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  #241  
Alt 05.09.2012, 20:56
Tackiness Tackiness ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Hier findet sich der Link zur Satzung: http://www.tischtennis.de/dttb/satzu...V02_050911.pdf

Wo genau liest du das jetzt raus?

Natürlich ist das Bundesgericht eine höhere Instanz, aber ich denke sie müssten sich auf die selbige WO beziehen.
Siehe Paragraphen 56 ff. zu den Zuständigkeiten. Natürlich muss sich das Sportgericht (und notfalls das Bundesgericht) auf die WO beziehen, aber es ging ja darum, zu überprüfen, ob die WO wirklich befolgt wurde (d.h. ein "Formfehler" vorlag, der allein die Annullierung rechtfertigen dürfte).

Bin aber kein Jurist und werde mir da nicht weiter den Kopf zerbrechen.
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  #242  
Alt 05.09.2012, 21:03
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Ich bin auch kein Jurist, aber wie du ja selber gelesen hast klärt die Satzung (wie allgemein bei Satzungen üblich) die Zuständigkeiten und nicht die Details. Die Details finden sich in der WO und da steht eben auch nichts von der Aberkennung einer Erteilten Erlaubnis drin.

Geändert von nevada (06.09.2012 um 06:19 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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  #243  
Alt 05.09.2012, 21:10
Tackiness Tackiness ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Irgendwie verstehst du es nicht. Es geht nicht um die Aberkennung einer Spielerlaubnis als Teil des normalen Betriebs, sondern um die juristische Annullierung ("von oben") einer von der "spielleitenden Stelle" getätigten Aktion. Im übrigen war diese umstrittene Aktion nicht das Erteilen der Spielerlaubnis für Leutzsch, sondern die Annullierung der für Fraulautern erteilten Spielerlaubnis wegen "Formfehler". Letzteren Schritt hat das Gericht "einkassiert". Dadurch gilt der Wechsel nach Fraulautern weiterhin, und somit ist (laut WO!) keine 2. Spielerlaubnis möglich.

Parallele: in einem Gesetz selbst muss nicht drin stehen, dass es vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt werden kann. Das steht in der Verfassung.

Geändert von nevada (06.09.2012 um 06:20 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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  #244  
Alt 05.09.2012, 21:15
Benutzerbild von Wohlfühlbacher
Wohlfühlbacher Wohlfühlbacher ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Tackiness Beitrag anzeigen
...Aberkennung einer Spielerlaubnis als Teil des normalen Betriebs, sondern um die juristische Annullierung ("von oben") einer von der "spielleitenden Stelle" getätigten Aktion. Im übrigen war diese umstrittene Aktion nicht das Erteilen der Spielerlaubnis für Leutzsch, sondern die Annullierung der für Fraulautern erteilten Spielerlaubnis wegen "Formfehler". Letzteren Schritt hat das Gericht "einkassiert". Dadurch gilt der Wechsel nach Fraulautern weiterhin, und somit ist (laut WO!) keine 2...
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  #245  
Alt 06.09.2012, 08:23
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Allerdings verstößt der DTTB dann ja auch gegen die eigene Wettspielordnung. Oder steht da drin, dass man ausgesprochene Genehmigungen widerrufen kann?
In der Wettspielordnung steht unter B 1.4 folgendes:


Die Spielberechtigung ist ebenfalls sofort zu widerrufen, wenn im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Wechsel der Spielberechtigung falsche Angaben gemacht wurden

Ich denke mal, dass das der Passus in der WO ist, auf Grund dessen zunächst die zuvor erteilte Spielberechtigung für Fraulautern widerrufen wurde.

Nun könnte der selbe Passus auch dafür herhalten, dass die dann erteilte Spielberechtigung für Leutzsch widerrufen wurde.

Für die Erteilung einer Spielberechtigung ist laut WO B 2.1 der Mitgleidsverband zuständig. Beim Wechsel sind es die beiden beteiligten Verbände. Ich leite mal daraus ab, dass der Widerruf in dem Fall auch nur von den beteiligten Verbänden ausgesprochen werden darf. Das war hier wohl offensichtlich nicht der Fall bzw nur beim Widerruf der Spielgenehmigung für Fraulautern. Tätig im Widerruf der Spielberechtigung für Leutzsch wurde wohl der DTTB. Zuständig für alle Belange der 1. Damen BL sollte in erster Linie der Staffelleiter sein. Dieser mag durchaus berechtigt sein, bei Unstimmigkeiten wegen einer Spielberechtigung mit den beteiligten Verbänden das DTTB Sportgericht einzuschalten. Ich gehe sogar davon aus, dass ein Staffelleiter bei derartigen Dingen in hohen Klassen immer das Sportgericht hinzuzieht und ihnen die Beurteilung überlässt.

Aber vorsicht! Das ist nur eine Vermutung, die sich auf ein bisschen Stöbern in der WO stützt!!! Da mag es durchaus noch einige andere Ordnungen (wie z.B. die BLO) und Satzungen (die des DTTB z.b.) geben, die da was zu sagen. Bei dem Wust an zuständigen Regelungen bedarf es wohl Juristen um das abschließen beurteilen zu können. Genau solche sind dafür zuständig und eben nicht der "tobende Mob" hier
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  #246  
Alt 06.09.2012, 16:47
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Urteilsbegründung ist online.

kleine Rolle rückwärts, aber "im Ergebnis" korrekt.

gutes Rechtsempfinden!
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  #247  
Alt 06.09.2012, 17:11
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Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
Urteilsbegründung ist online.

kleine Rolle rückwärts, aber "im Ergebnis" korrekt.
Erklär mal wie in dieser Instanz eine "Rolle rückwärts" hätte kommen sollen???

Das war doch nur die schriftliche Urteilbegründung (Die im Übrigen nicht vollständig online ist ) zu der bereits mündlich (ähnlich detailiert wie der Auszug der schriftlichen Urteilbegründung, die nun online ist) bekanntgegebene Entscheidung des Sportgerichts?!

Der Einspruch soll ja schon vor der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgt sein. Ob der allerdings von beiden Verbänden (was wohl nötig wäre) erfolgt ist, weiß ich nicht. Abwarten also..

Komisch find ich übrigens, das KM immer noch in click-TT in der genehmigten Mannschaftsmeldung von Leutzsch zu finden ist, wo doch in dem Artikel der Eindruck entsteht, dass es (wie von mir vermutet) der Spielleiter war, der den Fall ans Sportgericht geleitet hat und Zweifel an der Richtigkeit der Annullierung hatte.

Es kann nicht sein, dass ohne eingehende Überprüfung eine Annullierung des Wechsels herbeigeführt werden kann“, führt Jens Hecking aus.

Warum KM nun immer noch in der Aufstellung von Leutzsch auftaucht verstehe ich nicht. Die da rauszunehmen dauert keine Minute. Naja, Leutzsch spielt ja erst in drei Tagen...

Geändert von User 17544 (06.09.2012 um 17:23 Uhr)
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  #248  
Alt 06.09.2012, 17:48
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Ich denke auch, dass das Urteil nachvollziehbar ist. Pech für Leutzsch, aber in Zukunft hat man ein Präzedenzurteil und damit haben alle mehr Sicherheit.
War ja wohl auch abzusehen, dass den Mühlbachs nicht abgekauft wurde, dass KM erst im Mai erfahren hat, dass sie nach Fraulautern gewechselt ist...
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  #249  
Alt 06.09.2012, 17:52
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Warum KM nun immer noch in der Aufstellung von Leutzsch auftaucht verstehe ich nicht. Die da rauszunehmen dauert keine Minute. Naja, Leutzsch spielt ja erst in drei Tagen...
Wenn Einspruch eingelegt wurde und in der höheren Instanz anderes entschieden wird dürfte KM doch bei Leutzsch spielen - somit wäre die Angelegenheit doch im Moment ein offenes Verfahren?

Vllt spielt Leutzsch erstmal auch mit KM und sollte das Urteil aus erster Instanz in der nächsten Instanz bestätigt werden (KM darf nicht für Leutzsch spielen), werden die Spiele 0-6 abgewertet.
Wenn die nächste Instanz zu einem anderen Urteil kommt, hätten die Ergebnisse bestand.
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  #250  
Alt 06.09.2012, 20:44
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Zitat von fox_tt Beitrag anzeigen
...
Vllt spielt Leutzsch erstmal auch mit KM und sollte das Urteil aus erster Instanz in der nächsten Instanz bestätigt werden (KM darf nicht für Leutzsch spielen), werden die Spiele 0-6 abgewertet...
Ich denke, das wäre keine Abwertung der Ergebnisse, sondern nur die Bestätigung der tatsächlich sportlich erzielten.
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