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  #1  
Alt 23.10.2003, 08:27
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Benjamin Benjamin ist offline
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Benjamin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zulassung GEWO Beläge

Hallo zusammen,

ich habe heuet mal einen Blick in die Zulassungsliste geschaut.
Da sind von GEWO nur noch sehr wenig Beläge erfasst..
So ist nur der Loop aufgeführt, es gibt aber den Loop und den Loop soft.
Es ist nur der Target air TEC aufgeführt, des gibt von diesem Belag aber noch den UltraKlick usw.

Was ist da los? Ist wirklich nur der Belag erlaubt, der "genau" aufgeführt ist?

Grüße
Benjamin
__________________
ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen...
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  #2  
Alt 23.10.2003, 08:30
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Benjamin Benjamin ist offline
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Benjamin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Zulassung GEWO Beläge

Zitat:
Zitat von Benjamin
Hallo zusammen,

ich habe heuet mal einen Blick in die Zulassungsliste geschaut.
Da sind von GEWO nur noch sehr wenig Beläge erfasst..
So ist nur der Loop aufgeführt, es gibt aber den Loop und den Loop soft.
Es ist nur der Target air TEC aufgeführt, des gibt von diesem Belag aber noch den UltraKlick usw.

Was ist da los? Ist wirklich nur der Belag erlaubt, der "genau" aufgeführt ist?

Grüße
Benjamin

ich sehe gerade noch etwas,

der x-plosion ist auf der druckliste nicht aufgeführt, auf der online liste schon... welche zählt?
__________________
ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen...
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  #3  
Alt 23.10.2003, 11:12
Oliman99 Oliman99 ist offline
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Re: Zulassung GEWO Beläge

Zitat aus der Zulassungsliste:
"Many racket coverings contain additional text in the rubber mould apart from the brand name and suppliers name and this does not dis-qualify
them from the List of Authorised Racket Coverings. However, the text given in the list must be there. For example, Butterfly Sriver L
also carries the text “D13-L” and Butterfly Sriver S has the addition “D13-S”, and this text could be positioned anywhere in the area reser-ved
for the text on the rubber."

=> da es sich beispielsweise beim Loop Soft um eine Zusatzbezeichnung handelt, wird er wohl zugelassen sein.
Ich glaube, daß die Obergummis nur 1x zugelassen werden müssen, und ein anderer Schwamm - wie beim Soft - jederzeit darunter gepappt werden kann.
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