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#2091
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
Zitat:
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#2092
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
stellt euch doch wiedermal auf die seite vom SL:
da ruft ein verein einen tag vor dem spiel an und sagt, dass er keine mannschaft zusammenbringt und dass er das spiel mit einverständnis des gegners gerne verlegen möchte, termin steht noch nicht fest. der gegnerische verein gibt auch beim SL sein ok. alle möchten im sinne des fairen wettbewerbes verlegen. der SL lenkt ein, ohne einen ersatztermin zu kennen, weil er auch die fairste lösung will. sehr gut bis dahin. von allen! ![]() nach ein paar tagen sagt nun der eine verein, aus verständlichen gründen, dass er keinen termin findet, an dem sie mannschaft komplett antreten kann. was machst jetzt da als spielleiter? ![]() ich wüßte die richtige lösung nicht... ![]() 8 jahre spielleiter 6 jahre kreisjugendwart 16 jahre kreisvorsitzender ehrenkreisvorsitzender |
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#2093
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
In der WO G19 steht:
"In begründeten Fällen kann der SL eine Verlegung anordnen". Da steht nirgends, was genau das sein soll. Mögliche Verlegungsgründe werden erst danach genannt, es steht aber nicht drin, dass nur die denkbar sind. Für mich heißt das, dass es im Ermessen des SL liegt, ob er die Verlegung genehmigt. Wenn ihn beide Vereine überzeugen können, ist alles gut. Diskutabel ist aber sicher, dass die Verlegung eingetragen war, aber dann doch 9:0 eingegeben wurde. Man hätte einen anderen Termin nehmen können und dann 9:0 eingeben. Aber dieses "Vergehen" halte ich für geringfügig. |
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#2094
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
Zitat:
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#2095
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
??? Kannitverstan !!!
Recht ist unteilbar |
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#2096
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
auch nicht gut. das wäre dann das letzte spiel und thalkirchen wüsste genau, was das ergebis ist, dass sie noch brauchen. ich fürchte eh, dass wir am ende die gelackmeierten sein könnten, weil wir als erste von allen fertig sind...
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#2097
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
Zitat:
Eine Verlegung von Spielterminen, die vom Spielleiter festgesetzt sind (auch der vereinbarten Anfangszeiten), ist nicht zulässig. In begründeten Fällen kann der Spielleiter eine Verlegung anordnen. Auch kann eine Verlegung beantragt oder angeordnet werden, wenn ein Spieler dieser Mannschaft (keine Ersatzspieler) für Aufgaben des Landesverbands oder des Bundes herangezogen wird. Solche Aufgaben sind die von Verbandsorganen angeordnete Teilnahme von Aktiven, Fachwarten und Schiedsrichtern an offiziellen Tagungen, Lehrgängen und Veranstaltungen, ausgenommen Spielerlehrgänge und Trainer-Aus- und -Fortbildungslehrgänge. Stets ist aber die Entscheidung des Spielleiters abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für beide beteiligten Mannschaften als verloren gewertet. Steht das Spiellokal des Heimvereins an einem Spieltermin nicht zur Verfügung, dann hat |
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#2098
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
Irgendwann muss auch die Relegation gespielt werden, lieber Mr. Pistol.
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#2099
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
Das muss jetzt reichen. Gute Nacht!!!
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#2100
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AW: 2.Bezirksliga Ammer/Würm, Herren 2011/2012
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (auch wenn das manche nicht wahr haben wollen):
G 19 "Eine Verlegung von Spielterminen, die vom Spielleiter festgesetzt sind (auch der vereinbarten Anfangszeiten), ist nicht zulässig. In begründeten Fällen kann der Spielleiter eine Verlegung anordnen. Auch kann eine Verlegung beantragt oder angeordnet werden, wenn ein Spieler dieser Mannschaft (keine Ersatzspieler) für Aufgaben des Landesverbands oder des Bundes herangezogen wird. Solche Aufgaben sind die von Verbandsorganen angeordnete Teilnahme von Aktiven, Fachwarten und Schiedsrichtern an offiziellen Tagungen, Lehrgängen und Veranstaltungen, ausgenommen Spielerlehrgänge und Trainer-Aus- und -Fortbildungslehrgänge. Stets ist aber die Entscheidung des Spielleiters abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für beide beteiligten Mannschaften als verloren gewertet." Das Spiel ist gerade nicht eigenmächtig verlegt worden, sondern in Absprache mit dem Spielleiter. Darüber hinaus hat der Spielleiter ein Ermessen ("kann" anordnen). Selbst wenn der Spielleiter sein ihm eingeräumtes Ermessen fehlerhaft ausgeübt haben sollte, ist das Spiel ja nun deswegen nicht eigenmächtig verlegt worden. Warum soll Thalkirchen also bestraft werden? Thalkirchen hat sich jedenfalls regelkonform verhalten. Und wie schon angemerkt, wo kein Kläger, da kein Richter. Bin gespannt, ob sich ein Verein den Schuh anziehen will, gegen eine derartige Entscheidung Protest einzulegen ... Na gut dann steht der Text der Wettspielordnung jetzt 3x drin ... Geändert von nbc (14.02.2012 um 23:02 Uhr) |
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