oder geglättet wurde wegen einer Nachbehandlung beanstandet werden, aber nicht wegen der Glätte, sondern eben wegen der Nachbehandlung - ich hoffe, das ist jetzt endlich klargeworden - im Spielbetrieb gibt es keine zu glatten Beläge - es gibt nur korrekte oder nichtkorrekte wegen Farbe, Gleichmäßigkeit usw. oder wegen Nachbehandlung. Wenn ein Belag in einer hiervon nichtbetroffenen Eigenschaft (z.B. Glattheit) abweicht, wird das erst zum Problem, wenn diese Eigenschaft nicht gleichmäßig verteilt ist oder ein weiteres Kriterium nicht eingehalten wird. Z.B. Ein Sriver ist in der Mitte völlig glatt, außen hochgriffig -> Belag kann als unzulässig eingeschätzt werden, Sriver ist überall völlig glatt -> Glattheit reicht zum Unzulässigerklären nicht aus, weitere Abweichung wird benötigt. Genauso ist es auch bei den Noppen. Feint in der Mitte durch jahrelanges Spielen völlig glatt, außen noch griffig -> unzulässig, Feint überall glatt - zulässig solange kein nachbehandeln angenommen wird oder anderes Kriterium verletzt worden ist. Mit der Kontinuität/Vollständigkeit - ich denke, für die meisten sind die Zeichen einer Abnutzung ein leichtes Ausfransen, durchscheinende Noppen bei Ni oder leichte Risse am Rand und nicht die Abnahme der Dicke oder eine Änderung der Oberflächeneigenschaften durch Abspielen - für diese ist außerdem die Ebenheitskontrolle vorgesehen, nicht die Prüfung der Glattheit. Ein Riss oder eine Ausfransung soll nicht die Absprungeigenschaften verändern, das ist damit gemeint, und nicht ob durch eine fehlende Griffigekeit ein klassicher Belag durch Alterung, Abgespieltsein usw. andere Spieleigenschaften hat. |
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#558
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Welche Gründe kann man als Schiedsrichter denn außer einer Nachbehandlung für die Existenz eines gleichmäßig glatten Feint heranziehen?
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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#559
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Im Sommer auf der Hutablage vergessen
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
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#560
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Ich würde aber schon behaupten, dass dies eine Nachbehandlung wäre, oder? Wenn nicht, würde ich nämlich auch ganz schnell wieder glatte Noppen spielen ...
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